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Versicherungsnehmer

Wer kann sich bei R+V24 versichern?

Jede einzelne natürliche Personen ist als Versicherungsnehmer bei R+V24 zulässig.
Eine Versicherung auf Eheleute, Lebensgemeinschaft oder mehrere natürliche Personen ist somit nicht möglich.

Beispiel: Herr und Frau Müller als gemeinsame Versicherungsnehmer sind nicht zulässig.

Ebenso ist eine Versicherung von juristischen Personen nicht möglich.

Beispiel: Firma Müller GmbH

Die Versicherung von Fahrzeugen, die abweichend vom Versicherungsnehmer auf eine juristische Person zugelassen sind, ist möglich.

Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung der R+V24: Wer kann sich bei R+V24 versichern?
© R+V Direktversicherung AG 2012