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    HILFREICHE INFOS FÜR MOTORRADFAHRER

    Motorrad oder Roller parken: Was geht und was geht nicht!?

    Egal ob in der Stadt oder in der Gemeinde: Mit steigendem Autoaufkommen sorgt auch die Parkplatz-Situation hin und wieder für Diskussionsbedarf. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern oder nur in einem unbekannten Umfeld zu Besuch sind: Sie sollten die Gegebenheiten rund ums Parken kennen. Bevor Sie Ihr Fahrzeug mit gutem Gewissen verlassen, gilt es zu klären, wo und wie Sie dieses am besten parken. Abgesehen davon sind Falschparker im Allgemeinen keine angesehenen Verkehrsteilnehmer. Doch wie gestaltet sich dieses Thema in Speziellen bei Krafträdern? Wo dürfen Sie als Zweiradbesitzer Ihr Motorrad oder Ihren Roller parken? Wir erklären, welche Regeln für Motorrad- oder Rollerbesitzer gelten und welche Vorschriften Sie beachten müssen, damit Sie Ihr Motorrad oder Ihren Roller richtig abstellen.

    Situation #1: Motorrad auf dem Gehweg parken

    Wenn Sie planen, dass Sie Ihr Motorrad einfach auf dem Bürgersteig parken, sollten Sie sich genau umsehen. Grundsätzlich gilt das Parken von Zweirädern auf dem Fußgängerweg als Ordnungswidrigkeit. In bestimmten Ausnahmefällen trifft diese Regel nicht zu:

    • Das blaue Verkehrszeichen 315 erlaubt das Parken von Fahrzeugen auf dem Gehweg.

    • Eindeutige Parkplatzmarkierungen legitimieren, dass Sie Ihre Maschine auf dem Bürgersteig abstellen dürfen.

    • In manchen Gemeinden, in denen ein geringeres Verkehrs- und Fußgängeraufkommen herrscht, ist die Polizei toleranter. Wenn Sie Ihr Motorrad so parken, damit Fußgänger einen Meter Platz zum Laufen haben, ein Rollstuhl oder ein Kinderwagen Platz hat und Ihr Kraftrad für Passanten keine Behinderung darstellt, ist das Abstellen Ihres Motorrads geduldet, aber dennoch nicht ausdrücklich erlaubt.

    • Treten all diese Bedingungen nicht ein, ist das Parkverbot auf Gehwegen auch für Motorräder gültig und Sie müssen Sie ihr Motorrad auf der Straße abstellen.

    Motorradfahrer, die gegen diese Richtlinien verstoßen, müssen mit einem Strafzettel bzw. einem Bußgeld rechnen.

    Mit dem Roller auf dem Gehweg parken?

    Was für Motorräder seine Gültigkeit hat, zählt ebenfalls für Roller. Auch mit einem Roller müssen Sie sich an die Regel halten, dass Sie diesen nicht auf dem Gehweg parken dürfen.

    Wenn Sie Ihren Roller vor dem Haus parken wollen bzw. auf Grundstückflächen vor dem Haus, müssen Sie dies mit dem Vermieter klären. Einzig wenn Sie vom Vermieter des Hauses die Erlaubnis erhalten, dürfen Sie vor dem Ihren Roller parken.

    Roller auf Gehweg parken

    Situation #2: Motorrad parken auf Pkw-Parkplatz

    Im Allgemeinen gilt, dass Motorradbesitzer ihre Zweiräder an den gleichen ausgewiesenen Parkflächen abstellen sollen wie Pkw-Besitzer. Das Parken mit dem Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz ist also erlaubt und auch verbindlich. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nimmt bei den Parkregelungen zwischen Pkw und Krafträdern keine Trennung vor, auch wenn sich beide Fahrzeugtypen in der Größe unterscheiden. Doch auch in diesem Fall sollten Sie als Motorradbesitzer bestimmte Ausnahmen im Hinterkopf behalten:

     

    • Sind in der Umgebung oder in Parkzonen gesonderte Motorrad-Parkplätze ausgewiesen, müssen Sie ihr Kraftrad an einem solchen abstellen.

    • Bei zwei Motorrädern ist es zugelassen, beide Fahrzeuge in eine Parklücke zu stellen. Als Richtlinie sollten Sie immer das platzsparende Parken im Blick behalten.

    Info

    Besteht an einem Fahrbahnrand oder einer Zone ein ausdrückliches Parkverbot für Pkw, gilt diese Anordnung ebenfalls für Kraftradfahrer. Sie dürfen also in diesem Gebiet auch Ihr Motorrad nicht parken.

    Mit dem Roller auf einem Parkplatz für Pkw parken?

