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Überschneidung beim Fahrzeugwechsel

Ich werde mein altes Auto gegen ein neues Auto ersetzen. Was gibt es bei einer zeitlichen Überschneidung zu beachten?

Wenn Sie Ihr neu erworbenes Fahrzeug bei der R+V24 versichern möchten und Ihr bisheriges Fahrzeug noch bei der R+V24 versichert ist, aber noch nicht verkauft, verschrottet oder abgemeldet, gewähren wir Ihnen eine 14-tägige Übergangsfrist.

Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung der R+V24

Übergangsfrist

Normalerweise müssten Sie das neue erworbene Fahrzeug in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 (Beitragssatz in der Haftpflicht = 140%) einstufen, da Sie zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns zwei Fahrzeuge auf sich zugelassen haben (siehe Zweitwagenregelung). Dadurch würde sich der Kfz-Beitrag für Ihr neu erworbenes Fahrzeug automatisch erhöhen.

Wir verzichten innerhalb der 14-tägigen Übergangsfrist auf eine Nachberechnung des Kfz-Beitrages für das neu erworbene Fahrzeug. Beide Fahrzeuge bleiben in diesen 14 Tagen in Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Zweitwagenregelung

Achtung: Überlegen Sie Ihr altes Fahrzeug doch weiterhin zu fahren, so müssen Sie Ihr neues Fahrzeug dann als Zweitwagen bei uns versichern und das in der Schadenfreiheitsklasse 1/2.

Denn: Ihr Schadenfreiheitsrabatt kann immer nur für ein Fahrzeug gelten.

© R+V Direktversicherung AG 2010