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Schadenfreiheitsklassen

In welche Schadenfreiheitsklasse werden Zweitfahrzeuge eingestuft?

Die Beantwortung der Frage hängt davon ab, ob Sie

  • zum ersten Mal ein Zweitfahrzeug zulassen möchten und dieses bei R+V24 versichern möchten, oder
  • bereits ein Zweitfahrzeug fahren, mit dem Sie nun zur R+V24 wechseln möchten.
In welche Schadenfreiheitsklasse werden Zweitfahrzeuge eingestuft?

Ich möchte zum ersten Mal ein zusätzliches Fahrzeug (Zweit- oder Drittfahrzeug) zulassen.

Dann gelten dafür nicht automatisch die gleichen Schadenfreiheitsklassen, wie für Ihr Erstfahrzeug. Für Ihr Zweit- oder Drittfahrzeug haben wir Sondereinstufungen.

Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 2

Wenn Sie bereits ein Fahrzeug (PKW oder Kraftrad / -roller ab 126 ccm) versichert haben (nicht unbedingt bei R+V24), welches mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 2 eingestuft ist, Sie und der jeweilige Fahrer mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben, stufen wir Ihr zusätzliches Fahrzeug in Schadenfreiheitsklasse 2 ein. Dies gilt jedoch nur, wenn das zusätzliche Fahrzeug auf Sie und nicht auf eine andere Person (abweichenden Halter) zugelassen ist bzw. wird. Ansonsten erfolgt eine Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1/2 (siehe unten).

In der Kfz-Haftpflicht-Versicherung:

  • Pkw: SF-Klasse = 2 / Beitragssatz von 85%
  • Motorrad: SF-Klasse = 2 / einen Beitragssatz von 90%

In der Vollkasko-Versicherung (sofern Sie eine wünschen):

  • Pkw: SF-Klasse = 2 / Beitragssatz von 85%
  • Motorrad: SF-Klasse = 2 / einen Beitragssatz von 100%

Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1/2

Wenn Sie bereits ein Fahrzeug versichert haben, welches mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist, stufen wir Ihr zusätzliches Fahrzeug folgendermaßen ein:

In der Kfz-Haftpflicht-Versicherung:

  • Pkw: SF-Klasse = ½ / Beitragssatz von 140%
  • Motorrad: SF-Klasse = ½ / einen Beitragssatz von 125%

In der Vollkasko-Versicherung (sofern Sie eine wünschen):

  • Pkw: SF-Klasse = ½ / einen Beitragssatz von 115%
  • Motorrad: SF-Klasse = ½ / einen Beitragssatz von 125%

Bitte beachten Sie, wenn Sie bei uns Ihren Kfz-Beitrag rechnen:

  • Wählen Sie bei der Beitragsberechnung in Schritt 1 im Feld "Bei R+V24 versichern" die Option "neu zu erwerbendes Fahrzeug".
  • Geben Sie in Schritt 5 den Versicherer sowie die Vertragsnummer der Kfz-Versicherung Ihres Erstfahrzeuges an (Referenzvertrag) .

Ich fahre bereits ein Zweitfahrzeug und möchte damit zur R+V24.

In diesem Fall erfragen wir bei Ihrem alten Versicherer Ihre Schadenfreiheitsklasse und übernehmen diese, wie von Ihrem alten Versicherer übermittelt. In der Regel wird die Schadenfreiheitsklasse an uns weitergegeben, die Ihren schadenfreien Jahren entspricht (Sondereinstufungen werden selten übermittelt).

Bitte beachten Sie, wenn Sie bei uns Ihren Kfz-Beitrag berechnen:

  • Wählen Sie bei der Beitragsberechnung in Schritt 1 im Feld "Bei R+V24 versichern" die Option "bisheriges Fahrzeug".
  • Geben Sie in Schritt 2 die Schadenfreiheitsklassen aus der letzten Beitragsrechnung Ihres derzeitigen Kfz-Versicherers ein. (Achtung: Sondereinstufungen in der SF-Klasse werden bei einem Versichererwechsel selten übermittelt)
  • Wählen Sie in Schritt 5 Ihren derzeitigen Versicherer unter den angegebenen Vorversicheren aus und geben Sie Ihre dortige Vertragsnummer an.
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