Führerschein in Hosentasche
    HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Führerschein: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

    Auf dem Weg zur Fahrerlaubnis gibt es zahlreiche Hindernisse zu überwinden. Dazu gehören neben kognitiven und praktischen Leistungsanforderungen vor allem hohe Rechnungen. Für Schüler und Studenten, aber auch Berufstätige, die den Führerschein zu einem späteren Zeitpunkt im Erwachsenenalter absolvieren, gestaltet sich die Finanzierung nicht selten schwierig. 
    Bevor Sie sich bei einer Fahrschule anmelden, sollten Sie sich also gründlich über alle Führerschein-Kosten informieren, die Sie bis zur bestandenen Prüfung einkalkulieren müssen.

     

    Von A wie Anmeldung bis Z wie Zweitversuch

    Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, wählt in den häufigsten Fällen die Führerscheinklasse B. Damit dürfen Sie folgende Fahrzeuge nutzen:
     

    • Autos mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg und maximal 8 Beifahrerplätzen
    • Autos mit einem Anhänger, solange die Kombination nicht 500 kg übersteigt
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
       

    Bis Sie einen solchen Schein in der Hand halten, müssen Sie eine Vielzahl von Schritten durchlaufen. 

    Medizinische Checkliste für den Pkw-Führerschein

    Erste-Hilfe-Kurs

    Unabhängig von der jeweiligen Fahrschule gibt es zwei Vorsorgemaßnahmen, die Sie in jedem Fall treffen müssen:
     

    Sehtest

    Den Sehtest lassen Sie von einer amtlich anerkannten Stelle durchführen. Wenn Sie keinerlei Einschränkungen haben, reicht dafür der Optiker Ihres Vertrauens aus. Für solche Tests beläuft sich der Preis auf knappe 7 Euro. Wer unter einer Sehschwäche leidet, muss sich eine Bescheinigung vom Augenarzt holen. Ärztliche Untersuchungen zahlt in der Regel Ihre Krankenkasse. Wenn Sie für Ihren Auto-Führerschein Klasse B allerdings eine neue Brille brauchen, hängt es stark von Ihrem Versicherungstarif ab, welche Kosten Sie selbst übernehmen müssen.


    Erste-Hilfe-Kurs

    Zusätzlich zu den normalen Ausgaben für den Führerschein kommen die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs, zu dem Sie sowohl für Motorrad als auch Auto verpflichtet sind. Auch die Schulung zu Erste-Hilfe-Maßnahmen findet nicht direkt über die Fahrschule statt. Stattdessen können Sie sich vor Ort an Einrichtungen wenden wie beispielsweise:
     

    • Johanniter
    • Deutsches Rotes Kreuz
    • Malteser
    • ADAC
       

    Je nach Anbieter variieren die Preise für einen Erste-Hilfe-Kurs zwischen 20 und 40 €. Dabei sollten Sie jedoch beachten: Nicht alle Schulungen reichen aus, wenn Sie einen Führerschein der Klasse B erwerben möchten. Hierfür benötigen Sie den Kurs “Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort”, kurz LSMU.

    Führerscheinantrag

    Fahrzeugschein, Kennzeichen, Autoschlüssel

    Sobald Sie sich an einer Fahrschule angemeldet haben, kann diese in Ihrem Auftrag einen offiziellen Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen. Zu diesem Zweck müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
     

    • Kopie des Personalausweises
    • Bescheinigung des Erste-Hilfe-Kurses
    • Sehtestbescheinigung
    • Biometrisches Passbild
       

    Um ein Passfoto nach biometrischen Vorgaben zu erstellen, brauchen Sie keinen teuren Fotografen. In einem öffentlichen Automaten erhalten Sie ganz einfach Bilder, die alle formalen Kriterien für Ihren Führerschein erfüllen. Die Kosten betragen maximal 8 €. Alternativ können Sie Passfotos zum gleichen Preis auch online anfertigen lassen.

    Liegen sämtliche Unterlagen vollständig vor, kommen für Ihren Motorradführerschein oder Ihren Führerschein Klasse B noch Kosten in Höhe von etwa 40 bis 70 € auf Sie zu, damit das örtliche Straßenverkehrsamt Ihren Antrag bearbeitet.

    Fahrschule: Die Preise variieren

    Nachdem Sie alle bürokratischen Angelegenheiten hinter sich gebracht haben, wird es Zeit für den tatsächlichen Unterricht. Dieser gliedert sich in zwei Teile:
     

    • Theoriesitzungen in der Schule
    • Übungsfahrten mit dem Fahrlehrer im Auto
       

    Welche Führerschein-Kosten dabei insgesamt auf Sie zu kommen, hängt stark von Ihrem individuellen Lernfortschritt ab. Die gesetzlichen Vorschriften für die Mindestzahl an absolvierten Stunden lauten wie folgt:

    Mindestanzahl von Stunden für den Führerschein

    Unterricht­sart Vorge­schrie­bene Stunden­anzahl
    Theorie 14 Ein­heiten à 90min
    Praxis  
    a) Regel­fahrten  mindestens 12 Ein­heiten à 45min
    b) Sonder­fahrten (Nach-, Auto­bahn- und Über­land­fahrten) 12 Ein­heiten à 45min

     

