Mit dem Motorrad im Ausland
    Rund ums Motorrad

    Mit dem Motorrad im Ausland: Was muss ich beachten?

    Inhalt:

    Mit den ersten schönen Tagen im März gehts los: Die Motorradfahrer schwingen sich auf ihre Kisten und fahren aus. Vor allem im Sommer wimmelt es auf manchen Strecken nur so von Motorrädern. Manche machen sogar besonders lange Touren und verbringen ihren gesamten Urlaub auf dem Motorrad. In unseren Nachbarländern gelten jedoch zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr. Damit Sie bestens informiert losfahren können, haben wir hier für Sie die wichtigsten Infos. zusammengetragen.

    Motorrad-Vorschriften in Frankreich

    Frankreich besticht durch seine Landschaften und natürlich durch den guten Wein. Perfekt, um einen schönen Urlaub mit dem Motorrad in Ausland zu verleben. Diese Motorradregeln gelten in Frankreich:

    In Frankreich besteht Helmpflicht.

    Für Kleinkrafträder (bis 50 ccm) gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und sie dürfen nicht auf der Autobahn fahren.

    Für alle anderen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitslimits:

    • Innerorts: 50 km/h
    • Außerorts: 90 km/h
    • Schnellstraße: 110 km/h
    • Autobahn: 130 km/h
    • In Frankreich besteht Helmpflicht.

    • Für Kleinkrafträder (bis 50 ccm) gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und sie dürfen nicht auf der Autobahn fahren.

    • Für alle anderen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitslimits:

      • Innerorts: 50 km/h
      • Außerorts: 90 km/h
      • Schnellstraße: 110 km/h
      • Autobahn: 130 km/h

    Motorrad-Vorschriften in Italien

    Wenn Sie mit dem Motorrad im Ausland unterwegs sind und sich Italien als Reiseziel aussuchen, ist die bestehende Helmpflicht äußerst wichtig. Denn halten Sie die Regelung nicht ein, kann es richtig teuer werden.

    Die Helmpflicht in Italien ist nämlich verschärft: Es dürfen nur Helme getragen werden, die der ECE-Regelung (Economic Commission of Europe) Nr. 22 entsprechen. Hierbei handelt es sich um die amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird mit einem Bußgeld von bis zu 311 Euro geahndet. Zusätzlich zur Geldbuße wird gemäß Art. 171 Abs. 3 Codice della Strada das Fahrzeug für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt; bei einem erneuten Helmpflichtverstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt dagegen eine 90-tägige Beschlagnahme / Sicherstellung.

    • In Italien besteht Helmpflicht.

    • Für Kleinkrafträder (bis 50 ccm) gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h; sie dürfen mit dem Motorrad in Italien nicht auf der Autobahn fahren. 

    • Auf die Autobahn dürfen nur Kräder, die mindestens einen Hubraum von 150 ccm vorweisen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von bis zu 155 Euro geahndet.

    • Für alle anderen Motorräder gelten folgende Tempolimits:

      • Innerorts: 50 km/h
      • Außerorts: 90 km/h
      • Schnellstraße: 110 km/h
      • Autobahn: 130 km/h

    Motorrad-Vorschriften in Österreich

    Mit dem Motorrad ins Ausland? Sie müssen gar nicht weit fahren. Österreich ist ein sehr beliebtes Reiseziel. Folgende Verkehrsregeln für Motorräder gelten in Österreich:

    • In Österreich besteht Helmpflicht für Motorradfahrer.

    • Es gelten folgende Geschwindigkeitslimits für Motorräder:

      • Innerorts: 50 km/h
      • Außerorts: 100 km/h
      • Schnellstraße: 100 km/h
      • Autobahn: 130 km/h
    • Für Kleinkrafträder (bis 50 ccm) gilt ein Tempolimit von 45 km/h. Wegen dieser geringen Höchstgeschwindigkeit dürfen sie nicht auf der Autobahn fahren. 

    • Auf die Autobahn dürfen nur Kräder, die mindestens einen Hubraum von 150 ccm vorweisen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von bis zu 155 Euro geahndet.

