Mann schaut unter die Motorhaube.
    NÜTZLICHE INFOS RUND UM IHR FAHRZEUG

    Rückgaberecht bei einem Neuwagen: Welche Rechte haben Sie bei Mängeln?

    Es ist endlich so weit: Sie haben sich für einen Neuwagen entschieden und holen ihn bei einem Händler ab. In Gedanken sehen Sie sich bereits dabei zu, wie Sie Deutschlands Straßen unsicher machen. Sie haben sich bewusst für ein neues Modell entschieden, denn dieses entspricht den aktuellen Standards in jeder Hinsicht. Besonders ärgerlich wird es allerdings, wenn Sie bei Ihrem Neuwagen plötzlich Mängel feststellen. Wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten Sie in diesem Fall haben und was Sie über das Rückgaberecht bei einem Neuwagen wissen müssen.

    Mängel am Neuwagen

    Bei Gebrauchtwagen ist es teilweise schwierig, einen Mangel als solchen zu definieren. Bei Neuwagen gibt es hingegen verschiedene Faktoren, die Sie eindeutig als Mängel bezeichnen können. Einerseits gibt es die offensichtlichen Varianten wie zerkratzter Lack oder Beschädigungen. In diesem Fall ist es eindeutig, dass Ihr Fahrzeug nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Dann haben Sie das Recht, den Kaufpreis zurückzuhalten oder den Neuwagen zurückzugeben. Wegen Mängeln ist der Händler dazu verpflichtet. Sollte dieser nicht zustimmen, können Sie auf das Gerichtsurteil vom 26.10.2016 (AZ: VIII ZR 211/15) des Bundesgerichtshofs verweisen.

     

    Andererseits gibt es sehr unauffällige Mängel, die dennoch die Sicherheit beeinträchtigen können. Darauf sollten Sie achten:

    • Zustand: Wenn Sie einen Neuwagen kaufen, muss dieser wirklich fabrikneu sein. Lange Standzeiten sind ein eindeutiges Zeichen dafür, dass dies nicht der Fall ist. Weiterhin dürfen zwischen Fahrzeug-Herstellung und Kauf nicht mehr als zwölf Monate liegen.
    • Kilometerstand: Überführungs- und Probefahrten sind natürlich erlaubt. Allerdings sollten die Kilometer verhältnismäßig sein. Kommt Ihnen der Kilometerstand unverhältnismäßig hoch vor, fragen Sie nach und lassen Sie den Umstand vorsichtshalber prüfen. Sonst besteht die Gefahr, dass Ihr Neuwagen Mängel aufweist, die Ihnen der Verkäufer verschweigt.
    • Änderungen: Weicht der Farbton von den Prospektangaben ab und erhalten Sie nicht den kompletten Lieferumfang, ist das ein Mangel und Sie haben ein Rückgaberecht bei Ihrem Neuwagen.

    Sachmängelhaftung: Sie haben ein Rückgaberecht für Ihren Neuwagen

    Der Verkäufer hat gegenüber Ihnen eine sogenannte Sachmängelhaftung. Im Zeitraum von zwei Jahren nach Neuwagenkauf können Sie auf Nacherfüllung, Nachbesserung oder Nachlieferung eines anderen Neuwagens bestehen, wenn nachweisbar Mängel auftreten. Wurden Schäden beseitigt, beginnt für diese eine neue Sachmängelhaftung von zwei Jahren.

    Nachbesserung: Wenn der Neuwagen Mängel hat

    Es gibt Situationen, in denen der Hersteller eines Fahrzeugs mitteilt, dass ein Neuwagen Mängel aufweist, die Sie beheben sollten. Zu den bekanntesten Beispielen hierfür zählen die Diesel- und Abgasskandale in den vergangenen Jahren. Es wurde herausgefunden, dass sowohl Gebraucht- als auch Neuwagen mangelhaft sind – es bedurfte einer Nachbesserung. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie ein Rückgaberecht für Ihren Neuwagen haben. Händler berufen sich meist auf den Hersteller. In der Regel erfolgt eine Nachbesserung auf Ihre Kosten. Die R+V empfiehlt dennoch, stets auf den Aufruf des Herstellers zu reagieren. Einerseits, um die Sicherheit Ihres Fahrzeugs zu erhöhen. Andererseits, um einen höheren Wiederverkaufswert zu erzielen.

