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Achtung Abzocke: Knöllchen im Ausland

Andere Länder, andere Sitten - und Gesetze. Viele Urlauber, die auch im Ausland nicht auf ihr Auto verzichten wollen, sind oft nicht gut über die geltenden Verkehrsgesetze und Bußgeldbestimmungen informiert. Wir sagen Ihnen, was Sie beim Autofahren im Ausland beachten müssen.

Achtung Abzocke: Knöllchen im Ausland

Bußgeldbescheide aus dem Urlaub

Die Bußgeldbescheide aus fast allen europäischen Ländern sind in Deutschland noch nicht rechtskräftig. Sie können von keiner offiziellen Seite eingefordert werden und auch eventuell ins Haus flatternde Mahnbescheide sind nicht bindend. "Erhalten Sie eine Mahnung aus dem Ausland, reicht ein Widerspruch, in den Sie reinschreiben, dass es sich um eine ausländische Bußgeldforderung handelt", erklärt Vizepräsident und Mitglied des Verkehrsausschusses des deutschen Anwaltvereins (DAV), Oskar Riedmeyer. Probleme gibt es dann erst wieder, wenn Sie in das Land zurückreisen wollen. Dann sollten Sie alle offenen Bußgelder bezahlen, da sonst im schlimmsten Fall das Fahrzeug beschlagnahmt werden kann. Hier lauert auch noch eine andere Falle: "Einige Länder verdoppeln Bußgelder, wenn sie nicht bezahlt werden", warnt Experte Riedmeyer. Dagegen kann man nur vorgehen, wenn man sich einen Anwalt vor Ort nimmt.

Ausnahme: Land Österreich

Seit 1990 besteht ein Abkommen mit der Bundesrepublik, dass alle Bußgeldbescheide aus Österreich mit einem Wert über 25 Euro auch von deutschen Behörden weiterverfolgt werden und umgekehrt.

Ausnahme: In Österreich ist der Halter eines Autos dazu verpflichtet, den Behörden auf Anfrage den Lenker des Fahrzeugs zu nennen. Tut er dies nicht, so wird ein Bußgeld fällig. "Dieses Bußgeld für die Nichterteilung der Lenkerauskunft wird in Deutschland nicht beachtet, da es hier kein entsprechendes Gesetz gibt", sagt Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp vom Autoclub Europa (ACE).

Regelung auf EU-Ebene

Aber auch auf EU-Ebene soll bald eine einheitliche Strafverfolgung für Verkehrssünder möglich sein. Ein entsprechender Entwurf ist bereits vorgelegt und die einzelnen Staaten arbeiten an der Umsetzung. "Das Gesetz wird frühestens in der nächsten Legislaturperiode ab 2009 kommen", sagt der Experte Riedmeyer. Alle Bußgelder über dem Wert von 70 Euro sollen mit der Regelung abgedeckt werden. Werden Sie jedoch in flagranti von Beamten vor Ort erwischt, so werden Sie auch jetzt schon oft sofort zur Kasse gebeten.

Fahrverbot in Deutschland

Entziehen die deutschen Behörden einem Autofahrer die Fahrerlaubnis, so gilt dieses Fahrverbot für das gesamte Bundesgebiet, aber nicht über die Grenze hinaus. Man darf theoretisch überall im Ausland fahren. Das einzige Problem ist, dass der Führerschein bei Erteilung eines Fahrverbots in Deutschland eingezogen wird. So hat man zwar eine Fahrerlaubnis für das Ausland, kann diese aber nicht vorweisen. Wird man angehalten, kann in einigen Ländern alleine das Fahren ohne Führerschein bereits sehr teuer werden. Wird also in Deutschland ein Fahrverbot erteilt, tut man gut daran, dies auch im Urlaub zu beachten.

Was habe ich wo zu befürchten?

Bußgeldbescheide aus dem Ausland (Ausnahme: Österreich) können in Deutschland nicht verfolgt werden. Wird man jedoch vor Ort erwischt, bittet der Beamte üblicherweise sofort zur Kasse und hindert den Verkehrssünder notfalls an der Weiterfahrt. Damit es nicht so weit kommen muss, geben wir hier einen Überblick aus dem Verzeichnis des größten deutschen Autoclubs über die häufigsten Verkehrssünden und die Strafen dafür:

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