Autodiebstahl
    NÜTZLICHE INFOS RUND UM IHR FAHRZEUG

    Autodiebstahl: Was ist zu tun, wenn das Auto plötzlich weg ist?

    Es ist ein Horrorszenario: Sie kehren nichtsahnend an den Ort zurück, an dem Sie Ihr Auto abgestellt haben, aber die Parklücke ist leer – Ihr Auto wurde gestohlen. 17.493 Personen ist es im Jahr 2017 in Deutschland so ergangen. Eine erschreckend hohe Zahl, die uns vor Augen führt, dass Autodiebstahl keine Seltenheit ist. Doch wie verhalte ich mich im Ernstfall richtig? Wen muss ich als Erstes informieren? Zahlt die Versicherung bei Diebstahl? Welche Automarken sind besonders gefährdet? Und wie kann ich mich schützen? Wir beantworten Ihnen die brennendsten Fragen!

    Checkliste für Autodiebstahl: So reagieren Sie richtig

    Wer feststellt, dass das eigene Auto verschwunden ist, gerät schnell in Panik. Zunächst gilt es deshalb, Ruhe zu bewahren und nochmals zu überlegen, ob der Wagen doch an einem anderen Ort geparkt worden sein könnte. Rufen Sie alle Personen an, die das Auto nutzen und wissen könnten, wo es sich gerade befindet. Wenn Ihr Fahrzeug spurlos verschwunden bleibt, gehen Sie wie folgt vor:

    1. Rufen Sie die Polizei an.
      Am Telefon kann sie Ihnen Auskunft geben, ob Ihr Auto abgeschleppt wurde, weil Sie es versehentlich unerlaubt abgestellt haben. Tipp: Halten Sie für den Anruf Ihre Zulassungsbescheinigung bereit.
    2. Erstatten Sie Strafanzeige.
      Wenn die Polizei Ihnen nichts über den Verbleib Ihres Fahrzeugs sagen kann, müssen Sie bei der nächsten Polizeidienststelle schriftlich Strafanzeige stellen. Ihr Auto wird dann zur Fahndung ausgeschrieben. Denken Sie auch daran, eventuell im Wagen zurückgebliebene Handys oder Kreditkarten umgehend sperren zu lassen.
    3. Informieren Sie Ihre Versicherung.
      Verlieren Sie keine Zeit und melden Sie den Diebstahl innerhalb einer Woche schriftlich Ihrer Versicherung – je früher, desto besser. Sie können Ihren Versicherer auch vorab schon telefonisch über den Verlust informieren.
    4. Melden Sie Ihr Fahrzeug ab.
      Sie sollten Ihr Auto zeitnah bei der Kfz-Zulassungsbehörde abmelden. Dafür brauchen Sie neben einer Kopie der Strafanzeige die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.
    5. Senden Sie Ihrem Versicherer die erforderlichen Dokumente.
      Ihre Versicherung braucht für die Schadensregulierung folgende Dokumente:
      • Alle vorhandenen Autoschlüssel
      • Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle
      • Bestätigung über Strafanzeige der Polizei
      • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
      • Rechnungsbelege über Kauf und Reparaturen
      • Aktuelle Fotos des Fahrzeugs

      Oft lässt sich schwer nachvollziehen, in welchem Zustand sich der Wagen zum Zeitpunkt des Diebstahls befunden hat. Wer keine aktuellen Fotos besitzt, kann auf eine schriftliche Verkaufswertschätzung seiner Werkstatt zurückgreifen.

    Autodiebstahl – Versicherung in der Pflicht?

    In der Regel erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert, der von einem Kfz-Sachverständigen anhand von aktuellen Marktpreisen festgelegt wird. Das Ziel ist es, Ihnen den Erwerb eines ähnlich ausgestatten Wagens mit vergleichbarem Kilometerstand zu ermöglichen. Bei neuen Autos wird je nach Tarif der volle Neupreis erstattet. Im R+V-Premium-Tarif dürfen Sie beispielsweise bis 30 Monate nach Autokauf auf eine Neupreisentschädigung zählen. Da der Wertverlust bei Neuwagen im ersten Jahr besonders hoch ist, bieten solche Zusatzleistungen einen besonders wertvollen Schutz.

    Versicherungen haben einen Monat lang Zeit, den Schadensfall zu prüfen. Während dieser Zeit wird sich Ihre Versicherung mit einigen Rückfragen an Sie wenden, zum Beispiel sich nach den genauen Umständen des Diebstahls erkundigen. Bitte beantworten Sie die Fragen stets wahrheitsgemäß, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Achtung: Wenn Ihr Fahrzeugschein gut sichtbar im Auto lag, kann Ihre Versicherung die Zahlung verweigern – Sie haben in diesem Fall grob fahrlässig gehandelt und dafür gesorgt, dass der Dieb Ihren Wagen leichter über die Grenze schaffen kann.

    Was, wenn mein Auto gefunden wird?

