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Navi am Steuer: Wann drohen Bußgelder?

Schnell während der Fahrt das neue Ziel eingeben oder die Einstellungen am Navi ändern: Einer aktuellen R+V24-Umfrage zufolge tut das jeder dritte Autofahrer. Doch bei einem Unfall kann dieses Verhalten als "grob fahrlässig" eingestuft werden. Ein Bußgeld droht, wenn das Mobiltelefon als Navi benutzt wird.

Navi am Steuer: Wann drohen Bußgelder?

Bei einem Unfall: grobe Fahrlässigkeit möglich

Wer unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, während er das Navi bedient, bekommt oft einen Teil der Schuld zugesprochen. Zudem wird das Verhalten in der Regel als grob fahrlässig eingestuft.

Das gilt beispielsweise, wenn man während der Fahrt

  • das Fahrtziel einprogrammiert oder ändert,
  • das Gerät lauter oder leiser stellt oder
  • andere Einstellungen verändert.

"Das Gericht sieht es als offenkundig im Sinne einer allgemein bekannten Tatsache an, dass Eingaben im Navigationsgerät für die Berechnung von Strecken o.ä. nur im Stand zu erfolgen haben und während der Fahrt allein die automatischen und selbsttätig angezeigten Informationen je nach vorheriger Programmierung abgerufen werden sollen.

Dies entspricht nicht nur den Empfehlungen des ADAC zum Umgang mit Navigationsgeräten, sondern ist auch in der Gebrauchsanweisung der Navigationsgeräte so dargestellt und wird bei einigen Geräten auch als Warnung auf dem Startbildschirm angezeigt.

Wird durch grobfahrlässige Verletzung dieser Vorgabe ein Verkehrsunfall auf der Autobahn verursacht, haftet der Fahrzeugmieter für den Schaden in vollem Umfang." (Landgericht Potsdam, 6 O 32/09)

Handys am Steuer

Auch das Bedienen eines Handys kann als grob fahrlässig ausgelegt werden - weil man stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt ist und auf die Gefahrensituation einhändig nicht so sicher reagieren kann:

"Auch wenn ein Autofahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss er 20 Prozent des Schadens tragen, wenn sich herausstellt, dass er während des Zusammenstoßes mit seinem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonierte." (Oberlandesgericht Köln, 12 U 142/01)

Bußgelder

Wer sein Handy während der Fahrt zum Navigieren benutzt, kann mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei bestraft werden. Denn es ist grundsätzlich verboten, ein Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen - unabhängig davon, was man damit macht.

"Sie benutzen als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten. (§ 23 Abs 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKat)

Tipp von R+V24:

Versicherungsvertrag überprüfen! In einigen Tarifen, zum Beispiel dem R+V24-Komfort-Schutz, wird auf den Einspruch bei grober Fahrlässigkeit verzichtet.

© R+V Direktversicherung AG 2012