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Warum enthält die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) keine Angaben zum Kasko-Versicherungsschutz?

Für die Zulassung Ihres Fahzeugs benötigen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit der Zulassungs-Nummer, die Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen.

Im Feld "Vermerke des Versicherers zum Vers. Vertrag" ist eine Angabe zur Kasko-Versicherung aus technischen Gründen nicht möglich.
Jedoch genießen Sie bei R+V24 natürlich den Versicherungsschutz laut Antrag.

Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung der R+V24
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