Ratgeber Auto Ummeldung
    NICHT ZU LANGE WARTEN, SONST KANN ES EIN BUSSGELD KOSTEN!

    Auto ummelden: Warum? Wo? Wie? Das müssen Sie wissen

    Gründe für die Ummeldung eines Fahrzeugs gibt es viele. Zu den Bekanntesten zählen der Wohnortwechsel sowie Kauf- und Verkauf eines Fahrzeugs. Wer sein Auto korrekt ummelden will, steht allerdings vor verschiedenen Problemen:

    • Wann ist die Auto-Ummeldung zwingend notwendig?
    • Wo können Sie Ihr Kfz ummelden?
    • Welche Kosten entstehen?
    • Und welche Unterlagen brauche ich, um ein Auto umzumelden?

     

    Fragen über Fragen, die wir Ihnen hier beantworten!

    Auto ummelden: Das Wichtigste auf einen Blick

    1. Bei einem Umzug oder Halterwechsel müssen Sie das Fahrzeug ummelden. Das ist in Deutschland Pflicht!
    2. Die Ummeldung findet bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Halters oder der Halterin statt.
    3. Um Ihr Auto umzumelden, brauchen Sie auf jeden Fall eine gültige Kfz-Versicherung – hier hat die R+V viele passende Angebote!

    Tipp: Informieren Sie sich doch gleich über die passende Kfz-Versicherung der R+V. Jetzt einfach einen Kfz-Tarifvergleich durchführen.

    Wann müssen Sie Ihr Auto ummelden?

    Endlich! Sie halten den Schlüssel Ihres neuen Gebrauchtwagens in der Hand, also nichts wie raus auf die Straße. Ihre erste Fahrt geht allerdings am besten direkt zur Kfz-Zulassungsstelle, da Sie Ihr Auto dort ummelden müssen. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie gerade einen anstrengenden Umzug hinter sich haben, die letzten Umzugskartons ausgepackt sind und in Ihrem Kopf noch viele Erledigungen herumschwirren. Die Ummeldung Ihres Autos sollten Sie in keinem Fall vergessen. Denn das Auto umzumelden ist nicht nur notwendig, sondern in Deutschland Pflicht.

    Kurz gesagt: Es gibt folgende Situationen, in denen Sie auf jeden Fall Ihr Auto ummelden müssen:

    • Wenn Sie Ihre Adresse ändern: Eine Autoummeldung ist erforderlich bei einem Umzug in ein anderes Bundesland oder eine andere Stadt.
    • Wenn sich der Halter ändert: Sie müssen das Kfz ummelden, wenn ein Halterwechsel vorliegt. Das ist Pflicht.

    Es gibt allerdings auch Sonderfälle, bei denen es schwierig wird, das Auto umzumelden:

     

    • Im Erbfall: Sofern Sie ein Fahrzeug erben, müssen Sie schnellstmöglich die Zulassungsstelle darüber informieren. Selbstverständlich müssen Sie auch dieses Auto ummelden.
    • Bei Umzug ins Ausland: Sie haben automatisch einen ausländischen Wohnsitz, wenn Sie mindestens 185 Tage in dem jeweiligen Land leben. In diesem Fall müssen Sie Ihr Auto ebenfalls ummelden und in Deutschland abmelden.

    Wie schnell muss ich mein Auto ummelden?

    Der Umzug ist vorbei. In diesem Fall steht die Ummeldung des Autos wahrscheinlich nicht ganz oben auf Ihrer Liste. Schnell gerät die Fahrzeug-Ummeldung in Vergessenheit – ebenfalls häufig nach einem Halterwechsel. Verstreicht aber die Frist, droht Ihnen ein Bußgeld! Da stellt sich für viele Autofahrer und -fahrerinnen berechtigterweise die Frage: Wie lange hat man Zeit, um das Auto umzumelden?

    Eine konkrete Frist gibt es nicht, da die Behörden dies sehr individuell handhaben. Allerdings macht § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sehr deutlich, dass Ihnen eine Strafe droht, wenn Sie Ihr Auto nicht ummelden und die Frist verstreichen lassen.

    Das passiert gemäß des Bußgeldkatalogs, wenn Sie Ihr Auto nicht schnellstmöglich ummelden:
     

    • Eine Kfz-Ummeldung muss unverzüglich geschehen, ansonsten müssen Sie 15 Euro Bußgeld bezahlen.
    • Wer einen Halterwechsel seines Fahrzeugs nicht umgehend meldet, dem droht ein Bußgeld zwischen 15 und 40 Euro.
       

    Sie sollten daher die Ummeldung Ihres Fahrzeugs innerhalb weniger Tage bzw. innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Halterwechsel oder dem Umzug durchführen. 

