10 Tipps und Tricks für Fahrradträger
    NÜTZLICHE INFOS RUND UM IHR FAHRZEUG

    10 Tipps und Tricks: Fahrradträger

    Heckträger schlagen den Dachträger in Sachen Verbrauch und oftmals auch in der einfachen Verwendung, denn z. B. ein Elektrofahrrad aufs Dach zu heben, kann schon ein schwieriges Unterfangen werden. Ein Dachträger beeinflusst nicht nur das Fahrverhalten, sondern treibt auch den Verbrauch ungünstig in die Höhe. Aus dem Grund empfehlen wir Heckträger bzw. Fahrradträger für die Anhängerkupplung.

    1. Auf die richtige Montage kommt es an!

    10 Tipps und Tricks zum Thema Fahrradträger

    Der Fahrradträger muss entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers sach- und fachgerecht montiert werden. Es gibt unterschiedliche Befestigungsmöglichkeiten, die je nach Fahrradträger und Hersteller variieren. Der Kugelkopf der Anhängerkupplung muss fettfrei sein, damit sich der Fahrradträger bei der Kurvenfahrt nicht bewegen kann. Hat sich bei der Befestigung irgendwas verklemmt? Dann noch mal zurück auf Anfang, schließlich soll der Fahrradträger sicher montiert werden.

    Nach der Befestigung unbedingt direkt den Stecker für die Stromversorgung der Rückleuchten einstecken. Dieser wird eingedreht und durch die Klappe gesichert.

    2. Die Fahrräder müssen beim Transport gut gesichert sein

    Die Fahrräder auf dem Fahrradträger vor Diebstahl schützen!
    Die Fahrräder auf dem Fahrradträger vor Diebstahl schützen!

    Die zu transportierenden Fahrräder müssen gut gesichert werden. Dazu nutzt man die Befestigung an den unteren Schienen, in die man die Fahrräder mittig hineinstellt. Auch hier gibt es verschiedene Befestigungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel dieses Ratschensystem. Wichtig ist auch, das Fahrrad oben am Rahmen zu befestigen, idealerweise von unten. Sollte das nicht möglich sein, dann von oben. Wichtig ist, dass es eine kraftschlüssige Verbindung gibt.

    Abklappbare Fahrradträger erleichtern den Zugang zum Kofferraum!
    Abklappbare Fahrradträger erleichtern den Zugang zum Kofferraum!

    Es gibt für verschiedene Rahmenstärken unterschiedliche Aufsätze. Bereits beim Kauf des Fahrradträgers sollte man sich Gedanken über die Profil-Breite und über die Befestigungsmöglichkeiten machen. Es gibt sogar Varianten mit Auffahrrinnen, bei denen gestaltet sich das Aufladen etwas einfacher.

    Wir empfehlen ausdrücklich, eine Version mit Klappmechanismus zu wählen, denn so kann man auch mit Fahrrädern auf dem Träger die Heckklappe noch öffnen.

    Die Fahrräder müssen richtig befestigt werden!
    Die Fahrräder müssen richtig befestigt werden!

    Dort sollte man dann alle losen Gegenstände wie z. B. die Luftpumpe, den Akku oder auch Fahrradkörbe unterbringen. Auch Satteltaschen die nicht mit dem Fahrrad verschraubt sind, sollten für den Transport abgenommen werden. Werden mehrere Fahrräder transportiert, dann sollte das schwerste Fahrrad zuerst und möglichst nah zum Fahrzeug montiert werden. Bei der Pedalstellung muss darauf geachtet werden, dass diese nicht die Mechanik der anderen Fahrräder berühren und somit beschädigen können.

    Bei der Fahrt sollte man regelmäßig Pausen einlegen, um die Ladungssicherheit zu gewährleisten, sitzt noch alles fest, hat sich nichts gelockert? Dann kann die Fahrt entspannt weitergehen.

    3. Beim Fahrradträger muss man auf die Stützlast der Anhängerkupplung achten!

    Es gibt verschiedene Befestigungssysteme – unbedingt die Montageanleitung lesen
    Es gibt verschiedene Befestigungssysteme – unbedingt die Montageanleitung lesen

    Achtung: Die Stützlast des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Von der Stützlast der Anhängerkupplung wird auch das Gewicht des Fahrradträgers inkl. Befestigungsmaterial und Beleuchtungseinrichtung abgezogen. Die maximale Stützlast sowie der D-Wert der Anhängerkupplung muss beachtet werden.

