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Schadenfreiheitsklasse (SFK)

In welche Schadenfreiheitsklasse werden Zweitfahrzeuge eingestuft?

Die Beantwortung der Frage hängt davon ab, ob Sie

  • zum ersten Mal ein Zweitfahrzeug zulassen möchten und dieses bei R+V24 versichern möchten, oder
  • bereits ein Zweitfahrzeug fahren, mit dem Sie nun zur R+V24 wechseln möchten.
Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung der R+V24

Ich möchte zum ersten Mal ein zusätzliches Fahrzeug (Zweit- oder Drittfahrzeug) zulassen.

Dann gelten dafür nicht automatisch die gleichen Schadenfreiheitsklassen, wie für Ihr Erstfahrzeug. Für Ihr Zweit- oder Drittfahrzeug haben wir Sondereinstufungen.

Wenn Sie bereits ein Fahrzeug versichert haben (nicht unbedingt bei R+V24), welches mindestens in Schadenfreiheitsklasse 2 eingestuft ist, Sie als Versicherungsnehmer auch der Fahrzeughalter sind und der jüngster Fahrer mindestens 23 Jahre alt ist, stufen wir Ihr zusätzliches Fahrzeug folgendermaßen ein:

In der Kfz-Haftpflicht-Versicherung:

  • Pkw: SF = 2 / Beitragssatz von 85%
  • Motorrad: SF = 2 / Beitragssatz von 90%

In der Vollkasko-Versicherung (sofern Sie eine wünschen):

  • Pkw: SF = 2 / Beitragssatz von 85%
  • Motorrad: SF = 2 / Beitragssatz von 100%

Wenn Sie bereits ein Fahrzeug versichert haben, welches mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist, gilt:

Kfz-Haftpflicht-Versicherung:

  • Pkw: SF = ½ / Beitragssatz von 140%
  • Motorrad: SF = ½ / Beitragssatz von 125%

Vollkasko-Versicherung (sofern Sie eine wünschen):

  • Pkw: SF = ½ / Beitragssatz von 115%
  • Motorrad: SF = ½ / Beitragssatz von 125%

Was muss ich im Tarifrechner auswählen?

Bitte beachten Sie, wenn Sie bei uns Ihren Kfz-Beitrag rechnen:

  • Wählen Sie bei der Beitragsberechnung in Schritt 1 im Feld "Bei R+V24 versichern" die Option "neu zu erwerbendes Fahrzeug".
  • Geben Sie in Schritt 5 den Versicherer sowie die Vertragsnummer der Kfz-Versicherung Ihres Erstfahrzeuges an (Referenzvertrag) .

Ich fahre bereits ein Zweitfahrzeug und möchte damit zur R+V24.

In diesem Fall erfragen wir bei Ihrem alten Versicherer Ihre Schadenfreiheitsklasse und übernehmen diese, wie von Ihrem alten Versicherer übermittelt. In der Regel wird die Schadenfreiheitsklasse an uns weitergegeben, die Ihren schadenfreien Jahren entspricht (Sondereinstufungen werden selten übermittelt).

Bitte beachten Sie, wenn Sie bei uns Ihren Kfz-Beitrag rechnen:

  • Wählen Sie bei der Beitragsberechnung in Schritt 1 im Feld "Bei R+V24 versichern" die Option "bisheriges Fahrzeug".
  • Geben Sie in Schritt 2 die Schadenfreiheitsklassen aus der letzten Beitragsrechnung Ihres derzeitigen Kfz-Versicherers ein.
  • Wählen Sie in Schritt 5 Ihren derzeitigen Versicherer unter den angegebenen Vorversicheren aus und geben Sie Ihre dortige Vertragsnummer an.
© R+V Direktversicherung AG 2010