Bisheriger Versicherer
Was ist mit Vorversicherungsgesellschaft gemeint?
Mit Vorversicherungsgesellschaft bzw. Vorversicherer ist der Kfz-Versicherer gemeint, bei dem Sie selbst zuletzt eine Kfz-Versicherung für Ihr Auto oder Motorrad hatten.
Wichtig:
Nur wenn Sie uns den Namen Ihrer Vorversicherungsgesellschaft sowie Ihre dortige Vertragsnummer korrekt angeben, sind wir in der Lage, Ihren bisherigen Versicherer zwecks Übernahme der schadenfreien Jahre zu kontaktieren. Wir können grundsätzlich nur den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen, der uns von Ihrem Vorversicherer bestätigt wird. Dies gilt nur für Ihren eigenen Schadenfreiheitsrabatt; den SFR anderer Personen können Sie nicht übernehmen.











