Schadenfreiheitsklassen
Ich hatte noch nie einen Kfz-Vertrag. Wie werde ich eingestuft?
Schließen Sie zum ersten Mal eine Kfz-Versicherung ab, werden Sie als Fahranfänger ohne Übernahme eines Schadenverlaufs in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft.
Besitzen Sie jedoch Ihren Führerschein schon seit mindestens drei Jahren und starten auch hier ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, profitieren Sie von einer Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse ½. Voraussetzung ist jedoch, dass der Führerschein
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zum Führen von Pkw oder Krafträdern/- rollern
(ab 126 ccm) gültig ist und - in Norwegen, der Schweiz oder einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt ist.











