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Anforderungen an das neue Auto?

Was ist mit Jahreswagen?

Ein so genannter Jahreswagen darf nicht länger als ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Hersteller zugelassen sein. Auch der Jahreswagen darf nicht weniger als Euro4-Norm-tauglich sein. Beim Händler oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) muss ein Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs (Jahreswagen) auf den Antragsteller eingereicht werden. Allerdings werden bereits akute Engpässe vermeldet bei Jahreswagen von VW, Opel, Dacia etc.

Noch Fragen?

Weitere Fragen beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter der Telefonnummer 030 346465470.

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