Handynutzung am Steuer: Wann drohen Bußgelder?
Während der Fahrt telefonieren, SMS lesen oder schreiben: Die meisten Autofahrer wissen zwar, dass Handys am Steuer tabu sind - aber nutzen ihr Gerät trotzdem. Eine aktuelle R+V24-Umfrage hat ergeben, dass jeder vierte Autofahrer am Steuer telefoniert oder Kurznachrichten liest. Jeder zweite 18- bis 29-Jährige schaut beim Fahren regelmäßig auf sein Handy.
Bußgelder für Handynutzung am Steuer
Wer mit Mobiltelefon in der Hand erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen:
"Sie benutzen als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten." (§ 23 Abs 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKat)
Verboten ist also:
- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
- Nach Anrufen, Uhrzeit etc. schauen:
"Während einer Autofahrt wird nicht nur das Telefonieren mit dem Handy mit einem Bußgeld bestraft, auch das Ablesen von Nachrichten." (Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss OWi 1005/02) - SMS lesen oder schreiben:
"Ein SMS-Versand ist strafverschärfend zu berücksichtigen, wenn ein Autofahrer unmittelbar darauf einen Verkehrsunfall verschuldet." (Landgericht München II AZ: 1St RR 67/03)
Zusätzliches Fahrverbot möglich
Wer mit Handy am Ohr zum Beispiel über eine rote Ampel fährt, bekommt neben der Geldbuße unter Umständen ein zusätzliches Fahrverbot auferlegt.
Telefoniert ein Autofahrer ohne Freisprecheinrichtung und fährt er dabei "über Rot", so hat er sich "bedenkenlos und gleichgültig mit einem möglichen Verkehrsverstoß abgefunden" - mit der Folge, dass er neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot auferlegt bekommt. (Oberlandesgericht Celle, 333 Ss 38/01)
Bei einem Unfall: grobe Fahrlässigkeit möglich
Wenn man unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, bekommt man mit Handy am Ohr oft einen Teil der Schuld zugesprochen. Zudem wird das Verhalten oft als grob fahrlässig eingestuft.
"Auch wenn ein Autofahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss er 20 Prozent des Schadens tragen, wenn sich herausstellt, dass er während des Zusammenstoßes mit seinem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonierte. Er ist stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und kann einhändig auf Gefahrensituationen nicht sicher reagieren." (Oberlandesgericht Köln, 12 U 142/01)
Das heißt zum Beispiel: Die Versicherung übernimmt unter Umständen nicht den gesamten Schaden.
"Wer seinen Pkw in einer Kurve mit 'einer Hand' steuert, während er mit der anderen per Handy telefoniert, und dabei einen Unfall erleidet, der hat keinen Anspruch auf Ersatz der an seinem Wagen entstandenen Schäden aus der Vollkaskoversicherung. Sie darf sich auf 'grobe Fahrlässigkeit' berufen." (Amtsgericht Berlin-Mitte, 105 C 3123/03)
Besonderheiten bei jungen Fahrern
Wenn Fahranfänger zweimal mit Handy am Ohr erwischt werden oder deswegen in einen Unfall verwickelt werden, können sie zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verdonnert werden.
"Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer in der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen (...), so hat die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen (...)."
(§ 2a, FeV)
Tipp von R+V24:
Versicherungsvertrag überprüfen! In einigen Tarifen, zum Beispiel dem R+V24-Komfort-Schutz, wird auf den Einspruch bei grober Fahrlässigkeit verzichtet.











