R+V24-Ratgeber
Bußgelder & Strafen für Gaffer
Paragraf 201a verbietet es sogenannten Schaulustigen, Aufnahmen hilfloser Menschen zu verbreiten. Bisher war es demnach nicht verboten, Rettungskräfte durch Gaffen zu behindern. Mittlerweile handelt es sich hierbei jedoch um eine Ordnungswidrigkeit. Fürs Gaffen am Unfallort gibt es Bußgelder, Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen, welche die Sensationslust der Menschen bremsen und die Arbeit der Einsatzkräfte vereinfachen sollen. Im Bußgeldkatalog finden Sie nun folgende Bußgelder und Strafen für Gaffer:
Straftat | Sanktionen, Bußgelder / Strafen für Gaffer |
---|---|
„Gaffen“ = Ordnungswidrigkeit | 20 bis 1.000 Euro |
Behinderung der Rettungskräfte | |
… durch Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn | 20 Euro |
… durch Parken auf dem Seitenstreifen der Autobahn | 25 Euro |
Unterlassene Hilfeleistung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Filme / Fotos vom Unfallort | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren |
Filme / Fotos von Unfalltoten | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren |
Alle Angaben ohne Gewähr. Den aktuellen Stand finden Sie z.B. in den Veröffentlichungen des zuständigen Bundesministeriums.