Frau unterschreibt Vertragsdokument.
    NÜTZLICHE INFOS RUND UM IHR FAHRZEUG

    Vollmacht zur Kfz-Zulassung: Die wichtigsten Infos

    Sie wollen ein Fahrzeug zulassen, haben aber durch private oder berufliche Verpflichtungen dafür keine Zeit? Dann können Sie eine andere Person mit dem Behördengang beauftragen. Doch was müssen Sie bei einer Vollmacht für die Kfz-Zulassung beachten? Wir klären auf!

     

    Nicht jeder hat ausreichend Zeit und Muße, um persönlich eine Fahrzeugzulassung bei der Behörde zu beantragen. Viele Menschen nutzen daher die Möglichkeit, eine sogenannte Vollmacht für Kfz-Zulassungen auszustellen. Mithilfe einer solchen kann eine andere Person – etwa ein Familienangehöriger oder Freund – den Behördengang für Sie übernehmen. Sie möchten mehr darüber erfahren?

    Wir haben die wichtigsten Infos zur Vollmacht für die Zulassungsstelle zusammengefasst.

    Wann ist eine Zulassungsvollmacht sinnvoll?

    Immer dann, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich bei der Zulassungsstelle vorbeikommen kann. Stattdessen stellt er einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung des Fahrzeuges aus. Diese vertritt den Vollmachtgeber und kann bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Beachten Sie, dass die Kfz-Zulassung ausschließlich am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters möglich ist.

    Was muss die Vollmacht für Kfz-Anmeldungen und -Ummeldungen beinhalten?

    Eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung ist eine Willenserklärung, die unmissverständlich erklärt, wozu der Bevollmächtigte berechtigt ist.
    Auch Personen, die umziehen, sind dazu verpflichtet, die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle umschreiben zu lassen. Wer einen Termin nicht persönlich wahrnehmen kann, stellt eine Vollmacht aus, um das Auto entweder umzumelden (bei Umzug) oder anzumelden (bei Eigentümerwechsel).

    Folgende Angaben des Vollmachtgebers und Antragstellers dürfen auf einer rechtsgültigen Vollmacht nicht fehlen:

    • Name
    • Anschrift
    • Angaben zum Fahrzeug: Hersteller, Modell, Fahrzeugidentifikationsnummer
    • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
    • Ort, Datum, Unterschrift

    Außerdem muss die Vollmacht für die Kfz-Zulassung den vollständigen Namen sowie das Geburtsdatum des Bevollmächtigten beinhalten.

    Wichtig: Fügen Sie eine Einwilligungserklärung hinzu, die besagt, dass die Behörde den Bevollmächtigten über eventuelle Zahlungsrückstände (bspw. eine nicht bezahlte Kfz-Steuer) informieren darf. Sind nicht bezahlte Gebühren vorhanden, ist die Zulassung nicht möglich.

    Tipp: Häufig finden Sie eine passende Vollmacht-Vorlage für die Kfz-Zulassung auf der Internetseite der jeweiligen Zulassungsbehörde.

    Welche Unterlagen benötigt der Bevollmächtigte, damit er per Vollmacht das Auto anmelden kann?

    Damit der Bevollmächtigte eindeutig identifizierbar ist, muss er der Zulassungsstelle einen gültigen Personalausweis oder Pass vorzeigen.

    Außerdem ist entweder eine Kopie oder der Original-Ausweis des Fahrzeughalters notwendig. Im Falle einer Kopie braucht der Vollmachtnehmer zudem eine Meldebescheinigung des Fahrzeughalters. Je nachdem, ob es um einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen geht, sind neben der Vollmacht weitere Dokumente als Teil der Kfz-Zulassung per Vollmacht erforderlich:

    Die wichtigsten Dokumente, damit die Zulassungsstelle die Vollmacht anerkennt

    Neuwagen Gebrauchtwagen
    Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
    eVB-Nummer Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer eVB-Nummer
      SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
      Nachweis über einen gültigen TÜV
      Nummernschilder, falls Sie ein neues Kennzeichen haben möchten oder ein  Wunschkennzeichen reservieren wollen

     

    Welche Zusatz-Unterlagen muss die Vollmacht zur Kfz-Zulassung von Importfahrzeugen enthalten?

