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Fahrzeugwechsel

Was ist zu beachten, wenn ich mein bei R+V24 versichertes Fahrzeug gegen ein neues ersetze?

Wenn Sie sich ein neues Fahrzeug kaufen, das Ihr altes ersetzen soll, dann geschieht das meist wie folgt:

  • Sie holen Ihr neues Fahrzeug vom Händler ab und lassen Ihr altes da: Das alte Fahrzeug wird in Zahlung genommen und vom Händler abgemeldet.
  • Sie holen das neue Fahrzeug ab (z. B. von einem privaten Verkäufer), lassen es zu und melden erst danach Ihr altes Fahrzeug ab (z. B. nach dem Verkauf).
Was ist zu beachten, wenn ich mein bei R+V24 versichertes Fahrzeug gegen ein neues ersetze?

Neues abholen und altes beim Händler lassen

In diesem Fall loggen Sie sich nach dem Kauf des neuen Fahrzeugs in Ihr Vertragscenter ein und gehen dort auf den R+V24-Vertrag Ihres alten Fahrzeugs. Über die Funktion "Vertrag ändern" führen Sie dann einen Fahrzeugwechsel durch:

Sie geben die Daten des neuen Fahrzeugs ein, passen den Versicherungsschutz ggf. an und geben an, wann die Zulassung erfolgen und der Wechsel von dem alten auf das neue Fahrzeug stattfinden soll. Sie schließen den Prozess ab und erhalten online sowie per E-Mail eine Versicherungsbestätigung mit einer Zulassungs-Nummer, die Sie an Ihren Händler für die Zulassung des neuen Fahrzeugs weiterreichen.

Wichtig: Stellen Sie sicher, dass der Händler nach Übergabe des neuen Fahrzeugs Ihr altes Fahrzeug zeitnah abmeldet.

Neues abholen und altes später verkaufen

Auch in diesem Fall loggen Sie sich nach dem Kauf des neuen Fahrzeugs in Ihr Vertragscenter ein und gehen dort auf den R+V24-Vertrag Ihres alten Fahrzeugs. Über die Funktion "Vertrag ändern" führen Sie dann einen Fahrzeugwechsel durch:

Sie geben die Daten des neuen Fahrzeugs ein, passen den Versicherungsschutz ggf. an und geben an, wann die Zulassung erfolgen und der Wechsel von dem alten auf das neue Fahrzeug stattfinden soll. Sie schließen den Prozess ab und erhalten online sowie per E-Mail eine Versicherungsbestätigung mit einer Zulassungs-Nummer, die Sie an Ihren Händler für die Zulassung des neuen Fahrzeugs weiterreichen.

Dann haben Sie 14 Tage Zeit, Ihr Fahrzeug zu verkaufen und selbst abzumelden bzw. vom Käufer ummelden zu lassen. Auch wenn in dieser Übergangszeit zwei Fahrzeuge auf Ihren Namen zugelassen sind, berechnen wir Ihnen dafür keinen Zusatzbeitrag.

Erst nach 14 Tagen würden wir Ihr neues Fahrzeug wie ein Zweitfahrzeug einstufen und versichern (mit Schadenfreiheitsklasse 1/2 oder 2) und den Vertrag Ihres alten Fahrzeugs weiterlaufen lassen. Sollten Sie sich also entscheiden, Ihr altes Fahrzeug weiterhin zu nutzen, so müssten Sie nicht mehr tätig werden.

© R+V Direktversicherung AG 2011