Was ist eine Deckungskarte und braucht man sie noch?
Deckungskarte, Doppelkarte oder eVB-Nummer? Lassen Sie sich nicht verwirren: Alle drei Begriffe bezeichnen nichts anderes als den Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug (Versicherungsbestätigungskarte). Ohne Deckungskarte können Sie kein Fahrzeug zulassen.
Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurde das Zulassungsverfahren von Fahrzeugen deutlich vereinfacht und beschleunigt. Auch die von den Ämtern verwendeten Begriffe haben sich gewandelt und sorgen bei manch einem für Unsicherheit und Verwirrung. Eine Übersicht über nicht mehr gebräuchliche und aktuelle Bezeichnungen bringt Klarheit ins Begriffsdickicht!

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Von der Deckungskarte zur eVB
Früher mussten Sie als Versicherungsnehmer eine Deckungskarte für Ihr Auto besorgen und diese in Papierform vorlegen. Von dieser Deckungskarte gab es immer zwei Ausführungen – sowohl für die Zulassungsstelle als auch für die Versicherung. Sie trug deshalb den Namen „Doppelkarte“.
Ab 2003 mussten Sie bei der An-, Ab- und Ummeldung eines Fahrzeugs zwar noch eine Deckungskarte vorlegen, die Datenübermittlung an den Versicherer erfolgte jedoch bereits elektronisch – die doppelte Deckungskarte gab es nicht mehr.
Inzwischen hat sich die Deckungskarte komplett vom Papierformat gelöst. Ein gültiger Versicherungsnachweis besteht aus einer siebenstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben: die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB. Diese „elektronische Deckungskarte“ beantragen Sie beim Abschluss einer Versicherung mithilfe des R+V24 Tarifrechners ganz automatisch – sie steht Ihnen sofort nach Vertragsabschluss online oder per SMS zur Verfügung!
Einfach elektronisch – Vorteile der eVB
Den neuen Wagen zulassen, den stillgelegten Scheunenfund restaurieren und wieder anmelden oder einen Halterwechsel eintragen lassen – all das war noch bis vor ein paar Jahren mit viel bürokratischem und zeitlichem Aufwand verbunden. Die Deckungskarte trat mehrmals den Postweg an, bis die vorläufige Deckung schließlich in einen aktiven Versicherungsschutz überging.
Heute sorgt die elektronische Versicherungsbestätigung für vereinfachte Zulassungsformalitäten:
- beschleunigte Bearbeitungszeiten
- besserer Schutz vor Missbrauch von Kfz-Versicherungsbestätigungen, da die eVB eindeutig einer Person zugeordnet werden kann
- ressourcenschonend und nachhaltig dank Verzicht auf das Papierformat
Sie sind R+V24-Kunde und benötigen eine Deckungskarte?
Wenn Sie bereits unser Kunde sind und Ihr bei uns versichertes Fahrzeug durch ein neues ersetzen möchten, loggen Sie sich in Ihr persönliches R+V24 Vertragscenter ein, klicken Sie auf den entsprechenden Vertrag und dann auf "Fahrzeugwechsel".
Dort machen Sie alle Angaben zu Ihrem neuen Fahrzeug und können dann Ihre Kfz-Deckungskarte beantragen, sofort online ausdrucken oder sich per SMS zuschicken lassen. Mit dieser elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) gehen Sie anschließend zur Zulassungsstelle, um Ihr Fahrzeug zuzulassen.
Wie lange ist die eVB-Deckungskarte gültig?
Die Deckungskarte gilt als Kfz-Versicherungsnachweis für Ihr Auto oder Motorrad und ist maximal sechs Monate gültig. Das bedeutet: Sobald Sie Ihrer Kfz-Versicherung mitgeteilt haben, dass Sie Ihr Fahrzeug anmelden wollen, haben Sie nur sechs Monate Zeit, um mit Ihrer Deckungskarte zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle zu gehen.