    Falls Sie einen Wagen im Ausland erworben haben, benötigen Sie neben den bekannten Papieren für inländische Fahrzeuge folgende Unterlagen:

    • Kaufvertrag oder Rechnung
    • COC-Papiere (die Konformitätsbescheinigung weist nach, dass das Auto EU-Normen entspricht) oder eine Datenbestätigung des Herstellers
    • Ausländische Fahrzeugpapiere
    • Ausländische Kennzeichen
    • Erklärung für Umsatzsteuerzwecke
    • Unbedenklichkeitserklärung vom Zoll bei Nicht-EU-Importen

    Wo erhält man die eVB-Nummer und das SEPA-Lastschriftmandat für die Vollmacht zur Autoanmeldung?

    Wie bereits beschrieben, benötigen Sie sowohl die eVB-Nummer als auch ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, damit Behörden die Vollmacht zur Kfz-Zulassung anerkennen.

    Die eVB-Nummer erhalten Sie bei Ihrem Versicherer – beispielsweise, wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Bei den meisten Anbietern können Sie die Nummer online einsehen.

    Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie dagegen bei den meisten Zulassungsstellen abrufen. Ist das aus irgendeinem Grund nicht möglich, bekommen Sie die Vordrucke auch bei den Stellen vor Ort.

    Zeit sparen und online Termin für die Kfz-Zulassung vereinbaren

    Wer lange Wartezeiten bei der Zulassungsstelle vermeiden möchte, kann bereits im Vorfeld online einen Termin zur Kfz-Zulassung vereinbaren. Je nach Zulassungsbehörde sind seit dem 1. Oktober 2019 auch Online-Zulassungen für Privatpersonen möglich. Den Antrag muss jedoch die fahrzeughaltende Person stellen. Eine Vollmacht für eine Online-Kfz-Ummeldung oder Anmeldung auszustellen, ist derzeit noch nicht zulässig.

    Brauche ich auch eine Vollmacht für die Kfz-Abmeldung?

    Nein! Wer ein Auto abmelden möchte, braucht keine Vollmacht für das Straßenverkehrsamt. Die Kfz-Abmeldung kann auch eine Person vornehmen, die nicht der Fahrzeughalter ist. Folgende Unterlagen sind jedoch mitzuführen:

    • Kfz-Kennzeichen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

    Wer sein Fahrzeug endgültig stilllegen möchte, braucht außerdem einen Nachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle.

    Ist eine Fahrzeug-Abmeldung auch online möglich?

    Sofern Sie ein Auto besitzen, das nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, können Sie dieses auch online abmelden. Die seit 2015 ausgestellten Stempelplaketten sowie Zulassungsbescheinigungen (Teil I) verfügen über einen Sicherheitscode, den Sie bei der Online-Abmeldung angeben müssen.

    Voraussetzung für die Online-Abmeldung ist außerdem, dass Sie im Besitz eines neuen Personalausweises sowie eines dafür vorgesehenen Lesegerätes sind.

    Kfz-Versicherung berechnen.

    Tipp

    Haben Sie den richtigen Versicherungsschutz für Ihr Auto? Jetzt persönlichen Tarif berechnen.

    ab 46 EUR
    im Jahr.
    Beitrag berechnen

    Zuletzt aktualisiert: November 2021

    R+V Team

    Experten rund ums Auto

    Mehr als nur die Versicherung von Fahrzeugen! Das R+V-Team der Kfz-Versicherung schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um das Thema Auto, Motorrad, Roller und Co. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles auf Rädern hier im Magazin zu teilen.

    R+V Kfz-Newsletter
    Exklusive Vorteile genießen

    R+V-Newsletter abonnieren

    So bleiben Sie auf dem Laufenden zu aktuellen Versicherungsthemen rund um Gesundheit, Mobilität, Geld, Vorsorge und vielem mehr. Freuen Sie sich auf attraktive Gewinnspiele und Aktionen.