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Nach Abschluss

Wie bekomme ich schnell meine Doppelkarte (elektronische Versicherungsbestätigung)?

Direkt nach dem Online-Abschluss bekommen Sie von uns eine E-Mail zuschickt. Diese enthält einen Link, den Sie bitte zunächst anklicken zur Bestätigung Ihres Abschlusses.

Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung der R+V24

Ihr Fahrzeug muss noch zugelassen werden?

Handelt es sich um ein neu zu erwerbendes Fahrzeug, das noch zugelassen werden muss, so benötigen Sie von uns für die Zulassungsstelle eine sogenannte eVB-Nummer. Hinter dieser 7-stelligen Nummer verbirgt sich eine elektronische Versicherungsbestätigung, die seit 01.03.2008 die bisherige Deckungs-/Doppelkarte ablöst. Diese Nummer wird Ihnen direkt nach Klick auf den Bestätigungslink angezeigt und hat eine Gültigkeitsdauer bis zu 6 Monate. Sicherheitshalber schicken wir Ihnen die Nummer noch einmal per E-Mail zu und stellen sie Ihnen in den Posteingang Ihres Online-Vertragscenters ein. Einfach die eVB-Nummer notieren und damit zur Zulassungsstelle gehen. Unter dieser Nummer kann Ihre Zulassungsstelle auf die von R+V24 elektronisch hinterlegte Versicherungsbestätigung problemlos zugreifen.

Ausnahme: Sollten Sie per Vorkasse zahlen, so erhalten Sie die eVB-Nummer erst nach Eingang der Zahlung bei uns.

Ihr Fahrzeug ist bereits zugelassen?

Wechseln Sie hingegen mit Ihrem bisherigen, bereits zugelassenen Fahrzeug zur R+V24, so ist ein Gang zur Zulassungstelle nicht nötig. Nach Klick auf den Bestätigungslink starten wir die Verarbeitung Ihrer Daten und stellen Ihnen zeitnah eine Antragsannahme-Bestätigung in Ihr Online-Vertragscenter ein. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) schicken wir direkt an Ihre Zulassungsstelle und informieren diese, dass R+V24 ab dem angegebenen Versicherungsbeginn den Versicherungsschutz für Ihr bereits zugelassenes Fahrzeug übernimmt.

Ausnahme: Sollten Sie per Vorkasse zahlen, so startet die Verarbeitung Ihre Daten erst nach Eingang der Zahlung bei uns. Dann erst erhalten Sie eine Antragsannahme-Bestätigung und Ihre Zulassungstelle eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Vorher besteht keinerlei Versicherungsschutz.

© R+V Direktversicherung AG 2010