Gaffer gefährden Menschenleben
Es scheint ein Phänomen der Menschheit zu sein: Anstatt bei einem Verkehrsunfall zu helfen, behindern Zuschauer oft die Rettungskräfte. Wie Sie sich richtig am Unfallort verhalten, erfahren hier.
Gaffer behindern häufig die Rettungskräfte
Pro Minute ereignen sich auf deutschen Straßen rund zehn Unfälle. Zirka 1,8 Millionen Sachschadenunfälle nimmt die Polizei pro Jahr nach Angaben der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) auf.
Und anstatt zu helfen "bewundern" Passanten das Schauspiel eher passiv. Dabei stehen Schaulustige Rettungskräften oftmals nicht nur im Weg, sie bringen viele Unfallopfer in zusätzliche Gefahr. Bei jedem fünften Notfalleinsatz werden Einsatzkräfte von Neugierigen behindert, fand die "Apotheken Umschau" heraus. Bei jährlich rund 320.000 Unfällen mit Personenschäden auf deutschen Straßen und etwa 70.000 Schwerverletzten stellt dies eine Gefährdung vieler Menschenleben dar.
Am gefährlichsten ist es dabei, wenn bei einem Autobahn-Unfall auf der Gegenseite scharf abgebremst wird, um eine bessere Sicht zu haben. Nicht selten sind dann Auffahrunfälle die Folge.
Geldbuße für Behinderung von Rettern
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt die Behinderung von Rettungskräften unter Strafe.
"Alle Verkehrsteilnehmer müssen bei blauem Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn schaffen", sagt Rechtsanwalt Michael Martens. Ein Verstoß wird in der Regel mit 20 Euro Bußgeld geahndet. Der Spielraum reicht jedoch bis zu einer Maximalbuße von 1000 Euro.
Der Verstoß gelte unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einer Gefährdung von Dritten durch eine Behinderung der Rettungskräfte gekommen ist, so der Experte aus der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Gaffen kann zur Straftat werden
Wenn Gaffer den Rettungskräften den Weg versperren und es dadurch zu weiteren Verletzungen oder gar dem Tod des Unfallopfers kommt, kann das Gaffen laut Martens sogar zur Straftat werden.
"Diejenigen Personen, die die Rettungskräfte behindert haben, können sich dann einer fahrlässigen Körperverletzung oder sogar einer fahrlässigen Tötung strafbar machen", sagt der Experte. Wer an eine Unfallstelle kommt, sollte sich also lieber genau überlegen wie er sich verhält.
Folgende Schritte sind wichtig:
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Unfallstelle und sich selbst absichern:
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen. Abstandsempfehlungen: Landstraße 100 m, Autobahn 200 m vom Unfallort entfernt. Alle Unfallbeteiligten aus dem Gefahrenbereich bringen. -
Bei schweren Unfällen und wenn es Verletzte gibt, Polizei (Ruf 110) oder die Rettungsleitstelle (Ruf 112) informieren:
Wer ruft an (Rückrufnummer)? Wo ist es passiert? Wann ist es passiert? Wieviele Verletzte? - Erste-Hilfe leisten.
- Notieren Sie Fahrzeugkennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummern von Zeugen.
- Räumen Sie bei Verkehrsbehinderung die Unfallstelle (Seitenstreifen, Fahrbahnrand).
- Sobald Rettungskräfte eintreffen, stehen Sie gegebenenfalls unterstützend zur Seite und nicht im Weg!
Wichtig: Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses
Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, Ihren Erste-Hilfe-Kurs alle zwei Jahre aufzufrischen, damit Sie im Ernstfall Hilfe leisten können.
Darüber hinaus sollten sie im Auto stets einen aktuellen Verbandskasten, ein Unfallset (bestehend aus Kamera, europäischem Unfallbericht und Kreide) sowie eine Warnweste und gelbes Warnblinklicht mit sich führen.





