    Auch in diesem Aspekt gilt für Rollerfahrer die gleiche Ordnung wie für Motorradfahrer. Wenn Sie den Motorroller parken wollen, müssen Sie hierfür ordnungsgemäß ausgezeichnete Stellplätze verwenden. Auch hier darf es sich entweder um herkömmliche Pkw-Flächen oder um separate Kraftrad-Parkplätze handeln. Innerhalb einer Parkverbotszone dürfen Sie auch nicht den Roller parken.

    Doch wie verhält es sich, wenn Leute mit dem Roller einen Parkplatz freihalten? Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, einen Parkplatz mit Gegenständen oder Personen zu blockieren. Aber: Nachdem sowohl für Roller, Motorräder als auch Autos die gleichen Obliegenheiten aber eben auch dieselben Befugnisse herrschen, wird es nicht als Ordnungswidrigkeit gewertet, den Roller in eine öffentliche Pkw-Parklücke zu stellen.

    Situation #3: Braucht ein Motorrad eine Parkscheibe?

    Was für die Parkplatz-Benutzung gilt, zählt auch für die Verwendung einer Parkscheibe. Wenn Sie Ihr Motorrad in einer Zone parken wollen, in der eine Parkscheiben-Pflicht gilt, müssen auch Sie als Kraftradhalter diese berücksichtigen. Legen Sie sich eine motorradtaugliche Parkscheibe zu:

    • Die Parkscheibe sollte gelocht sein und über eine Halterung für den Lenker verfügen.

    • Im Idealfall haben Sie eine wetterresistente Parkscheibe, die auch Regenwetter aushält.

    • Wenn Sie Ihr Motorrad parken und die Parkscheibe eingestellt haben, machen Sie zur Sicherheit ein Foto der Parkscheibe, um im Zweifelsfall einen Beweis zu haben.

    Info

    Eine Notiz mit der Ankunftszeit, die Sie mit Stift und Zettel selbst erstellen und am Motorrad anbringen, ist nicht ausreichend und wird vom Ordnungsamt als Parkverstoß gewertet.

    Frau unterwegs mit dem Vesparoller.

    Braucht man mit dem Roller eine Parkscheibe?

    Wie bei den vorherigen Szenarien, müssen Sie ebenfalls als Rollerfahrer eine Parkscheibe an Ihrem Fahrzeug anbringen, falls dieses Gebot für die jeweilige Parkzone gilt. Wenn Sie den Roller parken, sollten Sie also auf Hinweisschilder achtgeben. Das blaue Verkehrszeichen mit der Nummer 219 signalisiert, dass Sie die Parkscheibe an Ihrem Gefährt anbringen müssen.

    Situation #4: Brauchen Sie einen Parkschein am Motorrad?

    Wie im Falle der Parkscheibe, ist auch das Parkticket am Motorrad verpflichtend. Falls Sie Ihr Kraftrad innerhalb eines Parkgebietes mit Parkschein abstellen wollen, müssen Sie diese Anordnung einhalten. Auch in dieser Situation sollten Sie als Motorradfahrer situationsgemäß handeln:

    • Wenn Sie Ihr Motorrad parken, bringen Sie den Parkschein mit einem Streifen Klebeband entweder am Scheinwerfer, am vorderen Schutzblech oder an der Verkleidung an.

    • Führen Sie eine wetterbeständige Schutzhülle oder ähnliches mit, damit Ihr Parkticket bei Regen nicht aufweicht.

    • Klemmen Sie den Parkschein nicht einfach irgendwo fest. Ihr Parknachweis kann so leicht vom Wind weggehweht oder gestohlen werden.

    • Falls der Parkschein im Zweifelsfall abhandenkommt, sollten Sie unbedingt immer den Kontrollabschnitt behalten, damit Sie das erworbene Parkticket nachweisen können.

     

    Falls Sie als Motorradfahrer zu zweit unterwegs sind und beide Maschinen in eine Parklücke stellen, ist dies erlaubt. Für beide Kraftradhalter ist es jedoch verpflichtend, einen Parkschein zu lösen und am Zweirad zu befestigen.

    Doch egal ob Sie Auto-, Motorrad- oder Rollerfahrer sind: Das Wissen um Parkscheibe, Parkschein, Parkdauer sind generelle Grundlagen, die zum richtigen Parken gehören.

    Ist beim Roller ein Parkschein notwendig?

    Ja, auch wenn eine mit Ihrem Roller eine Zone mit Parkraumbewirtschaftung anfahren, gilt diese Ordnung bzw. die Parkschien-Pflicht auch für Sie als Rollerfahrer. Sie dürfen dann nur mit einem aktuellen Parkticket für die erlaubte Dauer mit dem Roller parken.

