Autofahren bei Nacht
    NÜTZLICHE INFOS RUND UM IHR FAHRZEUG

    Im Dunkeln Fahren: Ohne Licht hinterm Steuer ist riskant

    Immer wieder gibt es Meldungen von Fahrzeugen, die früh morgens oder abends ohne Beleuchtung unterwegs sind. Im Licht der Straßenlaternen vergessen viele Autofahrer leicht, die Scheinwerfer rechtzeitig einzuschalten. Wenn sie dann außerhalb der Ortschaft ihren Fehler bemerken, kann es längst zu spät sein. Autos ohne Abblendlicht verschwinden schnell in der Dunkelheit und können daher sämtliche Verkehrsteilnehmer in große Gefahr bringen. Doch welche Risiken gehen Sie beim Fahren ohne Licht ein und mit welchen Strafen müssen Sie rechnen, wenn Sie ohne Licht mit Ihrem Auto unterwegs sind? Der folgende Artikel bringt Licht ins Dunkle.

    Autofahren mit oder ohne Licht: Diese Regeln gelten in Deutschland

    Die Rundumbeleuchtung eines Fahrzeugs inklusive Scheinwerfer, Blinker, Lichthupe und Heckleuchten sorgt nicht nur für gute Sicht auf die Fahrbahn, sondern dient auch als wichtiges Warnzeichen für den Gegenverkehr. Um Autofahrer genau wie Fußgänger oder Fahrradfahrer zu schützen, schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) daher eine gesetzliche Lichtpflicht vor. So steht in § 17:

    • Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
    • Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. […]
    • Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

    Aus diesen Absätzen geht eindeutig hervor, dass Fahren ohne Licht nicht nur bei absoluter Dunkelheit einen Verstoß gegen das Gesetz darstellt. Dem Sichtfahrgebot zufolge ist die Standardbeleuchtung bzw. das Tagfahrlicht immer dann Pflicht, wenn Sie selbst oder die übrigen Verkehrsteilnehmer ansonsten keine freie Sicht auf die Fahrbahn bzw. andere Fahrzeuge haben.

    Tagsüber mit Licht unterwegs: Der Trend zu mehr Sicherheit

    Seit 2011 besteht für deutsche Automobilhersteller die Pflicht, bei Neuwagen ab Werk ein Tagfahrlicht einzubauen. Diese Vorrichtung streut das Licht besser, sodass Fahrzeuge für andere Verkehrsteilnehmer leichter erkennbar werden. Dementsprechend sollen Tagfahrlichter dabei helfen, das Unfallrisiko zu reduzieren. Darüber hinaus verringert sich auch der zusätzliche Kraftstoffverbrauch im Vergleich zum Abblendlicht auf 0,02 bis 0,05 Liter pro 100 km/h.

    Ältere Fahrzeuge müssen Sie zwar nicht zwingend nachrüsten. Allerdings sollten Sie beachten, dass bereits in 25 EU-Staaten* alle Autofahrer ohne Ausnahme verpflichtet sind, über ein Tagfahrlicht zu verfügen. Hierzu gehören unter anderem:

    • Skandinavische Länder
    • Polen
    • Tschechien
    • Holland
    • Schweiz.

    Auch wenn es eine solche Regelung in Deutschland bisher nicht gibt**, ist es im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit dennoch dringend empfohlen, die Scheinwerfer gegebenenfalls bei Tageslicht einzuschalten.

     

    * **Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/tagfahrlicht/#tagfahrlicht_in_europa_-_wo_gilt_die_pflicht_zur_nutzung

    Scheinwerfer als Ersatz, wenn Autolampen kaputt sind? Hier drohen Strafen

    Nicht nur Vergesslichkeit kann dazu verleiten, ohne Licht zu fahren. Nicht selten passiert es auch, dass die Beleuchtungseinrichtung an einem Fahrzeug nicht mehr richtig funktioniert. Wenn das Abblendlicht defekt ist oder die vorderen Scheinwerfer ausfallen, nutzen viele Autofahrer die Nebelscheinwerfer als Ersatz. Das dürfen Sie aber höchstens auf dem Weg bis zur nächsten Werkstatt tun. Wer dauerhaft ohne ein reguläres Abblendlicht fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem herrscht gesetzlich die Pflicht, Nebelscheinwerfer nur unter bestimmten Voraussetzungen einzuschalten.

    So heißt es in § 17 Abs. 3 StVO: „Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.“

     

    Nicht nur defekte, sondern auch verschmutzte oder verdreckte Autolampen stellen eine Gefahr bzw. einen Verstoß dar. Dementsprechend sind dreckige Scheinwerfer laut StVZO verboten.