    Kosten für die Führerscheinstunden

    Unterrichts­art Leistung Preis
    Theorie    
      12 Doppel­stunden 300 - 600 EUR Grund­gebühr
      Lehr­material Ca. 50 EUR
    Praxis    
    Regel­fahrten Einzel­stunden 55 -75 EUR
    Sonder­fahrten Einzel­stunden bis zu 95 EUR

     

    Prüfungsgebühren

    Sobald Sie genügend Stunden absolviert haben, steht der finale Schritt an: Die Führerscheinprüfung. Sowohl der Theorie- als auch der Praxisteil laufen über eine externe Prüfstelle wie TÜV oder DEKRA. Meistens meldet Sie Ihre Fahrschule bei der zuständigen Behörde für einen Prüfungstermin an und rechnet die jeweiligen Gebühren direkt ab. Viele Anbieter verlangen für diesen Service jedoch einen zusätzlichen Aufschlag. Alles in allem betragen für Ihren Führerschein die Kosten dadurch nochmals bis zu 280 EUR:

    Gebühren für die Prüfung

    Kategorie Kosten
    Gebüren der Prüfungsstelle Theorieprüfung 20 EUR
    Gebüren der Prüfungsstelle praktischer Teil 110 EUR
    Aufschalgpreis für die Fahrschule 100 - 150 EUR
    Gesamt 230 - 280 EUR

     

    Führerschein-Kosten: Alle Zahlen auf einen Blick

    Zusammenfassend lässt sich feststellen: Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, darf nicht zu knapp kalkulieren. Anbei finden Sie eine schematische Übersicht zu den Kosten, die mindestens anfallen, bis Sie einen Führerschein besitzen:

    Kostenübersicht

    Kategorie Kosten
    Sehtest 7 EUR
    Erste-Hilfe-Kurs 20 EUR
    Führerscheinantrag inklusive biometrischem Passfoto 55 EUR
    Theoriestunden Grundgebühr 400 EUR
    Regelfahrten (12 Einzelstunden) 720 EUR
    Sonderfahrten (12 Einzelstunden) 1.080 EUR
    Prüfungsgebühren 250 EUR
    Gesamt 2.532 EUR

     

    Was kostet der B-Führer­schein in den einzelnen Bundesländern?

    Es ist zu erwähnen, dass die Höhe der Rechnungen auch von Ihrem persönlichen Standort abhängt. In welchen Bundesländern eine Fahrerlaubnis besonders günstig ausfällt, sehen Sie hier:

    Durchschnittliche Preisklasse Bundesländer
    1.500-2.100 EUR Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt
    1.500-3.500 EUR Sachsen
    1.300-2.000 EUR Hamburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern
    1.500-1.800 EUR Bremen
    1.500-1.900 EUR Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen, Saarland
    2.600-3.500 EUR Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
    1.900-2.100 EUR Baden-Württemberg
    1.700-2.200 EUR Bayern

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    Führerschein-Kosten sind abhängig davon, welche Klasse Sie machen wollen

    Entschließen Sie sich beispielsweise dazu, einen Mofa-Führerschein zu machen, sind Sie verhältnismäßig günstig dabei. Die Kosten umfassen lediglich rund 150 Euro, da eine praktische Prüfung nicht notwendig ist. Anders sieht es bei den anderen Klassen aus:
     

    • Rollerführerschein-Kosten: ca. 500 bis 800 Euro
    • LKW-Führerschein-Kosten: ca. 3.500 bis 10.000 Euro
    • Motorradführerschein-Kosten: ca. 1.500 bis 2.500 Euro
       

    Unser Tipp: Bei einen Motorradführerschein können Sie Kosten sparen. Bei bereits vorhandener Klasse B sind seit 2020 mittlerweile entweder folgende Krafträder enthalten oder Sie benötigen lediglich ein paar Stunden bzw. eine entsprechende praktische Prüfung:
     

    • 50er
    • Trikes
    • A1
    • B196
       

    Gut zu wissen: Es gibt Länder, da reicht Ihr normaler Führerschein nicht aus. Sie müssen dann einen internationalen Führerschein beantragen, der zusätzliche Kosten mit sich bringt. Dies ist aber in der Regel nur außerhalb der EU notwendig.

    Führerschein Klasse B machen und Steuern sparen?

    Angesichts der stolzen Summe, die sich aus den Preisen für die Ausbildung an der Fahrschule und sämtlichen Nebenkosten ergibt, suchen viele Fahranfänger nach Wegen, die finanzielle Belastung wenigstens teilweise zu reduzieren. In einigen Fällen können Sie die Kosten für Ihren Führerschein von der Einkommenssteuer absetzen. Wenn Sie die Fahrerlaubnis nachweislich für berufliche Zwecke erlangen müssen, fallen die entstandenen Ausgaben in der Steuererklärung unter die Kategorie Werbungskosten. Diese Einstufung akzeptiert das Finanzamt aber meistens nur bei Bus- oder Lkw-Fahrern. Für Pkw-Fahrer der Klasse B bleiben die Möglichkeiten beschränkt. Einzige Ausnahme: Menschen mit Gehbehinderung können die Kosten für den Pkw-Führerschein als außergewöhnliche Belastungen von ihrer Steuer absetzen.

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    Zuletzt aktualisiert: März 2024

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