Versicherungsnehmer
Wer kann sich bei R+V24 versichern?
Jede einzelne natürliche Personen ist als Versicherungsnehmer bei R+V24 zulässig.
Eine Versicherung auf Eheleute, Lebensgemeinschaft oder mehrere natürliche Personen ist somit nicht möglich.
Beispiel: Herr und Frau Müller als gemeinsame Versicherungsnehmer sind nicht zulässig.
Ebenso ist eine Versicherung von juristischen Personen nicht möglich.
Beispiel: Firma Müller GmbH
Die Versicherung von Fahrzeugen, die abweichend vom Versicherungsnehmer auf eine juristische Person zugelassen sind, ist möglich.











