Zwei junge Frauen fahren im Auto
    Hilfreiche Infos für Autofahrer

    Wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist: Wer zahlt das Bußgeld?

    Airbag hin oder her – die Gurtpflicht hat seit ihrer Einführung im Jahr 1976 vielen Autofahrern das Leben gerettet. Die Straßenverkehrsordnung ahndet jeden Verstoß gegen diese Pflicht mit Bußgeldern in empfindlicher Höhe. Das gilt auch für Beifahrer, die sich nicht anschnallen. Klar ist: Wer volljährig ist und den Gurt nicht benutzt, muss selbst zahlen. Das heißt konkret: Ist der Beifahrer nicht angeschnallt, gibt es keine Strafe für den Fahrer, stattdessen drohen dem nicht angeschnallten Beifahrer Bußgelder. Bei der Anschnallpflicht gilt nämlich dasselbe wie bei allen anderen Vorschriften und Gesetzen: Ab dem 18. Geburtstag muss jeder für sich selbst haften. Auch in diesem Fall.  Ausnahmen gelten für Kinder und Minderjährige – in diesem Fall haftet der Fahrer. Ein Mitverschulden für Verletzungen des nicht angeschnallten Beifahrers trifft den Fahrer nur, wenn er andere Vorschriften verletzt hat.

    Der uneinsichtige Mitfahrer zahlt selbst

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    Anschnall-Verweigerer werden von den Ordnungsbehörden zur Kasse gebeten. Das hat einen guten Grund, denn der gute alte Sicherheitsgurt ist der bewährteste Lebensretter im Straßenverkehr. Während vor der Einführung der Gurtpflicht in Deutschland vor 45 Jahren die Zahl der Verkehrstoten, die ihren Verletzungen infolge eines Unfalls erlagen, noch bei rund 20.000 pro Jahr lag, ist diese erschreckende Bilanz nach der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung auf rund 3.400 Verkehrstote zusammengeschrumpft*. Der Gurt zählt demnach mit zu den wichtigsten Sicherheitssystemen im Auto.

    Bei einem Aufprall mit dem PKW sind alle Insassen gefährdet – nicht nur der Fahrer. Alle im Auto müssen sich anschnallen! Dabei spielt auch die Geschwindigkeit des Fahrzeugs keine Rolle – auch im Schritttempo gilt die Anschnallpflicht.

    Was sagt das Gesetz zu Beifahrern, die nicht angeschnallt sind?

    Die Straßenverkehrsordnung regelt im Detail, unter welchen Bedingungen Passagiere im Straßenverkehr befördert werden dürfen und welche Sicherheitsauflagen gelten:

    • § 21 Personenbeförderung

    • § 21a Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme

    Entspanntes Paar im Auto

    Wenn also ein Beifahrer meint, für ihn gelte die Gurtpflicht nicht und der Fahrer muss im Falle einer Ahndung das Bußgeld zahlen, hat er oder sie sich gewaltig geirrt. Ist der Beifahrer nicht angeschnallt und ein Unfall ereignet sich, kann dies nicht selten lebensbedrohliche Folgen haben. Der Gesetzeslaut ist hier eindeutig! Es drohen zwar keine Punkte für den nicht angeschnallten Beifahrer, jedoch beispielsweise ein Bußgeld, wenn der Mitfahrer durch einen Blitzer erwischt wird.

    § 21a Absatz 1 StVO besagt:

    Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. […]**

    Der Fahrer eines PKW wird also nicht für die Verantwortungslosigkeit des Beifahrers verantwortlich gemacht. Jeder zahlt für sich selbst. Wie immer gibt es für jede Regel eine Ausnahme – in diesem Fall gilt diese für Kinder.

    Ein Überblick verschafft Klarheit

    Pflichtverstoß

    Punkte im Fahreignungsregister

    Bußgeld

    Fahrer nicht angeschnallt

    0

    30 Euro

    Beifahrer (über 18 Jahre) nicht angeschnallt

    0

    30 Euro (Beifahrer zahlt)

    Kind nicht angeschnallt

    0

    30 Euro (Fahrer zahlt)

    Mehrere Kinder nicht angeschnallt

    0

    35 Euro (Fahrer zahlt)

    Ein Kind: Keine Kindersicherung (Kindersitz, Gurte)

    1

    60 Euro (Fahrer zahlt)

    Mehrere Kinder ohne Kindersicherung während der Fahrt

    1

    70 Euro (Fahrer zahlt)

    Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/anschnallpflicht/

    Grundsätzlich gilt also das Prinzip der Eigenverantwortung. Jedoch sollte ein Fahrer stets seinen Beifahrer eindringlich auf die Anschnallpflicht für alle im Fahrzeug anwesenden Personen aufmerksam machen.

