Junge malt auf der Straße mit Kreide
    HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Sonderzone Spielstraße: Regeln für Kinder und Erwachsene

    Wer auf deutschen Straßen unterwegs ist, kennt das blaue Schild mit den weißen Strichmännchen, die vor einem Auto im Hintergrund einen Ball hin- und her kicken. Auf den ersten Blick scheint die Botschaft recht eindeutig: Vorsicht, hier spielen Kinder! Was aber steckt genau hinter diesem Zeichen? Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt es sich hierbei um eine „verkehrsberuhigte Zone“, umgangssprachlich auch Spielstraße genannt. In diesem Bereich haben Fußgänger besondere Vorrechte, wohingegen strengere Einschränkungen für die übrigen Verkehrsteilnehmer gelten. Hier können Sie sich einen Überblick über die Regeln verschaffen, die Sie in einer solchen Spielstraße berücksichtigen müssen.

    Verkehrsberuhigter Bereich

    Gesetzliche Regelungen

    Welche Vorschriften im Einzelnen mit bestimmten Verkehrsschildern verbunden sind, geht aus Anlage 3 der StVO hervor. So heißt es in § 42 Abs. 2:

    „Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.“ 

    Dementsprechend erläutert der vierte Abschnitt aus Anlage 3 die Ge- und Verbote innerhalb von Spielstraßen. Hier finden Sie das blauweiße Schild in zwei Ausführungen:

    Spielstraße Verkehrsschilder

    Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

    Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

    Zum Verkehrsschild 3.251, das den Anfang einer Spielstraße markiert, listet die StVO insgesamt fünf Regeln auf:

    1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
    2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
    3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
    4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
    5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

    Diese Vorgaben lassen zunächst einige Fragen offen:

    • Was genau heißt „Schrittgeschwindigkeit“?
    • Welche „Fahrzeuge“ schließt die StVO mit ein?
    • Wer hat in einer Spielstraße Vorfahrt?

    Die Erläuterungen zu den Verkehrsregeln am Ende einer Spielstraße fallen ähnlich allgemein aus. Der entsprechende Abschnitt in Anlage 3 verweist lediglich auf § 10 StVO. Dieser Paragraph besagt wiederum:

    Wer aus […] einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße […] einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

    Auch hier stellt sich die Frage: Wie können Autofahrer eine „Gefährdung“ konkret vermeiden? Im Folgenden bringen wir Licht ins Dunkel und erklären, wie sich die Vorschriften für verkehrsberuhigte Bereiche praktisch umsetzen lassen.

    Clown spielt mit Kindern auf der Straße

    Regeln für die Spielstraße: von Radfahrer bis Autofahrer

    Grundsätzlich zählt laut StVO alles als Fahrzeugverkehr, was Räder hat. Demnach betrifft die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit in Spielstraßen nicht nur Pkws, sondern auch:

    • Fahrräder
    • Motorräder
    • E-Bikes, E-Roller und E-Scooter in Deutschland

    Dabei bedeutet „Schritttempo“ tatsächlich: Nicht schneller als 7 km/h fahren! Solche Fahrgeschwindigkeiten sind so niedrig, dass sie ein normales Tachometer gar nicht erfassen kann. Deshalb empfiehlt sich für Autofahrer, das Fahrzeug einfach im ersten Gang ohne Gas rollen zu lassen. Spielstraßen dürfen Sie also nicht mit Fußgängerzonen verwechseln, in denen lediglich ein Tempolimit von 30 km/h herrscht. Wenn Sie sich nicht an die Begrenzungen halten, müssen Sie mit folgenden Strafen rechnen:

    Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Geschwindigkeitsüberschreitung Strafe
    Bis 20 km/h 35 € Verwarngeld
    Bis 25 km/h 80 € Bußgeld

     

    1 Punkt in Flensburg

    Bis 30 km/h 100 € Bußgeld

     

    1 Punkt in Flensburg

    Bis 40 km/h 160€ Bußgeld

     

    1 Punkt in Flensburg

    1 Monat Fahrverbot

    Darüber hinaus dürfen Sie andere Autos in einer Spielstraße nicht überholen. Ebenso haben Sie die Pflicht, anzuhalten und zu warten, wenn Fußgänger die Fahrbahn blockieren. Insgesamt ist in verkehrsberuhigten Bereichen also Geduld gefragt. Auch Fahrradfahrer sollten nicht zu schnell fahren, um etwaige Zusammenstöße mit spielenden Kindern zu vermeiden. Im Zweifelsfall steigen Sie am besten ab und schieben Ihr Rad.

    Vorfahrt in der Spielstraße

    Abgesehen von der Geschwindigkeitsbegrenzung sind die besonderen Vorfahrtsregeln für die Sicherheit in Spielstraßen entscheidend. Die Faustformel „Rechts vor links“ gilt für verkehrsberuhigte Bereiche nur bedingt, denn:

    • Fußgänger haben in Spielstraßen prinzipiell das Recht auf Vorfahrt gegenüber Radfahrern, Autos oder sonstigen Fahrzeugen.
    • Gemäß § 10 StVO müssen Sie bei der Ausfahrt aus einer Spielstraße den Autofahrern auf der regulären Straße Vorfahrt gewähren – andernfalls drohen 35 € Strafgeld.

    Für die Einfahrt in eine Spielstraße müssen Sie in punkto Vorfahrt wiederum die Rechts-vor-links-Regel beachten, wenn Ihnen andere Fahrzeuge entgegenkommen. Vergessen Sie dabei allerdings nicht, dass Kinder und erwachsene Passanten jederzeit Vorrang haben. Selbst wenn Sie vorfahrtsberechtigt sind, müssen Sie sich in Spielstraßen bei Fußgängern auf der Fahrbahn in Geduld üben.

    Rücksichtnahme im Straßenverkehr lohnt sich

    Ein Verkehrsschild übersehen wir oftmals leichter als gedacht. Doch gerade in Spielstraßen sollten Sie sich als Autofahrer gewissenhaft an die bestehenden Regeln halten. Auf eine Fahrbahn, die wie ausgestorben scheint, kann schon in der nächsten Sekunde ein unaufmerksames Kind gelaufen sein. Wenn Sie in solchen Momenten nicht in Schrittgeschwindigkeit fahren, wird es unter Umständen teuer. Für kleinere Vergehen in verkehrsberuhigten Bereichen sieht der Bußgeldkatalog folgende Strafen vor:

    Strafen im verkehrsberuhigten Bereich

    Vergehen Strafe
    Einen Fußgänger behindern 15 € Verwarngeld
    Einen Fußgänger gefährden 60 € Bußgeld

     

    1 Punkt in Flensburg

    Einen Fußgänger gefährden und dabei einen Unfall verursachen 75 € Bußgeld

     

    1 Punkt in Flensburg

    Natürlich sollte uns nicht nur ein möglicher Bußgeldbescheid davon abhalten, die Regelungen zu Vorfahrten und Höchstgeschwindigkeiten in Spielstraßen oder 30er-Zonen zu missachten. Letztendlich geht es vor allem um das Wohl sämtlicher Verkehrsteilnehmer. Dementsprechend lautet die erste Grundregel des StVO sowohl für Fahrzeuge als auch für Fußgänger:

    Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“

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    Zuletzt aktualisiert: Juli 2021

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