Grundsätzliches
Wie lange werden Dokumente aufbewahrt?
Für alle vertragsrelevanten Dokumente, die wir empfangen bzw. in Ihr Vertragscenter einstellen, gilt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren, d.h. eine vorzeitige Löschung der Dokumente aus Ihrem Vertragscenter ist somit nicht möglich.
Insbesondere gilt die Aufbewahrungsfrist auch für einen erklärten Widerruf.
Weitere Erläuterungen:
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Abgabenordnung (AO) und § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Handelsgesetzbuch (HGB) gelten für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Wiedergaben der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe. Die Aufbewahrungsfrist für Handels- bzw. Geschäftsbriefe beträgt gemäß §§ 147 Abs. 3 AO, 257 Abs. 4 HBG 6 Jahre und beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Geschäfts- oder Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden ist (§§ 146 Abs. 4 AO, 257 Abs.5 HGB). Ein Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist auch dann ein Handelsbrief und unterliegt der Aufbewahrungsfrist, wenn der Versicherungsvertrag nicht zustande kommt.











