Wie ist die Abwicklung?
Wie beantrage ich die Verschrottungsprämie?
Ab sofort können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Ihren Antrag auf Gewährung der Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro stellen.
Die Bezeichnung Umweltprämie ist der offizielle Titel der Förderung. Umgangssprachlich wird auch von Verschrottungsprämie und Abwrackprämie gesprochen.
Neues Antragsverfahren seit 30. März
Seit 30. März kann die Verschrottungsprämie online reserviert werden und ersetzt somit den bisherigen Antragsweg per Post. Nach Abschicken des Online-Formulars (erhältlich unter: www.ump.bafa.de) inklusive digitaler Kaufvertragskopie (pdf-Format, max. 2 MB) erhält der Antragsteller dann eine Bestätigung der BAFA. Die benötigten Nachweise - wie etwa der Verwertungsnachweis - sind dann mit einer sechsmonatigen Frist beim BAFA einzureichen.
Am 8. April hat das Bundeskabinett beschlossen, die Abwrackprämie auch über die bis dahin geplanten 1,5 Millionen Euro hinaus auszuzahlen. Seitdem sind fünf Milliarden Euro in dem Fördertopf. Damit sind rund zwei Millionen Anträge rechnerisch möglich. Ende August 2009 waren bereits nur noch Mittel für 181.036 Prämienzahlung übrig. Wer ab diesem Zeitpunkt noch die Prämie beantragt, läuft Gefahr am Ende leer auszugehen, weil die Fördermittel erschöpft sind. Dies sollte für den Endspurt auf die Bonuszahlung beachtet werden.
Weitere benötigte Unterlagen
Damit Sie die Verschrottungsprämie bzw. Abwrackprämie erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen nach Verschrottung des Altautos und dem Kauf des Neu- oder Jahreswagens an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) schicken:
- Verwertungsnachweis von einem anerkannten Demontagebetrieb
- Kopie des Fahrzeugscheins und den Fahrzeugbrief * vom Altfahrzeug
- Kopie des Fahrzeugscheins und des Fahrzeugbriefs vom Neufahrzeug
- Kopie der Rechnung über den Erwerb des Neufahrzeugs bzw. Kopie des Leasingvertrags
- Beim Kauf eines Jahreswagens von einem Werksangehörigen: Bestätigung des Herstellers, dass es sich um einen Werksmitarbeiter handelt
* Bis die Anpassungen der Fahrzeugzulassungsverordnung und der Altfahrzeugverordnung abgeschlossen sind (voraussichtlich ab dem 2. März), akzeptiert das BAFA - wie bisher auch - die Kopie des Fahrzeugbriefs.
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Noch Fragen?
Weitere Fragen beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter der Telefonnummer 030 346465470.











