Halteverbotsschild
    HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Halteverbot – die Tabuzone für haltende Autos

    Ein Stück Kuchen vom Bäcker, ein Blick auf den Stadtplan, nur mal schnell einen Brief einwerfen: Es gibt viel mehr Gründe fix aus dem Auto zu steigen als es Haltezonen gibt. Deswegen nehmen viele Fahrer die Sache mit den Halteverbotsschildern nicht ganz so genau – doch schon ein paar Sekunden am falschen Ort zur falschen Zeit können Ihnen ein Knöllchen einhandeln. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann lohnt es sich vielleicht, das Kapitel Halteverbot noch einmal aufzuschlagen. Hier sind Sie dafür an der richtigen Adresse!

     

    Die wichtigsten Infos auf einen Blick:

    • Laut StVO gibt es ein eingeschränktes und ein absolutes Halteverbot.
    • Laut Verkehrsrecht halten Sie, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht länger als drei Minuten stehenbleiben.
    • Halteverbotsbereiche werden durch absolute Halteverbotsschilder markiert. Dennoch gilt auch an anderen Stellen ein Halteverbot, zum Beispiel vor Stopp-Schildern.

    Definition von Halteverbot laut Verkehrsrecht

    Viele Autofahrer sind sich unschlüssig darüber, ab wann aus dem Halten ein Parken wird oder aus dem Warten ein Halten. Deswegen lautet die erste Lektion in Sachen Halteverbot: Sie halten, sobald Sie das Fahrzeug gewollt zum Stehen bringen und dabei unter einem Zeitlimit von drei Minuten bleiben. Ein wenig gelockert wird dieses Zeitlimit, wenn Sie aussteigen und Ihr Fahrzeug in Sichtweite behalten – allerdings sollten Sie auch dann nach höchstens zehn Minuten zum Auto zurückkehren. Da ein Halten aufgrund von Stau oder einer roten Ampel keine gewollte Unterbrechung darstellt, müssen Sie in solchen Fällen auch kein Knöllchen befürchten.

    • Beispielszenario: Sie verfahren sich in einem unbekannten Gebiet und fragen den nächsten Passanten kurz nach dem Weg, setzen Ihre Fahrt danach aber direkt wieder fort – in dem Fall halten Sie.

    Sobald Sie gewollt für länger als drei Minuten halten und aussteigen, wird Ihr Fahrzeug als geparktes Auto gewertet. In einer eingeschränkten Halteverbotszone, in der nur das Halten erlaubt ist, müssten Sie in diesem Fall mit einem Strafzettel rechnen.

    • Beispielszenario: Nach einigen Stunden Fahrt haben Sie das Bedürfnis, sich einen Kaffee zu holen und wollen dafür kurz halten. Die Schlange ist länger als gedacht und der Kaffee lässt auf sich warten – in dem Fall parken Sie.

    Achtung Strafgebühr

    Wenn Sie im Halteverbot mit dem Auto anhalten, fallen verschiedene Bußgelder zwischen 20 und 50 € an – abhängig davon, inwieweit der Straßenverkehr oder Passanten durch Ihr Fehlverhalten behindert wurden.

    Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot? – Halteverbotsschilder im Detail

    Viele Autofahrer stellen sich die Frage: „Wo ist das Halten denn nun verboten und wie erkenne ich das?“. Die StVO unterscheidet zwischen eingeschränktem und absolutem Halteverbot. Im eingeschränkten Halteverbot ist nur das Parken verboten – deswegen wird es umgangssprachlich auch als Parkverbot bezeichnet. Halten unter drei Minuten ist hier allerdings erlaubt.

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    Halteverbotsschild ohne Richtungspfeile

    Hier herrscht im ganzen Bereich Parkverbot – Sie dürfen allerdings kurz halten.

    Die Verkehrsschilder des eingeschränkten Halteverbots teilen diese Definition alle – die weißen Pfeile, die teilweise zusätzlich vorhanden sind, zeigen lediglich an, ob es sich um den Anfang, die Mitte oder das Ende des Halteverbots handelt.

    Eingeschränktes Halteverbot

    Halteverbotsschilder mit Richtungspfeilen

    Halteverbotsschild mit Pfeil nach links (zur Fahrbahn) Ab hier beginnt der Bereich, in dem Parkverbot herrscht. Auch hier dürfen Sie kurz halten.

    Halteverbotsschild mit Pfeil nach rechts (weg von der Fahrbahn) Ab hier endet das eingeschränkte Halteverbot. Kurzes Halten ist erlaubt.

    Halteverbotsschild mit zwei Pfeilen Hier befinden Sie sich in der Mitte des Halteverbots. Sie dürfen kurz halten.

    Halteverbot

    Schilder für Halteverbotszonen

    Zonenschild mit Halteverbotsschild ohne Pfeile Ab hier beginnt eine Zone, in der das eingeschränkte Halteverbot gilt.

    Durchgestrichenes Zonenschild mit Halteverbotsschild ohne Pfeile Hier endet die Zone, in der das eingeschränkte Halteverbot gilt.

