Wie ist die Abwicklung?
Muss das alte Auto verschrottet werden?
Das alte Auto muss zwangsläufig abgemeldet und der Schrottpresse übergeben werden. Nur so kann man die Verschrottungsprämie kassieren. Die Verschrottung muss zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember 2009 geschehen. Ein entsprechender Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebes ist entweder beim Händler oder direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Nach Angaben des Prüfkonzerns DEKRA ist dabei vor allem wichtig, dass es sich um die Bescheinigung eines zertifizierten Altfahrzeug-Verwerters handeln muss. "Viele Interessierte wissen nicht, dass die Abwrackprämie darauf beruht, dass man diese Bescheinigung vorlegen kann", sagt Lothar Weihofen, Geschäftsführer der DEKRA Certification GmbH in Stuttgart. Den Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung dürfen nur zertifizierte Altfahrzeug-Verwerter ausstellen, nicht automatisch jeder Schrotthändler. Die Verwerter müssen bestimmte Auflagen gemäß der Verordnung erfüllen, um an das Zertifikat zu gelangen. Sie werden zudem von einer Organisation wie DEKRA periodisch überprüft. Diese anerkannten Betriebe erkennt man an der Zertifizierungs-Urkunde des Prüfunternehmens. Auf Nummer sicher gehen die Autofahrer auch, wenn sie ihr altes Fahrzeug über ein Autohaus oder eine Werkstatt entsorgen, die als Annahmestelle für Altfahrzeuge anerkannt ist.
Noch Fragen?
Weitere Fragen beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter der Telefonnummer 030 346465470.
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