Wer hat Anspruch?
Wer hat Anspruch auf die Verschrottungsprämie?
Anspruch auf die Verschrottungsprämie haben nur Privatpersonen. Firmen- und Gewerbekunden werden durch die Verschrottungsprämie nicht subventioniert. Der Neu- oder Jahreswagenkäufer muss ein neun Jahre oder älteres Auto (ab Erstzulassung) besitzen, das mindestens seit einem Jahr in Deutschland auf ihn zugelassen sein muss und das er verschrottet.
Noch Fragen?
Weitere Fragen beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter der Telefonnummer 030 346465470.
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