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Schritt 1: Fahrzeugdaten

Ich möchte ein stillgelegtes Fahrzeug bei R+V24 wieder zulassen?

Abhängig davon, ob Ihr Fahrzeug vor der Stilllegung bei R+V24 auf Ihren Namen oder bei einem anderen Kfz-Versicherer versichert war, gibt es folgendes zu beachten:

Ich möchte ein stillgelegtes Fahrzeug bei R+V24 wieder zulassen?

Vor der Stilllegung bei R+V24 versichert

Wenn Ihr Fahrzeug vor der Stilllegung bei R+V24 auf Ihren Namen versichert war, schließen Sie bitte nicht neu ab, sondern loggen Sie sich in Ihr Vertragscenter ein.

Beantragen Sie dort über die Aktion "Vertrag ändern" eine eVB (Doppelkarte) wegen Wiederzulassung. Mit dieser gehen Sie auf Ihre Zulassungsstelle und lassen Ihr stillgelegtes Fahrzeug wieder für den Straßenverkehr zu.

Vor der Stilllegung bei einem anderen Kfz-Versicherer versichert

Wenn Ihr Fahrzeug vor der Stilllegung bei einem anderen Kfz-Versicherer auf Ihren Namen versichert war, ist ein Wechsel zur R+V24 nicht möglich. Die Wiederzulassung muss dann bei Ihrem bisherigen Versicherer erfolgen. Ein Wechsel zu R+V24 kann in diesem Fall nur zum Vertragsablauf erfolgen.

© R+V Direktversicherung AG 2011