Rote Ampel.
    HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Rote Ampel überfahren: Wenn der Ampelblitzer Sie erwischt

    Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, kann das teuer werden, vor allem wenn Sie dabei die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Welche Strafen Sie erwarten, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren und welche unterschiedlichen Verstöße es gibt, erfahren Sie hier in unserem Magazin.

    Die zwei Varianten des Ampelblitzers

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    Bei Rot geblitzt ist nicht gleich bei Rot geblitzt. Grundsätzlich wird nämlich unterschieden, ob es sich um einen sogenannten Rotlichtverstoß oder um einen Haltelinienverstoß handelt:

     

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    Von einem Haltelinienverstoß spricht man, wenn Sie sich beispielsweise doch noch entscheiden, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen und bei Rot zum Stehen kommen. Überfahren Sie dabei die Haltelinie an der Ampel, bleiben aber noch vor dem Gefahrenbereich, der Kreuzung, stehen, liegt ein Haltelinienverstoß vor. Dieser Verstoß für das Nichtbeachten der Haltelinie kann geahndet werden, allerdings ist das Bußgeld weitaus niedriger als bei einem Rotlichtverstoß.

    Rotlichtverstoß“ – ein ziemlich steifes Wort dafür, dass Sie eben noch schnell auf die Tube drücken, um es bei Gelb über die Ampel zu schaffen. Dummerweise ist es dann aber doch nicht mehr gelb, sondern schon rot gewesen, als Sie die Haltelinie passiert haben. Ein Rotlichtverstoß liegt also dann vor, wenn Sie als Fahrer bei Rot über die Ampel und in den dadurch geschützten Bereich – beispielsweise die Kreuzung – fahren bzw. diesen durchqueren.

    Einfacher Rotlichtverstoß

    Rotlichtverstoß: Halb rot oder ganz rot?
    Auch beim Rotlichtverstoß gilt es zwischen zwei Varianten zu unterscheiden: Ob die Ampel in diesem Moment just von Gelb auf Rot springt oder bereits tiefrot leuchtet, macht den kleinen aber feinen Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß aus. Im Klartext heißt das:

    Einfacher Rotlichtverstoß

    Einfacher Rotlichtverstoß = die Ampel war beim Überfahren weniger als eine Sekunde rot
    Qualifizierter Rotlichtverstoß = die Ampel war beim Überfahren länger als eine Sekunde rot

    Bußgeld beim Überfahren einer roten Ampel

    Wenn Sie bei Rot geblitzt werden, müssen Sie tief in die Tasche greifen. Wie tief, hängt von verschiedenen weiteren Sachverhalten ab, etwa davon, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt. Eines aber ist sicher: Bei Rot über die Ampel zu fahren zählt als schwerwiegende Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld, ja in schweren Fällen sogar mit einem Fahrverbot, geahndet.

    Welches Bußgeld und welche Strafen Sie nun tatsächlich erwarten, wenn Sie an einer roten Ampel geblitzt wurden, zeigt Ihnen der Blick in den Bußgeldkatalog:

    Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
    Haltelinienverstoß 10,00 € - -
    „Einfacher Rotlichtverstoß“: Ampel bei „Rot“ überfahren 118,50 € 1 -
    …mit Gefährdung 228,50 € 2 1 Monat
    …mit Sachbeschädigung 268,50 € 2 1 Monat
    „Qualifizierter Rotlichtverstoß“: Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem „Rot“ überfahren 228,50 € 2 1 Monat je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
    …mit Gefährdung 348,50 € 2 1 Monat je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
    …mit Sachbeschädigung 388,50 € 2 1 Monat je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

     

    Quelle: bussgeldkatalog.org

    Vom Bußgeld bis zu Punkten in Flensburg und sogar einem Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug für einen Monat ist alles möglich. Im schlimmsten Fall können Sie sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

    Wenn der Rotlichtblitzer auslöst

    Ob Sie beim Überfahren einer roten Ampel erwischt wurden, merken Sie sofort: Der Rotlichtblitzer löst aus und Sie sehen einen Blitz. Mitunter kann es an der roten Ampel zweimal blitzen. Warum ist das so?

    Der erste Blitz wird ausgelöst, wenn Sie die Haltelinie an der roten Ampel überfahren. Kommen Sie zum Stehen, wie weiter oben beschrieben, und fahren nicht in den geschützten Bereich hinein, kann so nachgewiesen werden, dass es sich „lediglich“ um einen Haltelinienverstoß handelt.

    Fahren Sie weiter und überqueren die Kreuzung, werden Sie ein zweites Mal geblitzt als Beweis, dass Sie den geschützten Bereich durchquert haben. Sie dürfen definitiv mit einer saftigen Strafe rechnen, denn dann liegt ein Rotlichtverstoß vor. Hier stellt sich dann wieder die Frage, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.

    Übrigens: Um Verkehrssünder auszumachen und einen sicheren Beweis für Verkehrsdelikte zu haben, werden an Kreuzungen auch Videokameras eingesetzt. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, wird das mitunter also nicht nur fotografisch, sondern auch auf Video festgehalten.

    In der Probezeit geblitzt werden

    Die Strafen für das Überfahren einer roten Ampel sind saftig. Noch saftiger wird es, wenn ein Fahranfänger geblitzt wird. Wer den Führerschein frisch erworben hat, wird in einer zweijährigen Probezeit genau beobachtet. Damit Führerscheinneulinge sich zu einem verantwortungsvollen Fahrer entwickeln, werden Verstöße strenger bestraft. Bei einem Rotlichtverstoß bedeutet das, dass neben Geldstrafe, Punkte und ggf. Fahrverbot zusätzlich auf eigene Kosten ein Aufbauseminar für Fahranfänger besucht werden muss. Zudem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.

    Wird in dieser Zeit noch einmal eine rote Ampel überfahren, ist der Lappen weg, es wird ein Fahrverbot erteilt und man muss an einem verkehrspsychologischen Seminar teilnehmen.

    Kurzum: Bei gelber Ampel noch zu beschleunigen ist äußerst riskant und kann nicht nur Geld und Führerschein, sondern bei einem Unfall auch das Leben kosten.

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid

    Was aber, wenn Sie völlig anderer Meinung als der Ampelblitzer sind? Was, wenn Sie zu 120 Prozent wissen, dass Sie nicht bei Rot über die Ampel gefahren sind? Und der Blitzer ist vielleicht sogar in Ihrer Stadt bekannt dafür, dass er eine Fehlfunktion hat? Dann haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Wird nachgewiesen, dass der Ampelblitzer tatsächlich nicht einwandfrei funktioniert, weil er zum Beispiel einen kleinen Messfehler hat, dann kann der Rotlichtverstoß nicht geahndet werden. Deswegen kann es sich durchaus lohnen, sich den Rechtsbeistand eines Anwaltes zu holen. So haben Sie die Chance, das erteilte Bußgeld durch einen Einspruch abzuwenden. Vielleicht sind Sie auch unbeabsichtigt über Rot gefahren, weil die Ampelfarben durch Sonneneinstrahlung nur schlecht zu erkennen war? Auch dann können Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.

    So oder so ist es am Ende aber am besten, im Straßenverkehr die Augen offen zu halten und achtsam zu fahren. Das schont nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern vor allem auch die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2024

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