Wer hat Anspruch?
Können Freiberufler die Verschrottungsprämie für sich auch beanspruchen?
Freiberufler können die Prämie als Privatperson beanspruchen. Das alte Auto sowie das neue Auto müssen dabei aber zwangsläufig auf die Person als solche zugelassen sein. Der Firmenname darf nicht im Fahrzeugschein stehen, da der Freiberufler dann als Gewerbekunde gelten würde und somit nicht antragsberechtigt wäre. Somit ist es diesen Personen möglich, die Abwrackprämie beim Autokauf zu erhalten und trotzdem die Mehrwertsteuer des Kaufpreises über die Firmennutzung abzusetzen. Hier verbirgt sich also doppeltes Sparpotenzial.
Noch Fragen?
Weitere Fragen beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter der Telefonnummer 030 346465470.
Unser Geschenk an Sie: günstige Kfz-Beiträge!
Auch R+V24 unterstützt die von der Bundesregierung verabschiedete Verschrottungsprämie - und zwar durch sensationell günstige Kfz-Versicherungsbeiträge für Neuwagen und Jahreswagen.
Berechnen Sie gleich Ihren Beitrag und schließen Sie online ab. Drucken Sie dann Ihre elektronische Versicherungsbestätigung aus (ehemals Doppelkarte / Deckungskarte) und lassen Sie damit Ihr Fahrzeug zu.











