Grundsätzliches
Wie und wann bekomme ich eine Doppelkarte (elektronische Versicherungsbestätigung)?
Am 01.03.2008 wurde die bisherige Deckungs-/Doppelkarte durch die elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVB) bei der Kfz-Zulassung abgelöst. Aus dem einstigen Papierdokument ist eine 7-stellige Nummer geworden. Unter dieser Nummer kann Ihre Zulassungsstelle auf die von R+V24 elektronisch hinterlegte Versicherungsbestätigung problemlos zugreifen.
Erst online abschließen!
Schließen Sie zunächst online für Ihr Fahrzeug eine R+V24-Kfz-Versicherung ab. Handelt es sich um ein neu zu erwerbendes Fahrzeug, das noch zugelassen werden muss, so bekommen Sie Ihre eVB-Nummer automatisch nach dem Online-Abschluss. Einfach die eVB-Nummer notieren und damit zur Zulassungsstelle gehen.
Handelt es sich hingegen um Ihr bisheriges Fahrzeug, mit dem Sie von Ihrem alten Versicherer zur R+V24 wechseln möchten, so ist ein Gang zur Zulassungstelle nicht nötig. Wir schicken die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) direkt an Ihre Zulassungsstelle und informieren diese, dass R+V24 ab dem angegebenen Versicherungsbeginn den Versicherungsschutz für Ihr bereits zugelassenes Fahrzeug übernimmt.
Hinweis für R+V24-Kunden
Ein Umzug kann die Ummeldung Ihres bei R+V24 versicherten Fahrzeug erforderlich machen. Dafür benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) der R+V24, die Sie Ihrer neuen Zulassungsstelle bei Ummeldung vorlegen.
Gleiches gilt für die Zulassung eines bei R+V24 versicherten, jedoch vorübergehend stillgelegten Fahrzeugs (z. B. ein Cabrio, das nur im Sommer gefahren wird).
In beiden Fällen loggen Sie sich einfach in Ihr Online-Vertragscenter ein und fordern eine eVB an.
Hinweis: Bevor Sie eine neue Versicherungsbestätigung (eVB/Doppelkarte) für die Zulassung in einem neuen Zulassungsbezirk anfordern, ändern Sie bitte Ihre Adresse in Ihrem Vertragscenter.





































