Geparktes Auto wird durch Türöffnen beschädigt
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    Parkschaden: kleiner Rempler mit Folgen

    Es passiert viel häufiger, als Sie vielleicht denken: Sie kehren zu Ihrem geparkten Fahrzeug zurück und stellen fest, dass plötzlich ein unschöner Kratzer die Seite Ihres Wagens ziert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Auto am Straßenrand, auf einem öffentlichen Parkplatz oder in einem Parkhaus abgestellt hatten.

    Kratzer und Dellen am geparkten Fahrzeug

    Vor einem Parkschaden können Sie Ihr Fahrzeug nicht mit Sicherheit schützen. Vielleicht haben Sie auch selbst schon einmal versehentlich einen Parkschaden verursacht? In der alltäglichen Hektik genügt ein unaufmerksamer Augenblick – schon haben Sie beim Ausparken den Nachbarwagen berührt. Beruhigend ist, dass bei missglückten Parkmanövern nur in seltenen Fällen jemand verletzt wird. Trotzdem bleiben selbst kleine Rempler nicht ohne sichtbare Folgen.

    Egal ob Sie Geschädigter oder Verursacher sind: ein Parkschaden ist ein Fall für die Versicherung. Wie Sie sich richtig verhalten und was Sie tun können, um einem solchen Bagatellschaden vielleicht doch vorzubeugen, lesen Sie hier.

    Parkschaden: wer haftet?

    Ihr geparkter Wagen wurde beschädigt, das ist zunächst nicht Außergewöhnliches. Auf Parkplätzen kommt es häufig zu Park- und Rangierunfällen. Trotzdem ist es dem Unfallverursacher nicht erlaubt, sich anschließend einfach zu entfernen. Fehlt vom Täter jede Spur und lässt er sich auch nicht polizeilich ermitteln, stellt sich die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? In vielen Fällen müssen Sie als Geschädigter selbst für die Reparatur bezahlen. Haben Sie jedoch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, übernimmt die Versicherungen die Kosten.

    Sind Sie der Verursacher eines Parkschadens, müssen Sie am Unfallort bleiben, bis der Fahrer des beschädigten Wagens zurückkehrt. Nach 30 Minuten Wartezeit dürfen Sie sich entfernen – melden Sie den Schaden dann jedoch umgehend der Polizei, um Ihrer Mitteilungspflicht nachzukommen. Je nach Unfallhergang kommt Ihre Privat- oder Kfz-Haftpflicht für den Parkschaden auf.

    Tipps für beulenfreies Parken
    Eine Garantie gegen Parkschäden kann Ihnen leider niemand geben. Wenn Sie jedoch folgende Tipps beherzigen, lässt sich der eine oder andere Kratzer vielleicht vermeiden.
     

    • Parken Sie mit genügend Abstand zu anderen Fahrzeugen.
      Meiden Sie tückische Lücken, die zu eng oder schlecht überschaubar sind. So verringern Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr eigenes oder das Nachbarfahrzeug beim Rangieren oder durch unvorsichtig geöffnete Türen beschädigt wird.
       
    • Gehen Sie beim Einparken strategisch vor.
      Ein Großteil der Parkunfälle passiert beim rückwärtigen, seitlichen Einparken. Dabei ist es ganz einfach, wenn Sie sich an ein paar Hilfspunkten orientieren: Fahren Sie in Tastgeschwindigkeit rückwärts. Lenken Sie ein, wenn sich die Rückenlehne Ihrer hinteren Sitzbank am vorderen Ende der Parklücke befindet. Sobald Sie mit Ihrem rechten Außenspiegel am vorderen Ende der Parklücke ankommen: gegenlenken.
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    Zuletzt aktualisiert: April 2020

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