Nach Abschluss
Warum enthält die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) keine Angaben zum Kasko-Versicherungsschutz?
Für die Zulassung Ihres Fahzeugs benötigen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit der Zulassungs-Nummer, die Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen.
Im Feld "Vermerke des Versicherers zum Vers. Vertrag" ist eine Angabe zur Kasko-Versicherung aus technischen Gründen nicht möglich.
Jedoch genießen Sie bei R+V24 natürlich den Versicherungsschutz laut Antrag.











