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Was ist beim Kauf zu beachten?

Wann muss man das Auto kaufen, um die Verschrottungsprämie zu bekommen?

Die Regelung der Verschrottungsprämie gilt rückwirkend zum Kabinettsbeschluss vom 14. Januar 2009. Somit hat jeder Anspruch auf die Prämienzahlung, der sein altes Auto ab diesem Zeitpunkt verschrotten lässt und sich ein neues Auto kauft, sofern er diese Vorgänge dokumentiert und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreicht. Allerdings nur, solange noch Geld in dem entsprechenden Fördertopf ist. Die ursprünglich bereit gestellten 1,5 Milliarden Euro wurden Anfang April auf fünf Milliarden Euro aufgestockt. Die Regierung reagierte so auf den Run auf die Abwrackprämie im Frühjahr.

Insgesamt waren Mitte August 2009 rund 1,9 Millionen Anträge beim BAFA eingegangen. Rechnerisch reicht der Topf insgesamt für zwei Millionen Prämien. Die Reihenfolge der eingehenden Anträge ist jedoch entscheidend. Wer also heute sein Auto verschrottet, sich in mehreren Monaten ein neues Auto kauft und dann erst die Verschrottungsprämie beantragt, kann unter Umständen Pech haben und leer ausgehen. Schließlich hat Ende August 2009 der Endspurt auf die Bonuszahlung begonnen. Die Mittel im Fördertopf reichen (per Mitte August) nur noch für 181.036 Anträge.

Seit dem 30. März 2009 kann die Abwrackprämie ausschließlich online reserviert werden. Die Behörden wollen damit gegen die Komplikationen bei Autos mit langen Lieferzeiten vorgehen. Seitdem man daher mit der digitalen Kopie eines rechtskräftigen Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug die Fördermittel reservieren und dann in Ruhe auf das bestellte Auto warten.

Noch Fragen?

Weitere Fragen beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter der Telefonnummer 030 346465470.

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