Rote Wand mit der Aufschrift NO PARKING
    NÜTZLICHE INFOS RUND UMS FAHREN

    Parkverbotsschilder: Welche gibt es und welche Bedeutung haben sie?

    Inhalt:

    Sie sind ein ständiger Begleiter im Straßenverkehr: Parkverbotsschilder. Für viele Autofahrerinnen und -fahrer stellt sich dabei oftmals die Frage: Darf ich hier nur nicht parken, aber dafür halten? Lesen Sie hier alles nach, was Sie über das Parkverbot wissen sollten, und sagen Sie dem Parkknöllchen für immer Lebewohl!

    Parken oder Halten? Was Parken im Verkehrsrecht bedeutet

    auto-parken-zeit

    Ob Sie noch halten oder schon parken, beurteilt die Straßenverkehrsordnung anhand eines Zeitlimits und Ihrer Intention: Wenn Sie die Fahrt auf der Fahrbahn oder einem Seitenstreifen gewollt unterbrechen, halten Sie nach dem Verkehrsrecht – eine rote Ampel wäre zum Beispiel keine gewollte Unterbrechung.

    Wenn Sie Ihr Auto für mehr als drei Minuten stehenlassen und verlassen, wird das von der StVO als Parken gewertet. Nur wenn Sie das Fahrzeug in Sichtweite behalten, wird noch vom Halten gesprochen.

    Aber Achtung: Auch in diesem Fall gelten 10 Minuten als Toleranzgrenze.

    In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie während der Fahrt spontan beschließen, noch kurz für das Abendessen einkaufen zu gehen und Ihr Auto dafür verlassen, parken Sie. Wenn Sie aber nur für zwei, drei Minuten stehenbleiben, um einen Blick auf die Karte zu werfen oder sich kurz die Beine zu vertreten und dabei Ihr Auto nicht aus den Augen verlieren, halten Sie. Das heißt, dass Sie bei einem Parkverbotsschild in diesem Fall anhalten können.

    Achtung, Knöllchen – wo Parken auch ohne Parkverbotsschilder nicht gestattet ist

    Die genaue Differenzierung zwischen Parken und Halten ist deswegen relevant, weil in einigen Zonen zwar das Halten, aber nicht das Parken erlaubt ist. Konkret gilt diese Regelung im eingeschränkten Halteverbot, das deswegen im Volksmund als Parkverbot bezeichnet wird.

    Das Pendant dazu ist das absolute Halteverbot, in dem Sie weder halten noch parken dürfen. Beachten Sie, dass das Parken in folgenden Situationen auch ohne Parkverbotsschilder nicht gestattet ist:

    • Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen in einem Bereich von fünf Metern.
    • Wenn das Fahrzeug die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert.
    • Auf Radwegen
    • Vor Ein- und Ausfahrten eines Grundstücks – bei schmalen Straßen auch gegenüber des Grundstücks.
    • Über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen – auch wenn das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist.
    • An Bordsteinabsenkungen und auf Gehwegen, wenn nicht ausdrücklich erlaubt.
    • Sie dürfen nicht auf einem Zebrastreifen parken.
    • Sie können Ihr Auto nicht auf den Markierungen abstellen, auf der Motorräder parken.
    • Unberechtigtes Parken auf Privatgrundstücken ist ebenfalls nicht erlaubt.

    Bußgeld bei Parkdelikt: Ob eine Missachtung eines Parkverbotsschildes vorliegt oder nicht, entscheiden die Polizei oder das Ordnungsamt. Grundsätzlich gilt, wer im Halteverbot parkt, muss mit einem Bußgeld zwischen 10 und 70 Euro rechnen. Die Höhe des Bußgeldes ist abhängig vom Parkzeitraum und davon, inwieweit Ihr geparktes Fahrzeug den Straßenverkehr behindert hat.

    Hier niemals parken – wichtige Halteverbotsschilder auf einen Blick

    Ein Halteverbot gilt nicht nur in Bereichen, die durch ein entsprechendes Zeichen explizit als solches ausgewiesen sind.

    Um jedes Halteverbot einhalten zu können, müssen sich Autofahrerinnen und -Autofahrer auch ein paar andere Verkehrsschilder neben jenen fürs Parken merken. Aber keine Sorge, in den Bereichen, die nicht durch Parkverbotsschilder markiert sind, ist es selbsterklärend, warum Parken an der betreffenden Stelle verboten ist – eine kurze Wiederholung der Parkverbot- und Halteverbot-Verkehrszeichen ist dennoch sinnvoll.

    Wir zeigen Ihnen anhand verschiedener Bilder, welches Schild ein Parkverbot anzeigt und was es bedeutet:

    Wichtige Halteverbotsschilder auf einen Blick

    Andreaskreuz mit Blinklicht

    Für unbeschrankte oder halbbeschrankte Bahnübergänge

    Vorfahrtsstraße

    Haltestelle Bus

    Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

    Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge

    Kreisverkehr

    Kreisverkehr

    Parkverbot

    Fußgängerzone

    Fußgängerzone

    Absolutes Halteverbot

    verkehrsberuhigter Bereich

    Verkehrsberuhigter Bereich

    Fußgängerüberweg

    Fußgängerüberweg

    Parkschilder mit und ohne Pfeil: So erkennen Sie ihre Bedeutung

    Ab wo gilt eigentlich ein absolutes oder ein eingeschränktes Halteverbot?

    Neben den wichtigsten Verkehrsschildern, folgt hier nun eine Übersicht über sämtliche Parkverbotsschilder samt Erklärung der Halte- und Parkverbote:

    Erklärung von Parkschildern mit und ohne Pfeil

    Halteverbotsschild ohne Richtungspfeile

    Hier herrscht im ganzen Bereich Parkverbot – Sie dürfen allerdings kurz halten.

