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Grüne Versicherungskarte

Bei Reisen deutscher Autofahrer in andere EU-Länder ist die Grüne Versicherungskarte zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben, doch ist sie bei einem Unfall immer noch hilfreich, weil sie als Nachweis für den Versicherungsschutz gilt. "Sie enthält alle wichtigen Angaben zur Versicherung, die zur Unfallaufnahme benötigt werden, und gehört deshalb bei Auslandsreisen unbedingt ins Reisegepäck", erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Bei Reisen in Nicht-EU-Länder ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte häufig noch Pflicht. Vor Fahrtantritt sollte geprüft werden, ob das der Fall ist. Die Grüne Versicherungskarte erhält man vom Kfz-Haftpflicht-Versicherer.

Für R+V24-Kunden gilt:
Die grüne Versicherungskarte erhalten Sie nach Kfz-Abschluss bzw. Zulassung des Fahrzeugs per Post.

Grüne Versicherungskarte - Wichtig beim Autounfall im Ausland
© R+V Direktversicherung AG 2012