    Ein Fahrradträger stößt bereits mit zwei Elektrofahrräder oftmals an die Grenzen, aber wir haben einen kleinen Tipp auf Lager. Wenn man die Akkus entfernt und zum Beispiel im Kofferraum transportiert, senkt man das Gewicht, welches sich auf die Anhängerkupplung stützt. In einigen Fahrzeugen gibt es sogar eine 230 Volt Steckdose und man kann während der Fahrt die Akkus laden.

    Bei der Beladung darf das maximale Höchstgewicht nicht überschritten werden, es sollte also immer die maximale Zuladung im Blick behalten werden. Durch die höhere Gewichtsbelastung kann sich das Fahrverhalten verändern.
    Ganz wichtig: Luftdruck überprüfen und ggf. anpassen.

    4. Diebstahl verhindern – Fahrräder auf dem Fahrradträger abschließen!

    Gute Fahrradträger verfügen an den Befestigungspunkten über Schlösser und lassen sich selbst auch auf der Anhängerkupplung verschließen. Somit wird ein unbeabsichtigtes Lösen der Anhängerkupplung ebenfalls vermieden, dennoch empfehlen wir ausdrücklich, die Fahrräder zusätzlich durch ein Schloss gegen Langfinger zu sichern. Abnehmbare Anhängerkupplungen besitzen oftmals auch ein Schloss bzw. eine Sperrfunktion. Diese sollte auch genutzt werden, damit Unbefugte sich nicht an der Anhängerkupplung zu schaffen machen können.

    Die R+V-Versicherung sichert zwar nicht Ihr Fahrrad, dafür aber Ihr Auto gegen Diebstahl ab. Daneben bietet die Teilkaskoversicherung diverse interessante Zusatzleistungen.

    5. Die Beleuchtungseinrichtung des Fahrradträgers muss funktionieren!

    Die Fahrräder werden am besten mit der Hilfe einer weiteren Person montiert. Nach der sachgerechten Befestigung kann die Person bei der Überprüfung der lichttechnischen Einrichtung Hilfestellung leisten. Blinker, Rücklicht, Bremslicht, Nebelschlussleuchte und die Kennzeichenbeleuchtung müssen funktionieren, Ersatzleuchtmittel gibt es im Bedarfsfall in jedem gut sortieren Baumarkt, Supermarkt oder auch an der Tankstelle.

    6. Auch ein Fahrradträger braucht ein eigenes Kennzeichen!

    Schon gewusst? Fahrradträger brauchen ein eigenes Kennzeichen!
    Schon gewusst? Fahrradträger brauchen ein eigenes Kennzeichen!

    Auch ein Fahrradträger muss mit einem Kennzeichen ausgestattet werden, da bei dem Transport das amtliche hintere Kennzeichen vom Fahrzeug verdeckt wird.

    Das Kfz-Kennzeichen für den Fahrradträger muss dieselben Anforderungen erfüllen wie das Original. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Das Folgekennzeichen am Fahrradträger muss nicht behördlich abgestempelt sein. Das bedeutet, sie benötigen keine Stempelplakette von der Zulassungsbehörde und ein Folgekennzeichen kommt auch ohne Saisonangabe aus.

    Achtung: Es ist nicht gestattet, das Kennzeichen vom Fahrzeug an den Fahrradträger zu montieren. Auch nicht für Kurzstrecken, das hintere Kennzeichen muss am Fahrzeug verbleiben.

    Für das Fahren ohne zusätzliches Kennzeichen am Fahrradträger droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Trägt das Schild nicht die Nummer des Kennzeichens, könnte das sogar als Kennzeichenmissbrauch gewertet werden. Der Ärger kann einfach vermeiden werden.

    7. Schon gewusst? Der Kugelkopf der AHK hat eine Verschleißgrenze!

    Es ist nicht verboten, mit einem leeren Fahrradträger zu fahren, zum Beispiel um Fahrräder abzuholen. Das Kennzeichen muss aber erkennbar sein und die Sicht des Fahrers darf nicht eingeschränkt werden. Da durch einen Fahrradträger aber der Verbrauch steigt und die Reichweite sinkt, sollte man den Fahrradträger stets demontieren, wenn dieser nicht benötigt wird. Der Kugelkopf der Anhängerkupplung (AHK) sollte stets gut geschützt werden, wir empfehlen bei der Nichtbenutzung die Anhängerkupplung ebenfalls im Kofferraum zu verstauen, sofern diese abnehmbar ist. Moderne Fahrzeuge verfügen oftmals über eine Anhängerkupplung die man einfach wegklappen kann. Bei starren Anhängerkupplungen sollte man die Schutzkappe für den Kugelkopf verwenden.