    Parkscheinautomat defekt

    Situation #5: Motorrad in der Tiefgarage parken

    Im Grunde existiert kein ausgesprochenes Verbot Biker, Ihr Motorrad im Parkhaus zu parken. So wie auf freien Parkflächen oder Parkzonen bestehen die gleichen Rechte und Pflichten, Gebote und Verbote sowohl für Autofahrer als auch für Motorradhalter. Das bedeutet also, dass Kraftradbesitzer mit Ihren Zweirädern in Parkhäuser fahren dürfen und auch hier die regulären Pkw-Parkplätze oder speziellen Motorrad-Parkplätze verwenden dürfen und auch sollen. Wenn Sie eine Tiefgarage aufsuchen, um Ihr Motorrad zu parken, sollten Sie auch hier die Ausnahmen kennen:

     

    • Bei Parkhäusern handelt es sich um private Anlagen. Daher dürfen Betreiber von Tiefgaragen selbst entscheiden, ob sie Motorräder in ihrer Institution akzeptieren oder nicht.

    • Wenn Sie als Motorradfahrer mit Ihrem Fahrzeug in ein Parkhaus fahren möchten, sollten Sie sich entweder im Vorfeld informieren oder vor dem Hineinfahren auf eine genaue Beschilderung achten.

    Neben diesen Aspekten gibt es auch für Motorradfahrer beim Parken im Parkhaus weitere Punkte zu beachten:

    Situation #6: Motorrad oder Roller parken am Fahrradständer

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    Wenn Sie an einem überfüllten Parkplatz ankommen und denken, Sie dürften Ihre Maschine aufgrund der zwei Räder an einem Fahrrad-Parkplatz abstellen, irren Sie sich gewaltig. Verärgerte Radfahrer hätten in diesem Fall jedes Recht, das Ordnungsamt zu verständigen. Für diese Art von Falschparken müssen Sie sicher mit einem Bußgeld rechnen.

    Gleiches gilt für Rollerfahrer, die ihr Fahrzeug an einem Fahrradständer parken. Ein Fahrradständer ist rein für Drahtesel gedacht. Als Motorrad- oder Rollerfahrer zählen Sie aber laut StVO als Kraftfahrzeug und müssen sich an die Regeln halten, die für diese definiert sind. Den Roller an einem Fahrradständer zu parken ist also eine Ordnungswidrigkeit.

     

    Wie mit einem Pkw sind Sie auch mit einem Motorrad nicht vor ungeschickten Parkremplern befreit. Leider passiert es in unglücklichen Momenten, dass entweder Sie mit Ihrem Motorrad an einem Pkw oder einem anderen Kraftrad hängen bleiben oder jemand anderes einen Kratzer oder eine Delle an Ihrem Motorrad verursacht. Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, dass Sie mit einer umfassenden Motorradversicherung unterwegs sind. Mit kompetenten Beratern erhalten Sie bürokratische und finanzielle Unterstützung.

    Fazit

    Die Tatsache, dass Motorräder oder Roller nur zwei Räder haben und von der Größe kleiner sind als Pkw, räumt ihnen beim Parken keine Sonderrechte ein. Die Straßenverkehrsordnung zieht zwischen Pkw und Krafträdern im Hinblick auf die Parkordnung keine Grenze. Wenn Sie Ihr Motorrad oder Roller parken, gelten für Sie die gleichen Gebote und Verbote wie für Pkw-Fahrer. Das bedeutet also, dass Sie Ihr Motorrad oder Ihren Roller nicht einfach auf dem Gehweg abstellen dürfen. Sie müssen Ihre Maschine genau wie Autohalter auch, auf der Straße parken. Das Parken auf dem Bürgersteig geht auch für Motorräder oder Roller nur auf markierten Parklücken oder wenn das Verkehrszeichen 315 dies erlaubt. Das bedeutet also, dass es für Motorrad- oder Rollerfahrer erlaubt und auch angeordnet ist, ihr Kraftrad auf einem Pkw-Parkplatz abzustellen. Einzig, wenn in unmittelbarer Nähe gesonderte Motorrad- oder Roller-Parkplätze verfügbar sind, sollten Kraftradfahrer diese auch belegen. Es wird also ebenfalls nicht als Parkplatz freihalten gewertet, wenn ein Kraftrad in einer Pkw-Parklücke steht.

     

    Darüber hinaus ist es in ausgewiesenen Zonen verpflichtend, dass Motorräder oder Roller beim Parken entweder über eine Parkscheibe oder einen Parkschein verfügen. Parken ohne Parkticket oder Parkscheibe gilt als Ordnungswidrigkeit und hat einen Strafzettel oder ein Bußgeld zur Folge. Ebenfalls handelt es sich um ein Parkverbot, wenn Sie mit Ihrem Kraftrad Abstellmöglichkeiten an einem Fahrradständer versperren. Grundsätzlich ist es Motorrad- und Rollerfahrern gestattet, in ein Parkhaus zu fahren, doch übertragen Sie dieses Recht nicht pauschal auf alle Tiefgaragen. Ob Motorräder oder Roller in ein Parkhaus fahren dürfen, entscheidet der Besitzer selbst.

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    Zuletzt aktualisiert: November 2021

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