Eine sogenannte GAP-Deckung bietet Ihnen mehr Sicherheit bei einem Totalschaden. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Kfz-Versicherung bei geleasten oder neu finanzierten Fahrzeugen. In einem Schadensfall oder bei einem Autodiebstahl übernimmt die GAP-Versicherung die Kosten des Differenzbetrags zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und den aus einem Leasingvertrag entstehenden Restbeträgen. Sie ist besonders für Fahrzeuge ab der gehobenen Mittelklasse empfehlenswert.
Was bedeutet GAP-Deckung bei der Kfz-Versicherung?
Die GAP-Autoversicherung gilt in erster Linie für Leasingfahrzeuge, wird aber häufig auch für kreditfinanzierte Kraftfahrzeuge abgeschlossen! Achten Sie darauf, ob im Leasingvertrag bereits eine Gap-Differenz enthalten ist. Ist eine entsprechende Deckung nicht gegeben, können Sie eine Versicherung mit GAP bei der R+V24 zusätzlich zu einer Vollkaskoversicherung abschließen.
Unser Tipp: Wir empfehlen dieses Vorgehen immer, da die Vollkasko ausschließlich den aktuellen Zeitwert erstattet und Sie auf den übrigen Kosten sprichwörtlich sitzenbleiben. Dennoch dient die GAP-Versicherung nicht als Ersatz für Ihre normale Autoversicherung. Sie ist lediglich als Kombination möglich.
Wann greift die GAP-Absicherung?
Im Falle eines Totalschadens, der Beschädigung, Zerstörung oder des Verlusts des Leasingfahrzeuges greift in der Regel die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung. Es wird dann der sogenannte Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges am Schadentag ermittelt und an den Versicherten ausgezahlt. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem aktuellen Wert eines vergleichbaren Fahrzeuges mit folgenden Annahmen:
- gleiche Kilometer-Laufleistung
- gleiche technische Daten
- gleiche Ausstattung des Fahrzeuges
Auch Vorschäden werden mit in den Wiederbeschaffungswert einbezogen.
Allerdings ist der Wiederbeschaffungswert meist geringer als die noch offenen Restbeträge aus dem Leasingvertrag. Der Leasingnehmer ist jedoch trotz des totalen Wertverlustes verpflichtet, die ausstehenden Leasingraten abzuzahlen. An diesem Punkt ist die GAP-Versicherung (selten auch GAP-Unterdeckungsschutz genannt) sinnvoll: Eine GAP-Deckung stellt sicher, dass sie die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem ausstehenden Leasingbetrag auszahlt.
Bei Krafträdern erstattet die R+V24 im Schadenfall maximal 10 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs am Schadentag.
Was kostet eine GAP-Versicherung?
Sofern Sie sich beim Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung für eine zusätzliche GAP-Deckung entschieden haben, ist die GAP-Versicherung bereits in Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag einkalkuliert. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.
In der Theorie liest sich die GAP-Versicherung für Ihr Kfz-Fahrzeug vielleicht ein wenig schwerfällig. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht, was gemeint ist. Hierbei handelt es sich um ein Leasingfahrzeug. Die Beispielrechnung soll die Frage beantworten, wie viel eine GAP-Versicherung kostet.
- Wiederbeschaffungswert für das geleaste Fahrzeug am Schadentag = 12.000 €
- Leasingrestbetrag = 15.000 € (fällig gewesene, nicht gezahlte Raten vor Eintritt des Schadenfalls werden hier nicht berücksichtigt)
- GAP = 3.000 €
Ihre Vollkaskoversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert von 12.000 € aus, der Leasingrestbetrag ergibt noch eine Summe von 15.000 €. Der Differenzbetrag beträgt 3.000 €, für den der Fahrzeughalter selbst aufkommen muss. Und jetzt kommt die Differenzkaskoversicherung ins Spiel. Denn wer eine solche hat, für den übernimmt die Versicherung (R+V24) die Finanzierung der Kosten von 3.000 €.
Weitere Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Reparaturkosten den um den Verkaufswert des Fahrzeugs verminderten Wiederbeschaffungswert übersteigen und das Fahrzeug nicht repariert wird. Die in der Vollkasko vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht erstattet.
FAQ rund um das Thema „GAP-Versicherung“
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