    Option Fernlicht – Wann darf man dieses einschalten?

    Sollte Ihr Abblendlicht ausfallen, liegt der Gedanke nahe, optional das Fernlicht zu verwenden. Aber auch bei dieser Lichtquelle gibt es bestimmt Gebote und auch Verbote:

    Diese Gebote gelten beim Fernlicht:

    • Sie dürfen das Fernlicht ausschließlich bei Dunkelheit einschalten.
    • Sie sollten das Fernlicht nur dann einschalten, wenn die Fahrbahn über keine Straßenbeleuchtung verfügt.
    • Setzen Sie das Fernlicht nicht bei Schnee, Nebel, oder Regen ein. Dieses Licht reflektiert sehr stark, weshalb es Sie beim Fahren blenden kann und die Sicht verschlechtert.

    In Verbindung mit dem Fernlicht gelten folgende Verbote:

    • Es ist verboten, das Fernlicht am Tag oder bei guten Sichtverhältnissen einzuschalten.
    • Sie dürfen das Fernlicht nicht in geschlossener Ortschaft einschalten.
    • Bei Gegenverkehr ist es verboten, das Fernlicht anzulassen. Achten Sie darauf, dass Sie diese Lichtquelle bei entgegenkommenden Autos abblenden. Die starke Leuchtkraft kann Ihren Gegenverkehr blenden und im schlimmsten Fall einen Unfall verursachen.

    Ist Ihr Abblendlicht also kaputt, stellt diese Beleuchtungseinrichtung keine geeignete Alternative dar. Lassen Sie Ihre Fahrzeugbeleuchtung zeitnah reparieren, damit Sie nicht auf andere Auto-Lichter zurückgreifen müssen.

    Fahren ohne Licht: Mögliche Bußgelder im Überblick

    Je nachdem, in welchen Situationen Sie ohne ordnungsgemäße Fahrzeugbeleuchtung unterwegs sind und welche Folgen eine solche Sichtbehinderung hat, müssen Sie mit unterschiedlichen Sanktionen rechnen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den Strafen, die der Bußgeldkatalog für das Autofahren ohne Licht im Einzelnen vorsieht:

    Fahren ohne Licht: Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen

     

    Ordnungswidrigkeit   Bußgeld Punkte in Flensburg
    Sie unterlassen es, die  vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen  zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erfordern. 20 € -
    Sie unterlassen es, die  vorgeschriebene  Beleuchtung einzuschalten und dadurch gefährdeten Sie andere  Verkehrsteilnehmer. 25 € -
    Sie unterlassen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erfordern. Es kommt zu einem Unfall. 35 € -
    Obwohl Nebel, Schnee oder Regen tagsüber die Sicht beeinträchtigen, sind Sie innerorts ohne Licht gefahren. 25 € -
    Obwohl Nebel, Schnee oder Regen tagsüber Ihre Sicht beeinträchtigen, sind Sie innerorts ohne Licht gefahren. Es kommt zu einem Unfall. 35 € -
    Sie fahren tagsüber außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert ist. 60 € 1
    Sie fahren tagsüber außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert ist. Hierdurch gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer. 75 € 1
    Sie fahren tagsüber außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert ist. Es kommt zu einem Unfall. 90 € 1

     

    Quelle: Bußgeldkatalog

    Die genannten Ordnungswidrigkeiten und damit verbundene Bußgelder gelten nicht nur dann, wenn Sie die Beleuchtung am Fahrzeug nicht richtig einschalten oder den Einsatz der Lichtquelle vergessen. Werden Sie von der Polizei angehalten, weil Sie mit nur einem Licht fahren und die Beamten davon ausgehen können, dass Ihr Abblendlicht defekt ist, zahlen Sie eine Strafe. Das Bußgeld für ein defektes Abblendlicht liegt bei 20 Euro. Die Tabelle verdeutlicht aber auch, dass Maßregelungen aus Geldstrafen bestehen und im Einzelfall einen Punkt in Flensburg bringen. Mit einem Fahrverbot müssen Sie nicht rechnen.

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2024

    Sina Schmitt

    Expertin rund ums Auto

    Heute Wiesbaden, morgen Europa und übermorgen Weltweit! Sina hat nicht nur regional die besten Tipps, sie schreibt auch rund um Autothemen im Ausland. Mobilität und Fahrspaß gehören mit den neusten Themen einfach dazu. Reisezeit bedeutet daher für Sina Ideen sammeln, Recherchieren und Schreiben.

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