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Kaufvertrag zum Auto kaufen oder verkaufen

Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser

Das Auto macht einen guten Eindruck, Käufer bzw. Verkäufer auch. Beide Parteien sind sich einig. Was braucht man da einen Kaufvertrag? Doch was, wenn

  • der Käufer das Auto nicht ummeldet,
  • das gekaufte Auto nach Übergabe doch erhebliche Mängel aufweist, oder
  • das Auto gar nicht dem Verkäufer gehört?
Kaufvertrag zum Auto kaufen oder verkaufen

Ein Kaufvertrag schützt beide Seiten

Ein Kaufvertrag sorgt dafür, dass beide Seiten - sowohl Käufer als auch Verkäufer - sich auf einer klar beschriebenen Basis einig werden und gewisse Erklärungen abgeben, die im Nachhinein wichtig sein könnten. Gehen Sie daher unbedingt auf Nummer sicher und nutzen Sie den R+V24-Kaufvertrag, den wir Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung stellen:

Wichtige Hinweise: Dieser Vertrag ist nur für Verkäufe von Privatpersonen nutzbar. Verkaufen Unternehmer ein Fahrzeug, können Sie die Sachmängelhaftung in einem Formularvertrag nicht ausschließen. Als Unternehmer gelten nicht nur Autohändler, sondern auch Freiberufler und Gewerbetreibende, die ihr gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkaufen.

Darauf sollten Sie als Verkäufer achten

  • Der Käufer ist mindestens 18 Jahre alt.
  • Für den Fall einer Probefahrt hat der Käufer einen gültigen Führerschein.
  • Die Daten des Käufers müssen mit Personalausweis oder Pass übereinstimmen.
  • Geben Sie Mängel und Schäden des Fahrzeugs an. Nach geltendem Recht muss der Verkäufer auch geringfügige Unfallschäden dem Käufer ungefragt offen legen.
  • Vereinbaren Sie die Barzahlung oder Überweisung des vollen Kaufpreises.
  • Geben Sie dem Käufer die Fahrzeugpapiere erst, wenn er den Kaufpreis voll bezahlt hat.
  • Melden Sie sofort der Kfz-Zulassungsstelle und Ihrer Versicherungsgesellschaft, dass Sie das Fahrzeug verkauft haben. Behalten Sie eine Kopie dieser Veräußerungsanzeigen.

  • Meldet der Käufer den Wagen nicht um, besteht die Gefahr, dass Sie bis zu ein Jahr für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie haften. Melden Sie deshalb das Fahrzeug gemeinsam mit dem Käufer bei der Zulassungsstelle um oder melden Sie es vor der Übergabe an den Käufer ab.

Darauf sollten Sie als Käufer achten

  • Untersuchen Sie das Fahrzeug möglichst im Beisein einer weiteren Person und unternehmen Sie vor dem Kauf eine Probefahrt.
  • Die Daten des Verkäufers müssen mit Personalausweis oder Pass übereinstimmen.
  • Ist der Verkäufer des Fahrzeugs nicht der Eigentümer, lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht zeigen.
  • Überprüfen Sie Fahrzeugpapiere und das letzte Untersuchungsprotokoll zur TÜV-Abnahme.
  • Zusatzausstattung und Zubehör des Fahrzeugs müssen vollständig im Kaufvertrag genannt sein.
  • Beachten Sie, dass mit dem Kauf die auf das Fahrzeug abgeschlossenen Kfz-Versicherungen auf Sie übergehen.

So leicht geht es für R+V24-Kunden

  • Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, dann melden Sie den Verkauf einfach online über das Kontaktformular in Ihrem Vertragscenter.
  • Kaufen Sie ein Fahrzeug, dann melden Sie den Kauf über die Funktion Fahrzeugwechsel in Ihrem Vertragscenter.
  • ins Vertragscenter einloggen
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