Hund fährt mit Herrchen im Auto mit.
    6-Tages-Kennzeichen

    Kurzzeitkennzeichen für Prüfungs-, Probe- & Überführungsfahren

    Beitrag berechnen

    Günstige Kfz-Versicherung

    Kurzzeitkennzeichen für 0 EUR*

    *Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der R+V versichern.

    Versicherung für jetzt & sofort

    Kurzzeitkennzeichen: Kfz-Versicherung für 6 Tage

    Mit einem Kurzzeitkennzeichen – auch bekannt als 6-Tages-Kennzeichen, Überführungskennzeichen, Tageskennzeichen oder früher als sogenanntes rotes Kennzeichen – können Sie Probefahrten und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands durchführen. Für die Kfz-Zulassung, inklusive der Haftpflichtversicherung, ist eine Kurzzeit-eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) notwendig. Nach der Kfz-Zulassung hat das Kurzzeitkennzeichen eine Gültigkeitsdauer von maximal sechs Tagen (inklusive Beantragungstag), die in den gelben Rand eingeprägt ist. In der Zeit der Überführung besteht für das Fahrzeug ein Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Teilkasko- oder Kfz-Vollkaskoversicherung ist mit einer Kurzzeit-eVB leider nicht möglich. Mit dem 6-Tages-Kennzeichen kann das Fahrzeug innerhalb von zehn Tagen zugelassen werden.

    Fragen und Antworten zum Thema Kurzzeit-Kennzeichen

    Bevor Sie ein Auto kaufen, machen Sie in der Regel eine Probefahrt, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs zu testen. Hierfür ist ein Kurzzeitkennzeichen notwendig, sofern es sich um ein nicht zugelassenes Fahrzeug handelt. Darüber hinaus müssen Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, wenn Sie ein Fahrzeug an einen anderen Ort überführen möchten. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie das Fahrzeug innerhalb eines Zeitraums von fünf Tagen auf öffentlichen Straßen bewegen.

    Wichtig: Sonstige Fahrten sind verboten!

    Seit dem 01.04.2015 gelten verschärfte Regeln für die Ausgabe von Überführungskennzeichen – das Fahrzeug muss nun über eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) verfügen. Nach Ausgabe ist das Kennzeichen fünf Tage lang für ein einzelnes Fahrzeug gültig. Das Ablaufdatum erkennen Sie an den drei untereinander geschriebenen Zahlen am rechten Rand des Kennzeichens.

    Bei der R+V fallen für das Kurzzeitkennzeichen keine extra Kosten für Sie an, wenn Sie Ihr Fahrzeug bei uns versichern. Die Kfz-Versicherung der R+V bietet Ihnen einen dauerhaft günstigen Schutz mit einem breiten Leistungsspektrum. Der Betrag für das Überführungskennzeichen wird bei der R+V mit der Versicherungsprämie verrechnet. Berechnen Sie jetzt online Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag und beantragen Sie kostenfrei ein Kurzzeitkennzeichen mit!

    Um ein Überführungskennzeichen zu beantragen, müssen Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde wenden. Egal ob es sich um den Wohnsitz des Halters oder den Standort des Fahrzeuges handelt, an beiden Orten können Sie ein Kurzzeitkennzeichen anfordern.

    Ein Kennzeichen für Überführungs- oder Probefahrten dürfen Sie ab dem Tag der Ausstellung maximal sechs Tage lang nutzen. Um mit einem Auto dauerhaft zu fahren, brauchen Sie danach eine reguläre Kfz-Zulassung.

    Wenn ein Kurzzeitkennzeichen auf Ihren Namen läuft, sind Sie der Fahrzeughalter. Gleichzeitig dürfen auch andere Personen mit dem jeweiligen Auto fahren, solange sie einen gültigen Führerschein besitzen.

    Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel die folgenden Unterlagen:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
    • eVB-Nummer explizit ausgestellt für ein Kurzzeitkennzeichen
    • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I und Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung)
    • Bei Neufahrzeugen: Zulassungsbescheinigung II sowie COC-Bescheinigung oder Datenbestätigung
    • Gegebenenfalls Vollmacht bei Vertretung durch Bevollmächtigten
    • Gegebenenfalls Kaufvertrag oder Rechnung als Nachweis des Standorts des gekauften Fahrzeugs

    Seit einigen Jahren wird für Probe- und Überführungsfahrten ein Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) gefordert. Das bedeutet, die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs muss nachgewiesen werden bevor ein Kurzzeitkennzeichen (Tageskennzeichen) durch die Zulassungsstelle ausgegeben wird.

    Zuständige Zulassungsbehörde für die Ausgabe von 6-Tages-Kennzeichen ist die Zulassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständig ist, oder die Behörde in deren Bezirk sich der Standort des Fahrzeugs befindet.

    Außerdem werden durch die Zulassungsstelle verschiedene fahrzeugspezifische Daten in den Fahrzeugschein eingetragen. Das soll verhindern, dass ein Überführungskennzeichen für mehr als ein Auto verwendet werden kann. Das Kurzzeitkennzeichen muss nicht unbedingt von der Zulassungsstelle am Wohnort ausgegeben werden. Es kann auch bei der Zulassungsstelle am Standort des Autos zur Verfügung gestellt werden.

    Ohne Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung (sprich: ohne TÜV) dürfen Sie mit den Kurzzeitkennzeichen lediglich innerhalb des Zulassungsbezirks sowie eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren. Im Fahrzeugschein des Überführungskennzeichens muss jedoch von der Zulassungsstelle vermerkt werden, dass die Fahrt nur mit dieser Beschränkung erlaubt ist.

    Bestchoice Gutschein
    30 EUR Gutschein: Nur bis zum 31.03.2024

    Kfz-Versicherung abschließen & Gutschein sichern

    Versichern Sie Ihr Fahrzeug schon heute bei der R+V und profitieren Sie von einen Shopping- oder Tankgutschein in Höhe von bis zu 30 EUR, den Sie bei über 200 Händlern in Deutschland einlösen können. Geben Sie beim Online-Abschluss den Code: "auto2024" ein.

    Details zum Gutschein und Aktionsbedingungen

    Wie bekomme ich das Kurzzeitkennzeichen kostenfrei?

    • Berechnen Sie Ihre Kfz-Versicherung in unserem Kfz-Tarifrechner.

    • Vergleichen Sie unsere Kfz-Tarife und wählen Sie den passenden Schutz aus.

    • Wählen Sie in Schritt 6 bei „Kurzzeitkennzeichen zur Überführung“ JA aus.

    • Schließen Sie die günstige R+V-Versicherung online ab.

    • Lassen Sie mit der Kurzzeit-eVB Ihr Fahrzeug für die Überführung zu.

    • Lassen Sie das Fahrzeug später mit der eVB-Nummer endgültig zu.

    • Loggen Sie sich im R+V-Kundenportal ein.

    • Klicken Sie auf den Vertrag Ihres Kfz.

    • Klicken Sie „Mitteilung senden“ und wählen Sie dann „Kurzzeitkennzeichen verrechnen“.

    Schaden-Hotlines

    Aus Deutschland

    0800 533-1120

    Aus dem Ausland

    +49 611 1675-0404

    Das könnte Sie auch interessieren