Ein Stück Kuchen vom Bäcker, ein Blick auf den Stadtplan, nur mal schnell einen Brief einwerfen: Es gibt viel mehr Gründe fix aus dem Auto zu steigen als es Haltezonen gibt. Deswegen nehmen viele Fahrer die Sache mit den Halteverbotsschildern nicht ganz so genau – doch schon ein paar Sekunden am falschen Ort zur falschen Zeit können Ihnen ein Knöllchen einhandeln. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann lohnt es sich vielleicht, das Kapitel Halteverbot noch einmal aufzuschlagen. Hier sind Sie dafür an der richtigen Adresse!
Die wichtigsten Infos auf einen Blick:
- Laut StVO gibt es ein eingeschränktes und ein absolutes Halteverbot.
- Laut Verkehrsrecht halten Sie, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht länger als drei Minuten stehenbleiben.
- Halteverbotsbereiche werden durch absolute Halteverbotsschilder markiert. Dennoch gilt auch an anderen Stellen ein Halteverbot, zum Beispiel vor Stopp-Schildern.