Nein, nur Personen, die in Ihrem Versicherungsvertrag als Fahrer hinterlegt sind.
Ist ein Fahrer nicht hinterlegt, ist dieser nur versichert, wenn es die äußeren Umstände (einmalig) erfordern, beispielweise in einer Notfallsituation. Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum gilt nicht als Notfallsituation.