Verwendung & Gültigkeit
Kurzzeitkennzeichen: Online-Versicherung für 5 Tage
Mit einem Kurzzeitkennzeichen – auch bekannt als 5-Tages-Kennzeichen, Überführungskennzeichen, Tageskennzeichen oder früher als sog. rotes Kennzeichen - können Sie Probefahrten und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands durchführen. Für die Kfz-Zulassung, inklusive der Haftpflichtversicherung, ist eine Kurzzeit-eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) notwendig. Nach der Kfz-Zulassung hat das Kurzzeitkennzeichen eine Gültigkeitsdauer von maximal fünf Tagen (inkl. Beantragungstag), die in den gelben Rand eingeprägt ist. In der Zeit der Überführung besteht für das Fahrzeug ein Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Teilkasko- oder Kfz-Vollkaskoversicherung ist mit einer Kurzzeit-eVB leider nicht möglich. Mit dem 5-Tages-Kennzeichen kann das Fahrzeug innerhalb von zehn Tagen zugelassen werden.
Wie viel kostet das Kurzzeitkennzeichen?
Bei der R+V24 fallen für das Kurzzeitkennzeichen keine extra Kosten für Sie an, wenn Sie Ihr Fahrzeug bei uns versichern. Der Betrag für das Überführungskennzeichen wird dann mit der Versicherungsprämie verrechnet. Berechnen Sie jetzt Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag und beantragen Sie gleich ein Tageskennzeichen mit!
Welche Unterlagen brauche ich für die Zulassungsbehörde?
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel die folgenden Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- eVB-Nummer explizit ausgestellt für ein Kurzzeitkennzeichen
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I und Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung)
- Bei Neufahrzeugen: Zulassungsbescheinigung II sowie COC-Bescheinigung oder Datenbestätigung
- Ggf. Vollmacht bei Vertretung durch Bevollmächtigten
- Ggf. Kaufvertrag oder Rechnung als Nachweis des Standorts des gekauften Fahrzeugs
Seit einigen Jahren wird für Probe- und Überführungsfahrten ein Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) gefordert. Das bedeutet, die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs muss nachgewiesen werden bevor ein Kurzzeitkennzeichen (Tageskennzeichen) durch die Zulassungsstelle ausgegeben wird.
Zuständige Zulassungsbehörde für die Ausgabe von 5-Tages-Kennzeichen ist die Zulassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständig ist, oder die Behörde in deren Bezirk sich der Standort des Fahrzeugs befindet.
Außerdem werden durch die Zulassungsstelle verschiedene fahrzeugspezifische Daten in den Fahrzeugschein eingetragen. Das soll verhindern, dass ein Überführungskennzeichen für mehr als ein Auto verwendet werden kann. Das Kurzzeitkennzeichen muss nicht unbedingt von der Zulassungsstelle am Wohnort ausgegeben werden. Es kann auch bei der Zulassungsstelle am Standort des Autos zur Verfügung gestellt werden.
Wie bekomme ich das Kurzzeitkennzeichen?
- Berechnen Sie Ihre Kfz-Versicherung in unserem Kfz-Tarifrechner
- Vergleichen Sie unsere Kfz-Tarife und wählen Sie den passenden Schutz aus
- Wählen Sie in Schritt 6 bei „Kurzzeitkennzeichen zur Überführung“ JA aus
- Schließen Sie die Versicherung online ab und warten Sie auf die Bestätigungs-E-Mail
- Lassen Sie mit der Kurzzeit-eVB Ihr Fahrzeug für die Überführung zu
- Lassen Sie das Fahrzeug später mit der eVB-Nummer endgültig zu
- Loggen Sie sich in Ihr Vertragscenter ein
- Klicken Sie auf den Vertrag Ihres Kfz
- Klicken Sie „Mitteilung senden“ und wählen Sie dann „Kurzzeitkennzeichen verrechnen“

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