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Tagfahrlicht seit Februar 2011

Von November 2005 bis Ende 2007 galt in Deutschland die Pflicht zum "Licht am Tag". Diese wurde dann wieder aufgehoben. Seit Februar 2011 gibt es nun eine neue Regelung zum Tagfahrlicht.

Tagfahrlicht seit Februar 2011

Neue Regelung seit Februar 2011

Folgende neue Regelung zum Tagfahrlicht gilt seit Februar 2011:

  • Neuwagen bis 3,5 Tonnen Gewicht müssen mit einer Beleuchtungstechnik ausgestattet sein, die ein Tagfahrlicht automatisch einschaltet, sobald der Motor angeht.
  • Nutzfahrzeuge sollen ab 2012 der EU-Richtlinie folgen.
  • Bereits ab Juli 2011 sollen Brummis EU-weit zusätzlich mit selbstklebenden reflektierenden Folien besser sichtbar sein.
  • Ältere Autos sind von der Tagfahrlicht-Neuerung nicht betroffen.

Pro und Contra

Viele Pro- und Contra-Argumente wurden von den verschiedenen Seiten eingeworfen. "Die Lichtregel würde statt weniger sogar mehr Unfälle mit Fußgängern und Zweiradlenkern verursachen", war ein Argument dagegen.
Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) rechnete vor, dass allein in Oberösterreich durch den höheren Spritverbrauch 32.500 Tonnen Treibhausgase in die Luft geschleudert würden. Durch spezielles Tagfahrlicht würde die Sichtbarkeit allgemein erhöht und das versehentliche Blenden anderer Fahrzeuge durch falsch eingestelltes Abblendlicht wegfallen, argumentieren Anhänger.

Regelung in anderen Ländern

In vielen Ländern Europas, wie etwa Tschechien, Schweden oder Norwegen, gilt bereits eine Lichtpflicht am Tag. Durch die neue Regelung wird sich dieser Trend auch in den anderen Ländern Europas fortsetzen.

Auch wenn keine Pflicht zur Umrüstung besteht, wollen viele Autofahrer genauso wie Neuwagen gesehen werden und rüsten ihre Fahrzeuge mit dem Sicherheitszubehör nach.

Wichtig bei der Nachrüstung

"Lichttechnische Anlagen sind sogenannte bauart-genehmigungspflichtige Teile und mit einem Genehmigungszeichen gekennzeichnet", sagt Peter Schuler von der Sachverständigenorganisation KÜS in Losheim am See. Veränderungen dieser Anlagen, etwa die Verwendung eines anderen Leuchtmittels, seien nicht zulässig.

Laut den Vorschriften dürfen Tagfahrleuchten nur allein betrieben werden und auf keinen Fall mit dem Abblendlicht. Wird die Leuchteinheit fürs Tagfahrlicht beim Einschalten des Abblendlichts auf Standlichtniveau abgedimmt, so gilt es rechtlich dann auch als solches.

Ein wichtiger Punkt bei der Nachrüstung mit Tagfahrlicht ist die Anbringung am Fahrzeug. Mindestens 250 Millimeter, höchstens aber 1.500 Millimeter über dem Boden dürfen die Leuchten angebracht sein. Die Innenränder müssen mindestens 600 Millimeter Abstand voneinander haben. Dieser darf auf 400 Millimeter verringert werden, wenn die Gesamtbreite des Fahrzeugs kleiner als 1.300 Millimeter beträgt.

© R+V Direktversicherung AG 2012