    Warum müssen Sie Ihr Auto eigentlich ummelden?

    Das hat einen einfachen Grund: Begehen ein Autofahrer pder eine Autofahrerin eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, muss die Polizei sie ermitteln können. Das funktioniert allerdings nur, wenn Sie das Autoummelden nicht vergessen! Ansonsten droht Ihnen eine Strafe. Dasselbe gilt, wenn die Adresse im Fahrzeugschein nicht geändert wird. Auch darauf steht Strafe. Haben Sie ein Auto gekauft, ist es also besser, wenn Sie es ummelden – innerhalb der Frist!

    Wo können Sie Ihr Auto ummelden?

    Eigentlich ist die Ummeldung schnell erledigt. Sie müssen einfach in die Kfz-Zulassungsstelle gehen und dort bei einem Sachbearbeiter Ihr Auto anmelden. Zuständig ist dabei immer die Zulassungsstelle, die im Hauptwohnsitz des Halters liegt. Gehen Sie einfach während der Sprechzeiten in die Behörde. Planen Sie vorsichtshalber genügend Zeit ein, wenn Sie Ihr Auto ummelden. Der eigentliche Vorgang der Ummeldung dauert dann meist nicht länger als 30 Minuten.

    Müssen Sie das Auto selbst ummelden oder können Sie jemanden schicken?

    Die Ummeldung des Autos muss schnell geschehen, aber Sie sind gerade im Stress und haben nur wenig Zeit zur Verfügung? Das ist kein Problem, denn Sie müssen Ihren Pkw nicht zwingend selbst ummelden. Sie können auch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte zur Kfz-Zulassungsstelle schicken und die Autoummeldung somit in Auftrag geben.

    Wichtig ist, dass es eine schriftliche Vollmacht gibt, damit der Vorgang problemlos auch von jemand anderem durchgeführt werden kann.

    Können Sie die Ummeldung online vornehmen?

    Ja, seit dem 1. Oktober 2019 können Sie Ihr Auto in Deutschland auch online ummelden. Dabei können Sie alle Kfz-Services online nutzen:

    • Anmeldung
    • Abmeldung
    • Umschreibung
    • Wiederzulassung
    • Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel
    • Adressänderungen

    Für die Kfz-Zulassung online benötigen Sie zur Identifizierung einen internetfähigen Personalausweis sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit Ausweis-App.

    Welche Unterlagen brauchen Sie, um ein Auto umzumelden?

    Zulassungsbescheinigung Teil I

    Um Ihr Auto umzumelden, müssen Sie bei der Zulassungsstelle eine ganze Reihe von Unterlagen vorlegen. Damit dabei auch nichts schief geht, sollten Sie in jedem Fall zur Kfz-Zulassung/ Ummeldung folgende Unterlagen mitbringen:
     

    • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • Aktuelle Meldebescheinigung
    • Wenn Sie die Ummeldung im Auftrag für jemand anderen durchführen, eine unterschriebene Vollmacht.
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • elektronische Versicherungsbestätigung oder eVB-Nummer
    • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU)
    • Nachweis einer gültigen Abgasuntersuchung (AU)
    • SEPA-Lastschrift-Mandat für die Bezahlung der Kfz-Steuer
    • Neue Kennzeichen, wenn ein Kennzeichenwechsel im Zuge der Ummeldung durchgeführt werden soll.

    Die Ummeldung wird zum Kinderspiel, wenn Sie Ihre Kfz-Unterlagen vorher mit unserer Checkliste prüfen. Dann vergessen Sie auch nichts.

    Wichtige Voraussetzung dafür, Ihr Auto problemlos umzumelden: Es gibt keine offenen Rechnungen rund um eine frühere Kfz-Zulassung. Außerdem muss die Kfz-Steuer bezahlt sein und Sie müssen alle Unterlagen besitzen, um das Auto ummelden zu dürfen.

    Schon gewusst?

    Seit 2015 können Sie Ihr Auto ummelden und das alte Kennzeichen behalten.

    Auto ummelden: Welche Kosten kommen auf Sie zu?

    Wenn Sie Ihr Auto anmelden, können sich die Kosten für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs von Kommune zu Kommune unterscheiden. Allgemein können Sie mit Gebühren zwischen 10 und 30 Euro rechnen. Die Unterschiede ergeben sich aus der Art der Ummeldung:
     

    • Eine Adressänderung kostet meist um die 10 Euro.
    • Für einen Halterwechsel werden in der Regel zwischen 20 und 30 Euro fällig.
       

    Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Sie zudem ein Wunschkennzeichen haben wollen oder neue Kennzeichenschilder brauchen. Es kann Sie insgesamt also bis zu 60 Euro kosten, Ihr Auto umzumelden.