    Halteverbotsschild mit zwei Pfeilen

    Hier befinden Sie sich in der Mitte des Halteverbots. Sie dürfen kurz halten.

    Halteverbotsschild mit Pfeil nach rechts (weg von der Fahrbahn)

    Ab hier endet das eingeschränkte Halteverbot. Kurzes Halten ist erlaubt.

    Halteverbotsschild mit Pfeil nach links (zur Fahrbahn)

    Ab hier beginnt der Bereich, in dem Parkverbot herrscht. Auch hier dürfen Sie kurz halten.

    Rotes Kreuz ohne Pfeil

    Hier herrscht absolutes Halteverbot. Das heißt: Sie dürfen hier weder parken noch halten.

    Rotes Kreuz mit Pfeil nach links

    Hier beginnt der verbotene Bereich. Weder Parken noch Halten ist erlaubt

    Rotes Kreuz mit Pfeil nach rechts

    Hier endet das absolute Halteverbot. Parken und Halten ist weiterhin untersagt.

    Rotes Kreuz mit zwei Pfeilen

    Sie befinden sich in der Mitte des absoluten Halteverbots. Parken und Halten ist hier verboten.

    Zonenschild mit Halteverbotsschild ohne Pfeile

    Anfang eines Bereichs, in dem eingeschränktes Halteverbot gilt. Hier ist weder Parken noch Halten erlaubt.

    Durchgestrichenes Zonenschild mit Halteverbotsschild ohne Pfeile

    Hier endet die Zone, in der das eingeschränkte Halteverbot gilt.

    Alles im grünen Bereich – hier können Sie ungestört parken

    Auf der sichersten Seite sind Sie, wenn ein blaues Schild mit einem großen P oder eine Parkflächen-Markierung ausdrücklich auf einen Parkplatz hinweist. Doch nicht immer sind solche Hinweise zu finden. In diesem Fall können Sie, sofern kein entsprechendes Parkverbotsschild vorhanden ist, auch die Fahrbahn zum Parken nutzen.

     

    Achtung:

    Nicht nur Schilder und Zeichen für Halteverbot und Parkverbot, sondern auch schraffierte Sperrflächen können auf ein Verbot aufmerksam machen.

     

    Auf der Fahrbahn dürfen Sie laut StVO nur den rechten Seitenstreifen zum Parken nutzen, zu dem auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen gehören. Einzige Ausnahmen: Wenn an der rechten Straßenseite Schienen verlaufen oder Sie sich in einer Einbahnstraße befinden, dürfen Sie auch links halten und parken.

     

    Tipp:

    Um von Anfang an zu vermeiden, dass Sie ein Parkverbotsschild übersehen und dadurch hohe Gebühren bezahlen müssen, ist es ratsam, sich schon im Vorfeld über die Parksituation am Zielort zu informieren: Wo sind Parkplätze vorhanden? Stehen in näherer Umgebung Alternativen zur Verfügung – und wenn ja, sind sie gut zu erreichen?

     

    Sie können übrigens auch über die Google-Maps-App nach Parkplätzen suchen. Geben Sie dafür einfach Ihren Standort und den Suchbegriff „Parkplätze“ ein. Anschließend können Sie sich von der App direkt zum nächsten Parkplatz navigieren lassen.

    Und wenn es bei der Stressigen Parkplatzsuche zum Unfall kommt?

    Egal, ob im Zentrum einer Großstadt oder mitten im Nirgendwo – die R+V Versicherung bietet Ihnen städtespezifischen Versicherungsschutz: Beispielsweise die Kfz-Versicherung Berlin oder die Kfz-Versicherung München.

    Wir wünschen Ihnen eine stressfreie Parkplatzsuche und einen Parkaufenthalt ohne Knöllchen!

    Die wichtigsten Infos auf einen Blick

    Damit Sie nicht lange suchen müssen, hier das Wichtigste kurz zusammenfasst:

    • Die StVO unterscheidet zwischen absolutem und eingeschränktem Halteverbot – Letzteres wird umgangssprachlich als Parkverbot bezeichnet und ist durch Parkverbotsschilder gekennzeichnet.
    • Als Parken gilt laut Verkehrsrecht, wenn Sie Ihr Fahrzeug für länger als drei Minuten anhalten und verlassen.
    • Parkverbotsbereiche werden durch Halteverbotsschilder markiert. Dennoch ist auch an anderen Stellen das Parken verboten, zum Beispiel an Bahnübergängen oder einer Feuerwehrzufahrt.
    Kfz-Versicherung berechnen.

    Tipp

    Haben Sie den richtigen Versicherungsschutz für Ihr Auto? Jetzt persönlichen Tarif berechnen.

    ab 46 EUR
    im Jahr.
    Beitrag berechnen

    Grafiken Verkehrsschilder © Wikipedia

    Zuletzt aktualisiert: Januar 2022

    R+V Team

    Experten rund ums Auto

    Mehr als nur die Versicherung von Fahrzeugen! Das R+V-Team der Kfz-Versicherung schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um das Thema Auto, Motorrad, Roller und Co. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles auf Rädern hier im Magazin zu teilen.

    R+V Kfz-Newsletter
    Exklusive Vorteile genießen

    R+V-Newsletter abonnieren

    So bleiben Sie auf dem Laufenden zu aktuellen Versicherungsthemen rund um Gesundheit, Mobilität, Geld, Vorsorge und vielem mehr. Freuen Sie sich auf attraktive Gewinnspiele und Aktionen.