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    Elektromobilität

    E-Kennzeichen und ihre Vorteile – damit können Sie als E-Autofahrer rechnen

    Immer mehr Menschen wünschen sich ein Elektroauto. Das liegt teilweise daran, dass E-Autos schlicht umweltfreundlich sind, viele Käufer möchten aber auch von Prämien und gesetzlichen Vorteilen profitieren. Doch welche sind die interessantesten E-Kennzeichen-Vorteile? Das erfahren Sie im Folgenden.

    Was genau ist ein E-Kennzeichen?

    Das E-Kennzeichen ist ein Sonderkennzeichen für Autos mit Elektromotor. Es ist in Deutschland seit 2015 erhältlich. Erkennbar ist es am Großbuchstaben „E“, der sich rechts neben der Zahlenkombination befindet. Besitzern von E-Autos ist es selbst überlassen, ob sie das Kennzeichen anbringen, oder nicht.

    Welche Fahrzeuge erhalten ein E-Kennzeichen?

    Welche Fahrzeugmodelle ein E-Kennzeichen erhalten, ist im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) festgelegt. Folgende Fahrzeugtypen profitieren von E-Kennzeichen-Vorteilen:

    • Elektrofahrzeuge mit Batterie
    • Brennstoffzellen-Autos
    • Plug-In-Hybridfahrzeuge

    Hybrid-Fahrzeuge müssen im Gegensatz zu Elektroautos eine zusätzliche Voraussetzung erfüllen, um ein E-Kennzeichen zu erhalten. So dürfen Erstere nicht mehr als 50 g CO² pro gefahrenem Kilometer ausstoßen oder der Elektromotor muss eine Reichweite von mindestens 40 km haben.

    Welche Vorteile hat ein E-Kennzeichen?

    Besitzer und Käufer von Elektroautos profitieren von unterschiedlichen Vorteilen, die der Gesetzgeber zusichert.

    Bis Dezember 2023 war es möglich, einen Zuschuss für sein E-Auto zu erhalten. Allerdings können keine neuen Anträge gestellt werden und diese Förderunbg wurde eingestellt. Aber dennoch können Sie von Rabatten und Prämien profitieren: Viele Hersteller kündigen entsprechende Förderprogramme für den Kauf von E-Autos an. Hierzu gehören zum Beispiel Mercedes, Renault, Tesla oder Volkswagen. 

    Ein weiterer Vorteil von Elektroautos zeigt sich beim Steuerrecht. Bei einer Erstzulassung müssen E-Fahrzeug-Besitzer 10 Jahre lang keine Kfz-Steuer zahlen. Diese Regelung gilt voraussichtlich bis Dezember 2030. Stark von E-Kennzeichen-Vorteilen profitieren außerdem Selbstständige, die das Elektroauto als Dienstwagen nutzen. Falls der Bruttolistenpreis höchstens 60.000 € beträgt, werden die Fahrzeuge monatlich nur noch mit 0,25 % des Listenpreises besteuert. Bei einem Bruttolistenpreis über 60.000 € werden 0,5 % versteurt. Plug-in-Hybride werden mit 0,5 % versteuert. Allerdings muss das Fahrzeug eine Mindestreichweite von 60 km elektrisch ermöglichen oder höchstens 50 Gramm CO² ausstoßen. 

    Zu den speziellen Vorteilen für E-Autos zählen beispielsweise:

    • An bestimmten Ladesäulen und -stationen können Sie Ihr E-Auto kostenlos laden. Solche Stationen finden Sie beispielsweise in Dortmund, Bochum oder Mainz.
    • Auf bestimmten öffentlichen Parkplätzen können E-Fahrzeuge kostenlos parken. Diesen E-Kennzeichen-Vorteil bieten beispielsweise Hamburg, Stuttgart und Dortmund.
    • Elektroautos dürfen in einigen Städten Busspuren nutzen. Das gilt zum Beispiel in den Städten Dortmund, Düsseldorf und Karlsruhe.

    Falls Sie sich über die Regeln informieren möchten, die in Ihrer Heimatstadt gelten, fragen Sie am besten direkt bei der Gemeinde nach.

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    Wie konsequent werden das EmoG und die Vorteile von Elektroautos umgesetzt?

    Die einzelnen Städte und Gemeinden setzen das EmoG (Eletromobilitätsgesetz) unterschiedlich konsequent um. Für die Kommunen gibt es keine Informationspflicht gegenüber dem Bund – daher kann jede frei entscheiden, welche Maßnahmen sie umsetzen möchte. Sind bestimmte Regeln eingeführt, können die Städte außerdem jederzeit bestimmen, ob sie diese wieder abschaffen möchten. Grundsätzlich haben viele Kommunen Bedenken, dass das Einführen von Vorteilen für E-Kennzeichen sich nicht rechnet. Beispielsweise bedeuten solche Innovationen oft zusätzliche Ausgaben durch den entstehenden Kontrollaufwand und die zusätzliche Beschilderung. Speziell die Regeln, die Busspuren betreffen, sind schwer umsetzbar, da Konflikte mit dem ÖPNV (öffentlichen Personennahverkehr) vorprogrammiert sind.

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2024

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