    10 Tipps und Tricks für Fahrradträger

    Fahrradtransport mit dem Auto

    Der Kugelkopf einer Anhängerkupplung hat ab Werk einen Durchmesser von 50 mm. Der Kopf kann sich durch die Reibung mit der Zeit abnutzen und verliert an Durchmesser. Der Durchmesser muss mindestens 49 Millimeter betragen. Ist die Verschleißgrenze erreicht, muss der Kugelkopf ersetzt werden. Um den Durchmesser zu messen, nimmt man idealerweise einen Messschieber. In der Regel hält allerdings so ein Kugelkopf bei sachgemäßer Benutzung ein Autoleben lang.

    8. Die Assistenzsysteme können teilweise nicht mehr richtig funktionieren!

    So fährt man natürlich nicht! Vor der Fahrt alles kontrollieren!
    So fährt man natürlich nicht! Vor der Fahrt alles kontrollieren!

    Bei der Fahrt mit einem Fahrradträger muss man darauf achten, dass die Rückfahrsensoren der Einparkhilfe unter Umständen nicht mehr funktionieren, man hat nun nicht nur mehr Gewicht auf der Hinterachse, sondern auch veränderte Abmessungen vom Fahrzeug. Bei einem Heck- oder Kupplungsträger wird das Fahrzeug länger, das muss man nicht nur beim Überholvorgang, sondern auch bei der Kurvenfahrt sowie beim Einparken berücksichtigen. Auch der Rampenwinkel verändert sich, ebenso kann das Fahrzeug am Heck durch die Fahrräder breiter werden.

    Schon gewusst? Die Fahrräder dürfen seitlich höchstens 40 cm über die Schlussleuchte hinausragen, sprich zwanzig Zentimeter links sowie zwanzig Zentimeter rechts. Es dürfen keine spitzen oder scharfen Kanten überstehen. Das Fahrzeug darf inkl. Räder maximal 2,55 Meter breit sein. In Autobahnbaustellen hat man in der linken Spur mit dem Fahrradträger oftmals nichts mehr zu suchen.

    Gerade bei der Dämmerung kann die eingeschränkte Sicht nach hinten zu einem Problem führen.

    Die Rückfahrkamerafunktion zahlreicher Fahrzeuge wird untauglich, die Einparkautomatik kann nicht funktionieren. Glücklicherweise kann man die Parkpiepser oftmals per Tastendruck ausschalten.

    Es gibt inzwischen immer mehr Plugin-Hybrid und auch reine Elektrofahrzeuge mit einer Anhängerkupplung wird mit so einem Fahrzeug die Ladesäule angesteuert, muss die zusätzliche Länge und Breite beachtet werden, damit das eigene Fahrzeug nicht beschädigt und auch kein Schaden an fremden Gegenständen verursacht wird.

    Die R+V-Autoversicherung  bietet besondere Konditionen für Besitzer von Plugin-Hybriden und E-Autos. Beispielsweise wird Ihr Fahrzeug kostenfrei abgeschleppt, wenn die Batterie leergefahren ist und zur nächsten Ladesäule gebracht.

    9. Wie schnell darf man mit einem Fahrradträger fahren?

    Mit Fahrradträgern empfehlen wir nie schneller als 120-130 km/h zu fahren, auch wenn es derzeitig kein offizielles Tempolimit gibt. Einige Hersteller geben auch eine Höchstgeschwindigkeit an, diese sollte man beachten.

    10. Auf die richtige Pflege und Lagerung und Wartung kommt es an!

    Es gibt für Fahrradträger keinen TÜV, die Verantwortung liegt ganz allein beim Besitzer. Aus dem Grund sollten die Pflege- und Wartungshinweise des Herstellers unbedingt beachtet werden. Nach der Benutzung und der Demontage des Fahrradträgers sollte dieser gereinigt und gut verstaut werden.

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    Zuletzt aktualisiert: April 2021

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