    • In Österreich müssen Kräder eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen, um die Autobahn nutzen zu dürfen.

    Motorrad-Vorschriften in der Schweiz

    In der Schweiz gelten die folgenden Verkehrsregeln für Motorräder:

    • Auch in der Schweiz besteht grundätzlich Helmpflicht für Motorradfahrer.

    • Es gelten folgende Geschwindigkeitslimits für Motorräder:

      • Innerorts: 50 km/h
      • Außerorts: 100 km/h
      • Schnellstraße: 100 km/h
      • Autobahn: 130 km/h
    • Für Kleinkrafträder (bis 50 ccm) gilt ein Tempolimit von 45 km/h. Wegen dieser geringen Höchstgeschwindigkeit dürfen sie nicht auf der Autobahn fahren. 

    • Auf die Autobahn dürfen nur Kräder, die mindestens einen Hubraum von 150 ccm vorweisen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von bis zu 155 Euro geahndet.

    • In Österreich müssen Kräder eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen, um die Autobahn nutzen zu dürfen.

    Mit dem Motorrad im Ausland: SCHWEIZ

    In der Schweiz besteht grundsätzlich Helmpflicht und es gelten folgende Tempolimits:

    • innerorts: 50 km/h
    • außerorts: 80 km/h
    • Schnellstraße: 100 km/h
    • Autobahn: 120 km/h

    Kleinkrafträder (bis 50ccm) sind auch hier von der Temporegelung ausgenommen, da sie generell nicht schneller als 45 km/h fahren dürfen. Da in der Schweiz Fahrzeuge mindestens 80 km/h aufbringen müssen, um auf der Autobahn fahren zu dürfen, ist die Autobahnnutzung für Kleinkrafträder untersagt. Andere Motorräder dürfen im Ausland die Autobahn natürlich nutzen.

    SPANIEN

    Eine Helmpflicht gibt es in Spanien ebenfalls für Motorräder. Wenn Sie im Ausland unterwegs sind, müssen Sie zudem Geschwindigkeitslimit einhalten. In Spanien sind das:

    • innerorts: 50 km/h
    • außerorts: 90 km/h
    • Schnellstraße: 100 km/h
    • Autobahn: 120 km/h

    Wie in den anderen Ländern sind auch in Spanien Kleinkrafträder (bis 50ccm) von dieser Temporegelung ausgenommen, da sie generell nicht schneller als 40 km/h fahren dürfen. Und auch in Spanien gibt es eine Mindestgeschwindigkeit für Autobahnen. Sie beträgt 60 km/h und daher sind Autobahnen verboten für Kleinkrafträder.

    Motorrad fahren im Ausland: Wichtige Tipps für eine entspannte Tour

    1. Führerschein: Informieren Sie sich im Vorfeld, ob Sie einen internationlen Führerschein benötigen oder ob Ihr Motorradführerschein fürs EU-Ausland zulässig ist.
    2. Versicherung: Werfen Sie einen Blick in Ihre Police. Um mit dem Motorrad im Ausland einen angenehmen Urlaub zu verleben, ist ein umfassender Auslandsschutz durch eine entsprechende Motorradverischerung sinnvoll.
    3. Beleuchtung: In Spanien sind Sie beispielsweise dazu verpflichtet, auch tagsüber mit Licht zu fahren. Informieren Sie sich, welche Regeln es gibt, bevor Sie mit Ihrem Motorrad ins Ausland fahren.
    4. Maut: In vielen Ländern herrscht Mautpflicht.
    5. Notruf: Wichtig generell bei einem Besuch im Ausland – egal, ob mit dem Motorrad oder dem Auto – schreiben Sie sich die wichtigsten Notrufnummern auf, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.
    6. Warnwesten: Eine Warnweste ist auch für Motorräder im Ausland Pflicht. Sie sollten stets eine mitführen. Bei einem Unfall sind Sie in vielen Ländern dazu verpflichtet, sofort die Warnweste zu tragen.
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