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Grundsätzliches

Wie und wann bekomme ich eine Doppelkarte (elektronische Versicherungsbestätigung)?

Am 01.03.2008 wurde die bisherige Deckungs-/Doppelkarte durch die elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVB) bei der Kfz-Zulassung abgelöst. Aus dem einstigen Papierdokument ist eine 7-stellige Nummer geworden. Unter dieser Nummer kann Ihre Zulassungsstelle auf die von R+V24 elektronisch hinterlegte Versicherungsbestätigung problemlos zugreifen.

Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung der R+V24

Erst online abschließen!

Schließen Sie zunächst online für Ihr Fahrzeug eine R+V24-Kfz-Versicherung ab. Handelt es sich um ein neu zu erwerbendes Fahrzeug, das noch zugelassen werden muss, so bekommen Sie Ihre eVB-Nummer automatisch nach dem Online-Abschluss. Einfach die eVB-Nummer notieren und damit zur Zulassungsstelle gehen.

Handelt es sich hingegen um Ihr bisheriges Fahrzeug, mit dem Sie von Ihrem alten Versicherer zur R+V24 wechseln möchten, so ist ein Gang zur Zulassungstelle nicht nötig. Wir schicken die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) direkt an Ihre Zulassungsstelle und informieren diese, dass R+V24 ab dem angegebenen Versicherungsbeginn den Versicherungsschutz für Ihr bereits zugelassenes Fahrzeug übernimmt.

Hinweis für R+V24-Kunden

Ein Umzug kann die Ummeldung Ihres bei R+V24 versicherten Fahrzeug erforderlich machen. Dafür benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) der R+V24, die Sie Ihrer neuen Zulassungsstelle bei Ummeldung vorlegen.

Gleiches gilt für die Zulassung eines bei R+V24 versicherten, jedoch vorübergehend stillgelegten Fahrzeugs (z. B. ein Cabrio, das nur im Sommer gefahren wird).

In beiden Fällen loggen Sie sich einfach in Ihr Online-Vertragscenter ein und fordern eine eVB an.

Hinweis: Bevor Sie eine neue Versicherungsbestätigung (eVB/Doppelkarte) für die Zulassung in einem neuen Zulassungsbezirk anfordern, ändern Sie bitte Ihre Adresse in Ihrem Vertragscenter.

© R+V Direktversicherung AG 2010