    Was müssen Sie bezüglich Ihrer Kfz-Versicherung beachten?

    Sicherlich fragen Sie sich auch, welche Folgen es für Ihre Kfz-Versicherung hat, wenn Sie Ihr Auto ummelden. In erster Linie kommt es dabei darauf an, ob Sie das Fahrzeug wegen eines Umzugs oder aufgrund eines Halterwechsels ummelden.
     

    • Bei einem Umzug haben Sie kein Sonderkündigungsrecht bei Ihrer Autoversicherung, stattdessen haben Sie Pflichten: Sie müssen Ihrer Versicherung zeitnah die Adressänderung bekannt geben. Dies können Sie meist per E-Mail, telefonisch oder per Brief. Wenn Sie bereits eine gültige eVB-Nummer haben, wird die Ummeldung automatisch an Ihre Versicherung gemeldet. Sollte sich aufgrund Ihres Umzugs auch Ihre Regionalklasse ändern, kann es sogar sein, dass ihr Versicherungsbeitrag steigt. Ihren aktuellen Beitrag können Sie problemlos mit unserem Tarifrechner berechnen.
      Möchten Sie die Versicherung wechseln, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihr Auto umzumelden und zum nächstmöglichen Termin – in der Regel zum 30. November – den Versicherungsvertrag zu kündigen.
    • Wenn Sie Ihr Auto wegen eines Halterwechsels ummelden, haben Sie in jedem Fall auch die Möglichkeit, Ihre Kfz-Versicherung zu wechseln bzw. sich eine eigene Versicherung auszusuchen. Der frühere Halter Ihres neuen Fahrzeugs muss seine Versicherung nicht kündigen, denn mit der Ummeldung endet die bestehende Kfz-Versicherung automatisch. Sobald Sie demnach das Auto ummelden, wird seine Versicherung automatisch gekündigt. Als neuer Halter oder Halterin können Sie bereits im Vorfeld der Auto-Ummeldung eine neue Kfz-Versicherung abschließen. Ihre eVB-Nummer wird Ihnen dann pünktlich zur Ummeldung übermittelt.

    Was ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands zu beachten?

    Wenn Sie Ihr Auto ummelden, können sich weitere Änderungen durch einen Umzug ergeben, die sich auf Ihren Kfz-Vertrag auswirken. Einige Beispiele dazu:

    • Ein kürzerer Arbeitsweg, durch den sich Ihre Jahreskilometerleistung ändert.
    • Ihr Fahrzeug wird jetzt nachts in einer Garage oder in einem Carport statt im Freien geparkt.
    • Sie haben Wohneigentum bezogen.
    • Weitere Personen nutzen nun Ihr Fahrzeug.
       

    Um Angaben zu aktualisieren, loggen Sie sich in Ihr Kfz-Vertragscenter ein, wählen dort Ihren Vertrag aus und klicken auf „Vertrag ändern“

    Wichtig: Sollten Ihre Änderungen mehrere Verträge bei der R+V betreffen, geben Sie die Änderungen bitte für jeden Vertrag einzeln an.

    FAQ: Alles rund um das Thema „Auto ummelden“

    Nicht immer erhalten Sie sofort eine Strafe. Nehmen Sie die Ummeldung innerhalb eines Monats vor, haben Sie meistens Glück. Oftmals besteht das Problem auch darin, dass Zulassungsstellen überlastet sind und Sie von vornherein einen späten Termin bekommen. In diesem Fall trifft Sie selbstverständlich keinerlei Schuld an der Verspätung.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug ummelden müssen, zum Beispiel bei einem Halterwechsel, sollten Sie die Frist von einem Monat aber nicht überschreiten. Ansonsten müssen Sie mit rund 40 € Bußgeld rechnen. Bei einem Wohnortwechsel werden ca. 15 € fällig. Die Strafe, wenn Sie Ihr Auto nicht innerhalb von sechs Monaten ummelden, beträgt dann bereits bis zu 100 €.

     

    Auch hier ist es wichtig, dass Sie Ihr Auto ummelden, damit der richtige Bezirk Ihre Kfz-Steuer mittels Lastschriftmandat vom Konto abbucht. Eine Umschreibung Ihres Wohnortes kann durchaus zu Änderungen führen: Ziehen Sie beispielsweise in eine andere Stadt oder einen anderen Zulassungsbezirk, kann sich die Kfz-Steuer erhöhen bzw. senken.

    Ebenso wie der Gang zum Einwohnermeldeamt ist auch der Gang zur Zulassungsstelle notwendig. Egal, ob bei Halterwechsel oder Adressänderung – Sie sind dazu verpflichtet, Ihr Auto umzumelden.

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    Zuletzt aktualisiert: Dezember 2021

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