Hilfecenter

    Wann muss ein Schadengutachter hinzugezogen werden?

    Ob die Besichtigung eines Schadens durch einen Sachverständigen erforderlich ist, wird immer im Einzelfall entschieden. Bitte wenden Sie sich bei jedem Schaden zunächst an unsere Schaden-Hotline unter 0800-533 1120 (kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen).

     

    Wenn Sie ehemaliger R+V24-Kunde sind oder ab dem 01.07.2022 Ihren Kfz-Versicherungsvertrag online abgeschlossen haben, erhalten Sie hier im Hilfecenter alle Antworten auf Ihre Fragen. Für Kfz-Kunden, die vor dem 01.07.2022 über www.ruv.de abgeschlossen haben, gilt dieser Link.

     

    Bei weiteren Fragen nutzen Sie unsere Suche. Wir haben bereits viele Fragen für Sie beantwortet.

    Haben Sie eine Frage zu Ihrem Vertrag? Loggen Sie sich bitte ins Kfz-Vertragscenter ein und senden Sie uns eine Mitteilung. Wählen Sie dazu Ihren Vertrag aus und klicken Sie unter „Aktionen“ auf „Mitteilung senden“.

     

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    Haben Sie einen Glasschaden an Ihrem Fahrzeug, rufen Sie bitte als erstes unsere Schaden-Hotline 0800-533 1120 an. Wir nennen Ihnen dann unsere nächste Partnerwerkstatt.

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    Bitte rufen Sie im Schadenfall unsere Schaden-Hotline unter 0800-533 1120 (kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen) an. Sie haben freie Werkstattwahl, außer Sie haben einen Vertrag mit Werkstattservice abgeschlossen. Dann nennen wir Ihnen die R+V-Partnerwerkstätte in Ihrer Nähe.

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    Bitte rufen Sie im Schadenfall unsere Schaden-Hotline an: 0800-533 1120 (kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen oder aus dem Ausland +49 611 1675-0404). Dort erfahren Sie alles Wichtige zum weiteren Ablauf.

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