„In der Tat ist es sogar verboten, den Motor zum Freikratzen warmlaufen zu lassen. Autofahrer können dafür mit einem Bußgeld von 80 € bestraft werden“, sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V.
In der Straßenverkehrsordnung steht, dass Autofahrer bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötigen Lärm und Abgase vermeiden sollen.
Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen. Noch dazu bringt es nicht viel: Denn im Stand braucht der Motor sogar länger, um aufzuwärmen.
Doch das sind nicht die einzigen Gründe, warum Autofahrer darauf verzichten sollten, ihren Benziner oder Diesel warmlaufen zu lassen.
„Es ist außerdem schädlich für den Wagen“, so die Kfz-Expertin. „Wenn der Motor kalt ist, gelangt viel unverbrannter Kraftstoff in die Zylinder und das verschlechtert die Schmierung und der Motor leidet.“ Schlecht für die Nachbarn, schlecht für den Motor – und schlecht für die Umwelt. „Beim Warmlaufen stößt der Wagen im noch kalten Zustand die doppelte bis dreifache Menge an Abgasen aus und belastet damit die Umwelt unnötig“, sagt Anka Jost. Insgesamt rät die Kfz-Expertin Autofahrern deshalb besser auf Eiskratzer oder eine Abdeckung der Fenster mit Isomatten zurückzugreifen.