Schritt 2: Versicherungsschutz
Kaskoversicherung (Teilkasko & Vollkaso) ändern/kündigen
Ihre Kasko-Versicherung können Sie jeweils zur Hauptfälligkeit (in der Regel der 01.01. eines Jahres) kündigen bzw. ändern.
Beispiel:
Sie möchten die Vollkasko in eine Teilkasko umwandeln: Änderung in der Kasko-Versicherung
Sie möchten auf Ihre Vollkasko in Zukunft verzichten: Kündigung Ihrer Vollkasko-Versicherung
Die Änderungen Ihrer Selbstbeteiligung (SB) ist jeweils zur Hauptfälligkeit (i.d.R. zum 01.01.) möglich.
Beispiel:
Sie möchten Ihre Vollkasko von 300 SB auf 500 ändern.