    Beweispflicht: Wenn Sie nach dem Neuwagenkauf Mängel feststellen

    Sie haben zwei Jahre lang eine Gewährleistung seitens des Händlers. Um die Sachmängelhaftung aber nutzen zu können, müssen die Schäden jedoch bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein. Haben Sie Ihr Fahrzeug bei einem Händler erstanden, sind Sie die ersten sechs Monate immer auf der sicheren Seite. Tauchen bei Ihrem Neuwagen Mängel auf, wird automatisch davon ausgegangen, dass diese bereits bei der Übergabe vorlagen. Doch was ist nach den sechs Monaten? Was ist, wenn Ihr Neuwagen zum Beispiel einen Motorschaden hat? Ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrages dann überhaupt möglich? Ja, allerdings sind Sie in der Beweispflicht, dass der Schaden von Anfang an vorlag. In diesem Fall hilft Ihnen ein Sachverständiger, der Ihnen genau Auskunft darüber geben kann. Stellt dieser fest, dass Mängel schon beim Kauf vorlagen, haben Sie ein Rückgaberecht für Ihren Neuwagen.

    Mängel am Fahrzeug: Rücktritt oder Ersatzleistungen?

    Es kommt immer auf die vorliegende Situation an. Ist der Schaden offensichtlich, eine Beseitigung aber aus verschiedenen Gründen nicht möglich, können Sie als Käufer den Preis mindern. Alternativ bestehen Sie darauf, dass der Händler Ihnen einen mangelfreien Neuwagen zukommen lässt. Weiterhin stehen Ihnen bei Mängeln folgende Optionen offen:

    Schadenbehebung

    Was ist das?

    Voraussetzungen

    Nacherfüllung (kostenlos)

    Der Verkäufer bezahlt die Beseitigung der Mängel. Achtung: Sie haben einen Anspruch auf Ersatzteile des Original-Herstellers!

    Kosten und Mängel müssen in Relation stehen.

    Kaufpreisminderung

    Es erfolgt eine Schätzung, um wie viel Sie den Kaufpreis reduzieren können.

    Keine Nachbesserung erfolgt seitens des Händlers oder dieser weigert sich, die Neuwagen-Mängel zu beseitigen.

    Rücktritt vom Kaufvertrag des Neuwagens

    Sie erhalten nicht den kompletten Kaufpreis zurück, denn das Fahrzeug befand sich meist bereits in Benutzung. Eine Nutzungspauschale wird abgezogen. Weiterhin wird der Kaufpreis durch die Restlaufleistung geteilt.

    Keine Nachbesserung und keine Beseitigung der Mängel.

    Schadenersatz

    Trifft den Händler eine Schuld, können Sie ihn auf Schadenersatz verklagen. Die Höhe ist abhängig von der Faktenlage.

    Der Händler hat Ihnen vorsätzlich Neuwagen-Mängel verschwiegen.

    Rücktritt vom Kaufvertrag des Neuwagens wegen Lieferverzugs

    Sie freuen sich seit geraumer Zeit auf Ihr neues Fahrzeug. Doch der Hersteller hält die Lieferfristen nicht ein und Ihr Händler somit ebenfalls nicht. Was sollen Sie tun? Geben Sie eine Nachfrist vor. Diese beträgt in der Regel zwei Wochen. Kommt der Händler der Lieferfrist weiterhin nicht nach, haben Sie ein Rückgaberecht für Ihren Neuwagen.

    Achtung: Auch hier kommt es auf die Situation an. Wurde im Vorfeld eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart, hat der Händler sechs Wochen nach Liefertermin Zeit, Ihnen den Neuwagen auszuhändigen. Erst dann können Sie eine Nachfrist setzen.

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    Zuletzt aktualisiert: Juli 2021

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