Überschneidung beim Fahrzeugwechsel
Ich werde mein altes Auto gegen ein neues Auto ersetzen. Was gibt es bei einer zeitlichen Überschneidung zu beachten?
Wenn Sie Ihr neu erworbenes Fahrzeug bei der R+V24 versichern möchten und Ihr bisheriges Fahrzeug noch bei der R+V24 versichert ist, aber noch nicht verkauft, verschrottet oder abgemeldet, gewähren wir Ihnen eine 14-tägige Übergangsfrist.
Übergangsfrist
Normalerweise müssten Sie das neue erworbene Fahrzeug in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 (Beitragssatz in der Haftpflicht = 140%) einstufen, da Sie zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns zwei Fahrzeuge auf sich zugelassen haben (siehe Zweitwagenregelung). Dadurch würde sich der Kfz-Beitrag für Ihr neu erworbenes Fahrzeug automatisch erhöhen.
Wir verzichten innerhalb der 14-tägigen Übergangsfrist auf eine Nachberechnung des Kfz-Beitrages für das neu erworbene Fahrzeug. Beide Fahrzeuge bleiben in diesen 14 Tagen in Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse eingestuft.
Zweitwagenregelung
Achtung:
Überlegen Sie Ihr altes Fahrzeug doch weiterhin zu fahren, so müssen Sie Ihr neues Fahrzeug dann als Zweitwagen bei uns versichern und das in der Schadenfreiheitsklasse 1/2.
Denn: Ihr Schadenfreiheitsrabatt kann immer nur für ein Fahrzeug gelten.





































