Die kleinen Kameras werden meist am Armaturenbrett befestigt und filmen den Verkehr aus dem Auto heraus. Falls es zu einem Unfall kommt, erhoffen sich die Fahrerinnen und Fahrer, im Zweifelsfall ihre Unschuld beweisen oder zumindest den Unfallhergang beschreiben zu können. Allerdings hatte das bislang in den meisten Fällen keinen Erfolg: Das Filmen anderer Personen ohne deren Einverständnis verstößt in Deutschland gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Selbst die Polizei darf im Rahmen einer Strafverfolgung nur sehr begrenzt Videos machen, denn sie stellen einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar.
Trotzdem gab es in der Vergangenheit auch Gerichtsentscheidungen, die Dashcamvideos berücksichtigt haben. So entschied das Amtsgericht Nienburg 2015, ein Video ins Urteil mit einzubeziehen. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Kamera nur sehr kurz und ausschließlich während der Straftat eingeschaltet worden sei. Außerdem standen keine anderen Beweise zur Verfügung, die die Situation hätten aufklären können.
Das Amtsgericht München hingegen sah die Sache anders. Ohne einen bestimmten Anlass sei es nicht erlaubt, den Verkehr zu filmen. Schließlich könne dann jeder seinen Alltag mitfilmen, um gegebenenfalls Anzeige gegen jemanden zu erstatten.
Die Frage, ob Dashcams in Deutschland erlaubt sind, ließ sich also nicht zuverlässig beantworten.