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Wie ist die Abwicklung?

Wer zahlt dem Neuwagenkäufer die Verschrottungsprämie?

Letztlich zahlt der Staat die Verschrottungsprämie (Umweltprämie). Die Abrechnung geschieht entweder über den Autohändler oder direkt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Alternativ zur Selbsteinreichung kann auch der Autohändler alle Behördengänge erledigen und die Verschrottungsprämie beim Verkauf verrechnen. Die Auszahlung kann erst erfolgen, wenn der Prämienwillige die benötigten Nachweise beim BAFA eingereicht hat. Reserviert werden kann die Umweltprämie mit dem Online-Formular (erhältlich unter: www.ump.bafa.de ) und einer digitalen Kopie eines rechtskräftigen Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug im Anhang.

Mitte August 2009 hat der Endspurt auf die Verschrottungsprämie begonnen. Mit dann nur noch 181.036 möglichen Anträgen sollten sich Abwrackwillige unbedingt beeilen, um noch die Fördermittel zu kassieren. Experten warnen jedoch: Wer ab Ende August einen Neuwagen kauft und im Gegenzug den alten verschrottet, sollte sich nicht zu sehr auf die Abwrackprämie verlassen. Da die Mittel schnell erschöpft sein könnten, muss man nun darauf vorbereitet sein, die eingeplanten 2500 Euro vom Fiskus eventuell selbst finanzieren zu müssen.

Noch Fragen?

Weitere Fragen beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter der Telefonnummer 030 346465470.

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