    Uneingeschraenktes-Haltverbot

    Rotes Kreuz ohne Pfeil

    Hier herrscht absolutes Halteverbot. Das heißt: Sie dürfen hier weder parken noch halten. Das absolute Halteverbot ist auch als Halteverbot bekannt, weil hier neben Parken auch das Halten verboten ist. Achtung: Verwechseln Sie dieses Schild nicht mit dem Parkverbotsschildern.

     

    Absolutes Halteverbot

    Verkehrszeichen absolutes Halteverbot mit Richtungspfeilen

    Rotes Kreuz mit Pfeil nach links Hier beginnt der verbotene Bereich. Weder Parken noch Halten ist erlaubt.

    Rotes Kreuz mit Pfeil nach rechts Hier endet das absolute Halteverbot. Parken und Halten ist weiterhin untersagt.

    Rotes Kreuz mit zwei Pfeilen Sie befinden sich in der Mitte des absoluten Halteverbots. Parken und Halten ist hier verboten.

    Eingeschränktes Halteverbot mit Zusatzschild

    Durch ein Zusatzschild werden Halteverbote beschränkt. So gibt es beispielsweise temporäre Verbote, welche nur für einen bestimmten Zeitraum oder bestimmte Uhrzeiten gelten.

     

    Sollte ein Fahrzeug während des Halteverbots parken, können Sie es abschleppen lassen – aber nur, wenn das Schild bereits drei Tage vor Einsatz platziert wurde und es sich somit um Tag vier handelt!

    Von Kreisverkehr bis Feuerwehrzufahrt – wo Sie niemals halten sollten

    Wenn das Halteverbotszeichen in Sichtweite ist, verhält sich die Sache einfach – aber nicht immer wird ausdrücklich auf ein Halteverbot hingewiesen. Deswegen müssen Sie einige Regelungen selbst im Hinterkopf behalten. Ein grundsätzliches Halteverbot gilt:

    • an engen und unübersichtlichen Straßenstellen und scharfen Kurven
    • auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen
    • an Bahnübergängen
    • auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    • an Feuerwehrzufahrten
    • im Kreisverkehr
    • an Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen
    • vor wichtigen Verkehrszeichen, die andere Autofahrer durch Ihr Halten übersehen könnten: Andreaskreuz, „Vorfahrt gewähren“, Stopp-Schild oder Ampel
    • an Taxiständen
    • in Fahrbahnbereichen, die mit Pfeilen markiert sind (z. B. Abbiegespuren)
    • an Bordsteinabsenkungen
    • an Bus- oder Tramhaltestellen
    • über Schachtdeckeln
    • an Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

    Sie können ein Halteverbot beantragen

    Wenn Sie zum Beispiel einen Umzug planen, können Sie sich bei der Straßenverkehrsbehörde eine Halteverbotszone beantragen sowie sich entsprechende Halteverbotsschilder mieten und anschließend aufstellen.

    Achten Sie darauf, dass Sie teilweise zeitlichen Vorlauf für die Antragstellung benötigen. Reichen Sie Ihr Gesuch also rechtzeitig ein. In der Regel müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Diese liegt meist bei rund 30 €, kann aber von Stadt zu Stadt abweichen.

    Wurde Ihr Antrag genehmigt, müssen Sie die Schilder ca. vier Tage vor dem eigentlichen Termin aufstellen. Es gibt nämlich die Vorschrift, dass ein Halteverbot erst in Kraft tritt, wenn die Beschilderung drei Tage vorher auf das kommende Halteverbot hingewiesen haben.

    Welche Bußgelder drohen bei einem Halteverbot?

    Werden Sie dabei erwischt, wie Sie unberechtigt halten, dann kann das für Sie teuer werden. Folgende Bußgelder gelten aktuell (Stand 2022):

    Tatbestand Bußgeld Punkte
    Halten in zweiter Reihe

    55 €

     
    … mit Behinderung 70 € 1
    … mit Gefährdung 80 € 1
    … mit Sachbeschädigung 100 € 1
    Unzulässiges Halten auf Schutzstreifen 55 €  
    … mit Behinderung 70 € 1
    … mit Gefährdung 80 € 1
    Unzulässiges Halten auf Bussonderstreifen 55 €  
    … mit Behinderung 70 €  
    … mit Gefährdung 80 €  
    … mit Sachbeschädigung 100 €  

     

    Parken im Halteverbot sollten Sie besser lassen

    Die Halteverbotsschilder gibt es in der Regel nicht umsonst. Meistens handelt es sich mit dem abgesperrten Raum um wichtige Ein- und Ausfahrten, Baustellen oder Seitenstreifen. Dort dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht abstellen. Tun Sie es trotzdem, droht Ihnen ein Bußgeld und Ihr Fahrzeug wird abgeschleppt. Achten Sie daher immer aufmerksam auf die Beschilderung, dann kann Ihnen nichts passieren.

    Grafiken Verkehrsschilder © Wikipedia

     

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    Zuletzt aktualisiert: Juli 2022

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