    Wenn Ihr Auto innerhalb eines Monats nach Eingang einer schriftlichen Schadensanzeige bei der Versicherung gefunden wird, müssen Sie Ihr Fahrzeug zurücknehmen. Sie erhalten in diesem Fall kein Geld von Ihrer Versicherung. Taucht Ihr Wagen nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist wieder auf, geht es in den Besitz der Versicherung über, da diese Ihnen den Schaden bereits erstattet hat.
    Autodiebstahl im Ausland

    Ein Autodiebstahl im Ausland ist besonders ärgerlich, wenn er den langverdienten Urlaub durchkreuzt. Wie sollen Sie jetzt nach Hause kommen? Wer kommt für die Kosten auf? Und an wen müssen Sie sich wenden?

    Als allererstes sollten Sie die ausländische Polizei verständigen, vor Ort Anzeige erstatten und sich ein Protokoll ausstellen lassen. Letzteres brauchen Sie, wenn Sie nach Ihrer Rückkehr in Deutschland zur Polizei gehen. Am besten rufen Sie Ihren Versicherer direkt aus dem Urlaub an und melden den Schaden. Sobald Sie wieder Zuhause sind, informieren Sie die deutsche Polizei und reichen die schriftliche Diebstahl-Anzeige bei Ihrer Versicherung ein, die dann den Schaden prüft.

    Wer zahlt für meine Rückreise?

    Mit einem Schutzbrief sind Sie im Ernstfall optimal abgesichert, denn er garantiert normalerweise die Kostenübernahme für die Rückreise ab einer Entfernung von 50 Kilometern vom Wohnort. Meist wird Ihnen ein Mietwagen gestellt, teilweise kommen Versicherungen aber auch für Bahn- oder Flugtickets auf. Informieren Sie sich vor Ihrer Rückreise bei Ihrer Versicherung, welche Optionen Ihnen mit Schutzbrief zur Verfügung stehen, um schlussendlich nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

    Wie läuft die Rückholung meines Wagens ab?

    Wenn Sie Glück haben, taucht Ihr Auto nach einiger Zeit wieder auf. Ob die Kosten für die Rückholung übernommen werden, ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. In der Regel sind die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte zweiter Klasse für Hin- und Rückfahrt abgedeckt. Dabei darf der Fundort Ihres Autos üblicherweise 1.500 Bahnkilometer von Ihrem Wohnort entfernt liegen.

    Welche Autos werden am häufigsten gestohlen?

    • Platz 1: Audi Q7 3.0 TDI
    • Platz 2: Mercedes-Benz ML 63 AMG
    • Platz 3: Mazda CX-5 2.2 D AWD

    Betrachtet man nicht die Modelle, sondern die Hersteller, führen VW, Audi, BMW und Mercedes die Negativ-Liste an. Auch Range Rover und Porsche sind beliebte Zielobjektive krimineller Banden. Am unsichersten steht Ihr Auto übrigens in Berlin und Hamburg. Ausführliche Statistiken zum Thema Autodiebstahl finden Sie in einem gesonderten Artikel.

    Diebstahlschutz: Auto-Diebe ausbremsen, aber wie?

    Moderne elektronische Sicherheitssysteme schützen immer zuverlässiger vor Diebstahl, der Einfallsreichtum der Diebe nimmt aber ebenfalls zu. Statt auf Schraubenzieher setzen Kriminelle heute auf technische Hilfsmittel, um sich Ihr Fahrzeug unter den Nagel zu reißen. Die Gründe für einen Autodiebstahl sind vielfältig: Entweder haben es die Diebe auf die Wertsachen im Auto abgesehen oder es geht ihnen um das Auto selbst. Dann wird das Auto nach einigen kosmetischen Änderungen weiterverkauft oder ausgeschlachtet, um auf dem Ersatzteilemarkt an schnelles Geld zu kommen. In selteneren Fällen werden gestohlene Autos auch als Fluchtfahrzeuge in Zusammenhang mit Straftaten genutzt.

    Um Ihr Auto zu schützen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

    • Suchen Sie sich einen sicheren Parkplatz.
    • Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Auto abgeschlossen haben.
    • Setzen Sie auf GPS-Diebstahlschutz, Lenkrad-Kralle oder Parkkralle.

    Noch mehr Tipps, wie Sie Autodieben den Kampf ansagen, finden Sie in unserem Artikel zum Thema Diebstahlschutz.

    Fazit: Mit Kaskoversicherung gegen Autodiebstahl abgesichert

    So sehr Sie sich auch bemühen – 100-prozentig sicher sind Sie vor Autodiebstahl leider nie. Im Ernstfall kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden auf. Mit Teilkasko- und Vollkasko-Versicherungen müssen Sie sich finanziell keine Sorgen machen. In der Regel wird Ihnen der Wiederbeschaffungswert erstattet, bei Neuwagen können Sie je nach Tarif mit einer Neupreisentschädigung rechnen.

    Informieren Sie sich jetzt über die zuverlässigen Versicherungsleistungen der R+V zu Top-Konditionen und sichern Sie sich mit einer Kaskoversicherung wirksam gegen Autodiebstahl ab!

    Fotos: torque, ljubaphoto, Ridofranz / istockphoto

    Zuletzt aktualisiert: November 2019

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