    Info

    Übrigens ist ein Beifahrer nicht nur die Person, die vorne im Auto sitzt:

    Als Beifahrer werden alle bei einer Fahrt im Fahrzeug anwesenden Insassen bezeichnet.

    Seit 1979 gilt grundsätzlich auch die Anschnallpflicht für Beifahrer auf der Rückbank! Alle Personen müssen den Gurt anlegen.

    Es besteht also grundsätzlich die Pflicht, dass sich alle Fahrzeuginsassen anschnallen.

    Kind im Fahrzeug

    Andere Regeln gelten, wenn Kinder im Auto mitfahren. In diesem Fall muss der Fahrer dafür sorgen, dass sie der Vorschrift entsprechend gesichert sind – sonst zahlt er die Buße. Das gilt nicht nur für die eigenen Kinder, sondern auch für Kinder, die der Fahrer mitnimmt. Wenn Kinder im Auto sitzen und als Beifahrer nicht angeschnallt sind, haftet der Fahrer.

     

    Mit Kindern im Auto verreisen
    • Grundsätzlich gilt: Bis zum Alter von zwölf Jahren oder bis zu einer Größe von 1,50 Metern gehören die Kleinen in einen Kindersitz. Erst danach genügt der normale Gurt.

    • Kinder – und auch Babys – dürfen grundsätzlich ab jedem Alter als Beifahrer mitgenommen werden. Babys müssen allerdings in einer dafür vorgesehenen Babyschale transportiert werden.

    • Wenn Babys auf dem Beifahrersitz transportiert werden, muss der Fahrer dafür Sorge tragen, dass auf dieser Seite der Airbag ausgeschaltet wurde.

    • Der Autofahrer muss sich versichern, dass eine Babyschale, ein Kindersitz und auch alle Gurte im Auto für den Transport geeignet und zugelassen sind.

    Denken Sie daran, dass Sie als Erwachsene eine Vorbildfunktion gegenüber Kindern haben. Achten Sie daher immer auf Sicherheit im Straßenverkehr für Kinder.

    Der Beifahrer beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren

    Am 17. Juni 2010 ging der Traum vieler Jugendlicher in Erfüllung: das Format „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“ wurde in Deutschland schließlich dauerhaft zugelassen. Das heißt: Jugendliche dürfen bereits mit 17 Jahren den Führerschein machen und ein Auto im Straßenverkehr lenken.

     

    Es gelten folgende Regeln:

    junge Frau wird von Mann im Auto begleitet
    • Ist der Fahrer erst 17 Jahre, muss eine Begleitperson im Auto mitfahren.

    • Die Begleitperson kann vorne oder auch auf der Rückbank sitzen.

    • Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt.

    • Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

    • Begleitpersonen müssen seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis haben.

    • Begleitpersonen dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

    Auch für diese Begleitpersonen gilt die Gurtpflicht. Wenn ein Beifahrer nicht angeschnallt ist, muss er auch in diesem Fall das Bußgeld zahlen. Der 17jährige Fahrer muss ebenfalls das Bußgeld aufbringen, wenn er nicht angeschnallt ist. Für den nicht angeschnallten Beifahrer muss er kein Bußgeld zahlen.

    Hinweis

    Unser Beitrag zeigt, dass die Anschnallpflicht im Auto mit rechtlichen Grundlagen zusammenhängt. Beifahrer werden unterschiedlich eingestuft. Kinder bis zu 12 Jahre und unter 1,50 Meter Körpergröße benötigen einen Kindersitz. Bei fehlendem Gurt haften Fahrerinnen und Fahrer. Gleiches gilt für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren und über 1,50 Meter Körpergröße. Die Sitzerhöhung entfällt zwar, aber bei fehlendem Sicherheitsgurt sind nach wie vor Fahrerinnen und Fahrer haftbar. Ab 18 Jahren sind Beifahrerinnen und Beifahrer für sich selbst verantwortlich und zahlen daher auch das Bußgeld selbst im Falle einer Verkehrskontrolle. Hin und wieder kann es vielleicht vorkommen, dass Sie uneinsichtige Beifahrer im Auto haben, die sich in diesem Fall aus der Misere reden wollen. Rüsten Sie sich für einen solchen Fall mit einer Rechtsschutzversicherung aus, die auf juristische Situationen im Straßenverkehr spezialisiert ist. Mit fachkundigen Beratern erhalten Sie die notwendige juristische Unterstützung bei vergleichbaren Konflikten.

    * Quelle: https://www.welt.de/regionales/bayern/article150470718/Gurtpflicht-wird-40-und-senkt-Zahl-der-Verkehrstoten.html
    ** Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21a.html
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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2024

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