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Schritt 2: Versicherungsschutz

Kaskoversicherung (Teilkasko & Vollkaso) ändern/kündigen

Ihre Kasko-Versicherung können Sie jeweils zur Hauptfälligkeit (in der Regel der 01.01. eines Jahres) kündigen bzw. ändern.

Beispiel:
Sie möchten die Vollkasko in eine Teilkasko umwandeln: Änderung in der Kasko-Versicherung

Sie möchten auf Ihre Vollkasko in Zukunft verzichten: Kündigung Ihrer Vollkasko-Versicherung

Die Änderungen Ihrer Selbstbeteiligung (SB) ist jeweils zur Hauptfälligkeit (i.d.R. zum 01.01.) möglich.

Beispiel:
Sie möchten Ihre Vollkasko von 300 SB auf 500 ändern.

Fragen und Antworten rund um Ihren Kfz-Vertrag
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